Elf Männer angeklagt

Am 12. April sind zwei Frauen, die seit Oktober 2014 aufgrund eines Haftbefehls festgehalten wurden, freigelassen worden. Sie wurden beschuldigt, an Ausschreitungen teilgenommen zu haben. Sechs Männer, die aufgrund der gleichen Vorwürfe und unter der gleichen Anordnung festgehalten werden, wurden angeklagt. Man klagte sie neben fünf weiteren Männern an, die in der Zeit zwischen Februar und März 2015 aufgrund desselben Haftbefehls festgenommen wurden.

Appell an

PRÄSIDENT
Ernest Bai Koroma
The President
State House
Freetown
SIERRA LEONE
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: jkawusu-konte@statehouse.gov.sl oder jaramenajara@yahoo.com

GENERALSTAATSANWALT UND JUSTIZMINISTER
Franklyn Bai Kargbo
Attorney General’s Office and Ministry of Justice, 3rd Floor, Guma Building
Lamina Sankoh Street
Freetown, SIERRA LEONE
Fax: (00 232) 22 22 93 66 oder
(00 232) 22 22 49 40

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SIERRA LEONE
S. E. Herrn Jongopie Siaka Stevens
Herwarthstr. 4
12207 Berlin
Fax: 030-772 058 52 9
E-Mail: embassy@slembassy-germany.org

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. Juni 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stellen Sie bitte sicher, dass das Recht der elf Männer auf ein faires Gerichtsverfahren, das internationalen Standards entspricht, geschützt wird.

  • Ich bitte Sie zudem eindringlich, sicherzustellen, dass die Behörden unverzüglich umfassende und unabhängige Ermittlungen zu den Tötungen einleiten, für die Angehörige der Polizei verantwortlich sein sollen. Sorgen Sie bitte außerdem dafür, dass Polizist_innen, die für die Tötungen verantwortlich sein sollen, vor Gericht gestellt werden und dass sie ein Verfahren erhalten, das internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht.

  • Ich fordere Sie auf, die Notstandsgesetzte im Hinblick auf die Verbesserung der Ebola-Epidemie zu überprüfen. Stellen Sie auch sicher, dass jegliche Einschränkungen der Menschenrechte den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprechen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to ensure the right of the 11 men to receive a fair trial in accordance to international standards.

  • Urging them to ensure a prompt, thorough and impartial investigation of the alleged killings by police officers, and ensure that any officers found responsible for such killings are brought to trial in proceedings which meet international fair trial.

  • Calling on them to urgently review State of Emergency provisions, taking into account the improvement of the Ebola epidemic and to ensure that any restrictions are in accordance with international human rights law and standards.

Sachlage

Die zwei Frauen und sechs Männer sollen an Ausschreitungen, zu denen es im Oktober 2014 in Verbindung mit einem umstrittenen Ebola-Verdachtsfall im Distrikt Kono gekommen war, beteiligt gewesen sein. Ihre Festnahme erfolgte aufgrund eines Haftbefehls, den der Präsident nach der geltenden Notstandsverordnung als Maßnahme zur Bekämpfung der Ebola-Epidemie unterzeichnet hatte. Bei den Ausschreitungen wurden mindestens zwei Personen erschossen. Es gab Zeug_innen, die aussagten, dass die Polizei scharfe Munition benutzt haben soll, um die Menge aufzulösen. Die acht Personen wurden in einem Hochsicherheitsgefängnis in der Hauptstadt festgehalten. Laut Informationen, die Amnesty International vorliegen, gab es keine Akten oder Unterlagen, die die Inhaftierung der Personen rechtfertigten. Zudem lehnte es die Polizei ab, die Rechtmäßigkeit der Festnahmen zu prüfen, da diese auf Anordnung des Präsidenten durchgeführt worden waren. In der Zeit zwischen Februar und März 2015 nahm man fünf weitere Männer aufgrund desselben Haftbefehls fest. Die fünf Männer wurden bis April 2015 ohne Anklage festgehalten.

