Amnesty Report Singapur 20. Mai 2017

Singapur 2017

Amnesty Report 2016 / 2017

Die Behörden schikanierten und verfolgten weiterhin Blogger und Oppositionelle. Die Medien wurden durch das Zeitungs- und Druckmaschinengesetz unvermindert streng kontrolliert. Nach wie vor wurden Todesurteile verhängt und Bestrafungen durch Stockschläge gerichtlich angeordnet.

RECHTE AUF MEINUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Politisch engagierte Personen, Blogger und Regierungskritiker waren mit Strafverfolgung und anderen Maßnahmen konfrontiert, wenn sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung ausübten. Es bestand die Sorge, dass durch das im August verabschiedete Gesetz über den Schutz der Justiz (Administration of Justice (Protection) Act) Menschenrechtsverteidiger belangt werden könnten, wenn sie die Gerichte oder die Justiz kritisieren. Die Strafen für Missachtung des Gerichts beliefen sich auf bis zu drei Jahre Haft und Geldbußen von bis zu 100000 Singapur-Dollar (etwa 66800 Euro).

Im Juni 2016 wurde die Bloggerin und politisch engagierte Bürgerin Han Hui Hui wegen illegaler Versammlung sowie "Störung der öffentlichen Ordnung" schuldig gesprochen, was es ihr unmöglich machte, für die Parlamentswahlen zu kandidieren. Weil sie 2014 eine friedliche Protestaktion im Hong Lim Park angeführt hatte, dem einzigen Ort, an dem Demonstrationen ohne polizeiliche Genehmigung erlaubt waren, verhängte man eine Geldbuße von 3100 Singapur-Dollar (ca. 2050 Euro) gegen sie. Die Bloggerin legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

Ebenfalls im Juni wurden die politisch engagierten Bürger Roy Ngerng und Teo Soh Lung stundenlangen Befragungen unterzogen, weil sie im Umfeld einer Nachwahl an einem sogenannten Karenztag unerlaubterweise etwas auf Facebook gepostet hatten, obwohl Wahlkampfaktionen am Tag vor Wahlen verboten sind.

Im September 2016 wurde Amos Yee, ein Blogger im Teenageralter, zu sechs Wochen Haft verurteilt, weil er Videos hochgeladen hatte, in denen er "die religiösen Gefühle anderer verletzt" haben soll.

Es bestand Grund zu der Befürchtung, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts, dem Menschenrechtsanwalt M. Ravi die Arbeitserlaubnis für weitere zwei Jahre zu entziehen, politisch motiviert war.

TODESSTRAFE

Die Todesstrafe wurde weiterhin verhängt und vollstreckt. Im Mai 2016 wurde der wegen Mordes zum Tode verurteilte malaysische Staatsbürger Kho Jabing, wenige Stunden nachdem sein letztes Rechtsmittel abgewiesen worden war, hingerichtet. Die Todesstrafe blieb nach wie vor für eine Reihe von Straftaten zwingend vorgeschrieben, darunter auch solche, die nach internationalem Recht nicht in die Kategorie der "schwersten Verbrechen" fallen.

ANTITERRORMAßNAHMEN UND SICHERHEIT

Nach wie vor gab es Bedenken in Bezug auf das Gesetz zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act – ISA), das es ermöglicht, Straftatverdächtige ohne Verhandlung für unbegrenzt verlängerbare Zeiträume von jeweils zwei Jahren zu inhaftieren. Seit 2015 sollen sich mindestens 58 Menschen aufgrund des Gesetzes in Haft befunden haben.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN

Abschnitt 377A des Strafgesetzbuchs, der einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Männern unter Strafe stellt, blieb in Kraft. Im Juni 2016 forderte das Ministerium für Innere Angelegenheiten als Sponsoren auftretende Firmen auf, ihre Unterstützung für das Pink Dot Festival, ein alljährliches LGBTI-Treffen, zurückzuziehen.

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