Amnesty Report 20. Mai 2017

Sambia 2017

Amnesty Report 2016 / 2017

Die umstrittene Präsidentschaftswahl im Jahr 2016 war von einer Zunahme der politischen Gewalt geprägt. Unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Ordnung verletzte die Regierung die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt vor, um Treffen oppositioneller Parteien zu unterbinden. Die Behörden griffen hart gegen unabhängige Medien durch und schikanierten Journalisten. Im April kam es zu einer Welle fremdenfeindlicher Gewaltakte gegen Menschen anderer Nationalitäten.

HINTERGRUND

Am 11. August 2016 wurde in einer von zunehmender Gewalt zwischen Mitgliedern der regierenden Patriotic Front und der Oppositionspartei United Party for National Development (UPND) gekennzeichneten Wahl Edgar Chagwa Lungu als Präsident im Amt bestätigt. Die Wahl wurde nach den Bestimmungen der neuen Verfassung durchgeführt, die nach heftigen politischen Kontroversen am 5. Januar 2016 in Kraft getreten war.

Die UPND stellte die Unabhängigkeit der Justiz in Frage, nachdem eine von ihr initiierte Petition von drei Verfassungsrichtern ohne Anhörung und ohne dass die beiden anderen Verfassungsrichter an der Entscheidung beteiligt wurden, abgelehnt wurde.

Ein zeitgleich mit den Präsidentschaftswahlen am 11. August durchgeführtes Referendum erhielt nicht genug Stimmen, um den Grundrechtskatalog des Landes zu ändern.

Im April 2016 brach sich in den beiden Vierteln Zingalume und George Compound der Hauptstadt Lusaka eine Welle rassistischer Gewalt gegen ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger Bahn, die durch Gerüchte von Ritualmorden ausgelöst worden war. Geschäfte von Einwanderern aus Ruanda und Simbabwe wurden geplündert. Bei den ausländerfeindlichen Attacken kamen auch zwei sambische Staatsangehörige ums Leben. Die mutmaßlichen Täter wurden vor Gericht gestellt und wegen Mordes verurteilt.

Auf dem Welthungerindex 2016 nahm Sambia den dritten Platz ein; fast die Hälfte der Bevölkerung war unterernährt.

VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Das Gesetz über die öffentliche Ordnung, das seit 1955 in Kraft ist, wurde sehr willkürlich eingesetzt, um die Versammlungsfreiheit politischer Oppositionsparteien einzuschränken. Die Polizei ging mit unverhältnismäßiger Gewalt vor, um Menschenmengen aufzulösen. Am 8. Juli setzte sie im Chawama Township der Hauptstadt Lusaka scharfe Munition gegen Demonstrierende ein und tötete dabei die junge UPND-Unterstützerin Mapenzi Chibulo.

Am 5. Oktober 2016 wurden die beiden UPND-Parteiführer Hakainde Hichilema und Geoffrey Mwamba festgenommen und wegen rechtswidriger Versammlung und aufrührerischer Aktivitäten unter Anklage gestellt, weil sie sich in einem Dorf im Distrikt Mpongwe mit Anhängern ihrer Partei getroffen hatten. Im Oktober kamen die beiden bis zum Beginn ihres Gerichtsverfahrens gegen Kaution auf freien Fuß.

MEINUNGSFREIHEIT

Am 21. März 2016 wurde Eric Chanda, Parteiführer der Fourth Revolution Party, festgenommen und wegen Verleumdung des Präsidenten in einem Zeitungsinterview im Jahr 2015 unter Anklage gestellt.

Am 20. Juni konfiszierte die Steuerbehörde die Druckerpresse der Tageszeitung The Post und ordnete die Schließung der Zeitung an. Eine Woche später wurden der Eigentümer des Blattes, Fred M’membe, seine Frau Mutinta Mazoka-M’membe und der stellvertretende Chefredakteur Joseph Mwenda von der Polizei geschlagen und festgenommen. Die drei wurden u. a. wegen Einbruchs in das Gebäude der Zeitung angeklagt.

Am 22. August setzte die unabhängige Rundfunkaufsichtsbehörde die Lizenzen der drei unabhängigen Sender Muvi TV, Komboni Radio und Radio Itezhi aus. Die vier Mitarbeiter des Senders Muvi TV John Nyendwa, Mubanga Katyeka, Joe Musakanya und William Mwenge, die zur Arbeit erschienen waren, wurden festgenommen und wegen unbefugten Betretens des Geländes unter Anklage gestellt. Die Lizenzen wurden anschließend wieder freigegeben.

Obwohl Komboni Radio seine Lizenz zurückerhalten hatte, wurde die Leiterin Lesa Kasoma Nyirenda am 5. Oktober von sechs bewaffneten Polizisten geschlagen und daran gehindert, das Gebäude zu betreten. Sie wurde wegen tätlichen Angriffs auf einen Polizisten angeklagt.

KINDERRECHTE

In seinen im März veröffentlichten abschließenden Bemerkungen zu Sambia äußerte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Besorgnis darüber, dass hilfsbedürftigen Kindern der gleichberechtigte Zugang zu einer Reihe von Versorgungsleistungen wie Gesundheitsfürsorge und Bildung verwehrt blieb. Die Sterberate bei Kindern unter fünf Jahren und Kleinkindern war nach wie vor hoch. Jugendliche hatten weder Zugang zu Leistungen der reproduktiven Gesundheit noch zu entsprechenden Informationen. Des Weiteren beklagte der Ausschuss die Einführung von Schulgebühren für Grundschüler und die hohe Schulabbrecherquote von Mädchen wegen der traditionell diskriminierenden Einstellungen und des Ausschlusses von schwangeren Schülerinnen vom Unterricht.

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