Amnesty Report 23. Mai 2018

Botsuana 2017/18

Report Cover 17/18

Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor eingeschränkt. Auf Asylsuchende, deren Anträge abgelehnt wurden, wartete weiterhin die Inhaftierung. In einem richtungsweisenden Urteil bestätigte das Hohe Gericht von Lobatse die Rechte transgeschlechtlicher Personen. Zwei Männer wurden zum Tode verurteilt.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Journalisten wurden weiterhin von den Behörden eingeschüchtert und schikaniert. Am 8. März 2017 wurden drei Journalisten des INK-Zentrums für investigativen Journalismus im Dorf Mosu kurzzeitig durch Sicherheitsbeamte in Zivil inhaftiert und bedroht. Die Journalisten hatten versucht, auf das Gelände vorzudringen, auf dem sich der von Korruptionsvorwürfen begleitete Neubau eines Hauses für Präsident Seretse Khama befinden soll. Die Sicherheitsbeamten teilten ihnen mit, dass es sich bei dem Baugelände um eine "Sperrzone" handele und sie erschossen würden, sollten sie sich dem Gebiet noch einmal nähern.

Am 19. April 2017 bestätigte das Berufungsgericht ein früheres Urteil des Hohen Gerichts, das den Antrag eines Lehrers auf Rücknahme seiner Kündigung abgelehnt hatte. Der Lehrer hatte argumentiert, die Kündigung verstoße gegen sein in der Verfassung verankertes Recht auf freie Meinungsäußerung. Er war nach der Veröffentlichung eines Zeitungskommentars im Mai 2011 entlassen worden. Darin hatte er sich nach einem landesweiten Streik von Beschäftigten im öffentlichen Dienst zur politischen Lage des Landes geäußert. Im Februar 2012 war der Lehrer in einem Disziplinarverfahren wegen Verstoß gegen Paragraph 34(a) des Gesetzes über den öffentlichen Dienst schuldig befunden worden.

Outsa Mokone, Chefredakteur des Sunday Standard, stand nach wie vor unter Anklage wegen Volksverhetzung. Er war 2014 nach der Veröffentlichung von Artikeln festgenommen worden, in denen Präsident Khama beschuldigt wurde, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein. Im Dezember 2016 kam er gegen Kaution frei und wurde aufgefordert, alle zwei Monate vor Gericht zu erscheinen. Zum Verlassen des Landes musste er eine Genehmigung beantragen. Das Verfahren, in dem er die Verfassungskonformität des Gesetzes zur Volksverhetzung in Frage stellte, war Ende 2017 noch anhängig.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Botsuana setzte seine restriktive Lagerpolitik fort und verweigerte Flüchtlingen das Recht auf Freizügigkeit sowie Arbeit und Integration. Asylsuchende sahen sich mit langwierigen Verfahren zur Ermittlung ihres Flüchtlingsstatus konfrontiert. Asylsuchende mit laufenden Asylverfahren und Asylsuchende, deren Anträge abgelehnt worden waren, wurden weiterhin im Zentrum für Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus in Francistown inhaftiert. Die durchschnittliche Dauer der Inhaftierung betrug zwischen sechs Monaten und fünf Jahren und war damit weitaus länger als die im Flüchtlingsgesetz festgelegte Haftzeit.

Am 13. April 2017 ordnete das Hohe Gericht die Freilassung von zwei somalischen Asylsuchenden aus dem Zentrum für Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus in Francistown an. Sie waren unabhängig voneinander im Juni 2014 in Botsuana eingetroffen und im Oktober 2015 im Zentrum inhaftiert worden, nachdem ihnen der Flüchtlingsstatus verweigert worden war. Nach ihrer Freilassung wurden sie am 15. April 2017 auf der Polizeiwache von Tlokweng in Gewahrsam genommen, nachdem sie versucht hatten, in das Flüchtlingslager von Dukwe, das einzige des Landes, zu gelangen. Am 25. April erklärte Präsident Khama sie zu "illegalen" Einwanderern, woraufhin sie in das Gefängnis für Ersttäter in der Hauptstadt Gaborone überstellt wurden. Offenbar wurden sie später abgeschoben. 

Am 23. November 2017 hob das Berufungsgericht das Urteil des Hohen Gerichts vom 4. Juli auf, das die Inhaftierung von 165 Asylsuchenden und ihren Familien für gesetzwidrig erklärt hatte. Daraufhin suchten die Asylsuchenden in Simbabwe, Namibia und Südafrika Zuflucht. Sie waren zwischen Januar 2014 und Oktober 2016 in Botsuana eingetroffen und im Zentrum für Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus in Francistown verblieben, nachdem ihre Asylanträge abgelehnt worden waren. Am 4. August 2017 legte die Generalstaatsanwaltschaft ein Rechtsmittel ein.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Am 29. September 2017 urteilte das Hohe Gericht von Lobatse in einer richtungsweisenden Entscheidung, dass die Weigerung der Regierung, den Geschlechtseintrag in den Ausweisdokumenten eines Transmannes zu ändern, der Grundlage entbehre und gegen seine Rechte verstoße, darunter die Rechte auf ein Leben in Würde, auf freie Meinungsäußerung und auf Nichtdiskriminierung. Das Gericht wies die Regierung an, den Geschlechtseintrag zu ändern.

Am 12. Dezember 2017 urteilte das Hohe Gericht von Gaborone zugunsten der Transfrau Tshepo Ricki Kgositau. Damit war ihr Vorgehen gegen die Regierung erfolgreich. Diese hatte sich geweigert, ihren Geschlechtseintrag in den offiziellen Ausweisdokumenten von männlich in weiblich zu ändern. Tshepo Ricki Kgositau hatte erfolglos das zuständige Einwohnermeldeamt in Gaborone ersucht, ihre Geschlechtsidentität zu ändern. Auf dem Amt wurde ihr nach Ablehnung ihres Antrags geraten, eine gerichtliche Anordnung zu erwirken.

Internationale Strafverfolgung

Am 17. Juli 2017 verabschiedete das Parlament eine Gesetzesvorlage, welche die Einbindung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in inländisches Recht vorsieht. Dies schließt die Straftatbestände Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ein. Botsuana hatte das Römische Statut im Jahr 2000 ratifiziert.

Todesstrafe

Tshiamo Kgalalelo und Mmika Mpe wurden am 13. Dezember 2017 zum Tode verurteilt, nachdem sie das Hohe Gericht in Lobatse im Mai des Mordes und anderer Straftaten wie Diebstahl und Entführung für schuldig befunden hatte.

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