Am 12. April 2015 ordnete der sierra-leonische Präsident Ernest Bai Koroma aufgrund der Appelle der Zivilgesellschaft die Haftentlassung der zwei Frauen an. Einer Pressemitteilung des Präsidenten zufolge "waren sie [die zwei Frauen] Mitglieder einer Gruppe, die sich den Verordnungen widersetzte, die man als Maßnahme im Kampf gegen den Ebola-Virus eingesetzt hatte. Dies führte zu einem Anstieg der Ebola-Fälle in dem Distrikt. [...] Da in Kono seit mehr als 45 Tagen kein neuer Fall von Ebola gemeldet wurde, entschied sich der Präsident dazu, Gnade walten zu lassen und die Haftentlassung der Frauen anzuordnen."

Obwohl sich die Argumente für die Freilassung der zwei Frauen auf den gesamten Distrikt Kono beziehen, wandte man dieselben nicht an, um die elf Männer, die ebenfalls festgenommen wurden, freizulassen. Die konstitutionellen Schutzmaßnahmen und Garantien für ein faires Gerichtsverfahren, die zum Beispiel eine Prüfung ihrer Inhaftierung durch ein unabhängiges Gericht vorsehen, wurden nicht befolgt. Die elf Männer wurden letztendlich am 21. April 2015 gemäß dem Gesetz von 1965 über die öffentliche Ordnung und der Notstandsverordnung von 2014 angeklagt, nachdem man einen Antrag auf Haftprüfung eingereicht hatte, da man die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung infrage stellte. Ihre Gerichtsverfahren finden momentan statt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Diese Festnahmen erfolgten inmitten einer Gesundheitskrise, wie sie das Land noch nie erlebt hat. Am 25. Mai 2014 gab die Regierung von Sierra Leone nach der Laborbestätigung eines Verdachtsfalls aus dem Distrikt Kailahun den Ausbruch von Ebola bekannt. In einer ersten Ansprache an die Nation rief Präsident Ernest Bai Koroma am 30. Juli 2014 den gesundheitlichen Notstand aus. Dieser sollte der Regierung und ihren Partnern helfen, wirksamere Maßnahmen gegen die Ebola-Epidemie zu ergreifen. Der Präsident richtete eine Sondereinheit ein, die für die Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankheit verantwortlich sein sollte. Am 7. August 2014 folgten weitere Verordnungen. Die Reaktion der Regierung auf die Ebola-Epidemie hat im Rahmen der Bestimmungen zum Schutz vor Ebola und anderen Krankheiten sowie der öffentlichen Notstandsverordnungen zu unnötigen Einschränkungen der Menschenrechte, unter anderem der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, geführt.

Nach der Festnahme und Inhaftierung der Personen veröffentlichten die zivilgesellschaftlichen Organisationen AdvocAid, Amnesty International Sierra Leone, Centre for Accountability and Rule of Law und Prison Watch Sierra Leone eine gemeinsame Pressemitteilung, in der sie gegen die Festnahme protestierten. Sie forderten den Präsidenten dazu auf, seinen Haftbefehl zu prüfen und aufzuheben.

Gegen den Journalisten David Tam Baryoh wurde am 3. November 2014 ein Haftbefehl wegen Volksverhetzung, der vom Präsidenten Koroma unterzeichnet wurde, erlassen. Am 1. November hatte David Tam Baryoh für den unabhängigen Radiosender Citizen FM einen Sprecher der Oppositionspartei interviewt. Der Sprecher kritisierte die Handhabung der Ebola-Epidemie durch die Regierung und äußerte Bedenken hinsichtlich des Managements des Ebola-Krisenfonds durch die Behörden. Während des Interviews kritisierte David Tam Baryoh Präsident Koromas mutmaßliche Absicht, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren. David Tam Baryoh wurde elf Tage lang ohne Anklage im Hochsicherheitsgefängnis an der Pademba-Straße in Freetown festgehalten und dann gegen Kaution freigelassen. Amnesty International betrachtete ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen.

Unabhängig von der Schwere eines Notstandes darf ein Staat nach Artikel 4 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), den Sierra Leone unterzeichnet hat, seinen Bürger_innen die fundamentalen Menschenrechte nicht vorenthalten, hierzu zählt besonders der Schutz vor willkürlicher Tötung, Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung, der Schutz vor willkürlicher Inhaftierung und das Recht, die Rechtmäßigkeit einer Inhaftierung von einem Gericht prüfen zu lassen.