Amnesty Report Oman 08. Juni 2016

Oman 2016

 

Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.

Hintergrund

Die Menschenrechtslage im Oman wurde im November 2015 im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat bewertet. Der Oman signalisierte, alle 233 Empfehlungen bis 31. März 2016 abwägen zu wollen.

Meinungsfreiheit

Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung nach wie vor ein. Sie nahmen Online-Journalisten, Blogger und andere Aktivisten fest und ermittelten gegen sie wegen Störung der öffentlichen Ordnung oder aufgrund von vage formulierten strafgesetzlichen Bestimmungen, welche die Beleidigung des Sultans unter Strafe stellen. Die Behörden schikanierten Aktivisten zudem mit Entzug der Ausweispapiere und Reiseverboten ins Ausland.

Im März 2015 hielten die Behörden den Online-Aktivisten Talib al-Saeedi drei Wochen lang in Gewahrsam und ließen ihn danach ohne Anklageerhebung frei. Im selben Monat verurteilte ein Gericht in der südlichen Stadt Salala den Blogger Saeed al-Daroodi zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe. Er war im Oktober 2014 festgenommen worden. Das Gericht befand ihn für schuldig, "einen Versuch zum Sturz der Regierung unternommen" und "Hass geschürt" zu haben.

Im April 2015 ordnete ein Berufungsgericht in Salala die Freilassung des Menschenrechtsverteidigers Saeed Jaddad an, nach-dem dieser Rechtsmittel gegen eine einjährige Gefängnisstrafe und eine Geldbuße eingelegt hatte, die er wegen Anklagen gemäß dem omanischen Cyber-Gesetz erhalten hatte. Im November 2015 wurde seine Haftstrafe jedoch bestätigt, und er wurde erneut fest-genommen, um die Gefängnisstrafe zu verbüßen. Saeed Jaddad war zudem in einem separaten Fall wegen "Untergrabung des Ansehens des Staates", "Anstiftung zum Protest" und "Verwendung sozialer Medien zur Verbreitung von Informationen, die die öffentliche Ordnung gefährden", zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde im September 2015 vor dem Berufungsgericht in Maskat bestätigt.

Im Juli und August 2015 nahmen die Behörden mindestens acht Männer fest, nachdem sie Kommentare auf den Internetseiten von sozialen Netzwerken veröffentlicht hatten. Die Festnahme erfolgte zudem aufgrund von mutmaßlichen Verbindungen zu dem Menschenrechtsverteidiger Mohammad al-Fazari, dem Gründer und Redakteur der Online-Zeitung Citizen, der im Juli 2015 aus dem Oman geflohen war.

Das ehemalige Mitglied des Shura-Rats Dr. Talib al-Ma’mari und der Stadtrat Saqr al-Balushi blieben weiterhin in Haft und mussten nach einem unfairen Gerichtsverfahren im Jahr 2014 Gefängnis-strafen von vier Jahren bzw. einem Jahr verbüßen. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hatte im Dezember 2014 festgestellt, dass Dr. Talib al-Ma’mari willkürlich inhaftiert ist, und die Regierung aufgefordert, ihn freizulassen und zu entschädigen.

Im April 2015 legte der UN-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, der Oman 2014 einen Besuch abgestattet hatte, seinen Bericht vor. Unter anderem stellte er fest, dass "die rechtlichen Voraussetzungen für den Genuss der Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit", darunter auch die Meinungsfreiheit im Internet, "problematisch" seien. Er forderte die omanische Regierung nachdrücklich auf, die wichtigsten internationalen Menschenrechtsabkommen zu ratifizieren und alle Vorbehalte zurückzunehmen, die das Land als Vertragspartner anderer Vereinbarungen angebracht hatte. Die Regierung kritisierte den Besuch des UN-Sonderberichterstatters und wies seine Schlussfolgerungen zurück.

Frauenrechte

Frauen und Mädchen hatten in Oman nicht dieselben Rechte wie Männer. Dies betraf sowohl das Strafrecht, in dem der Aussage einer Frau weniger Gewicht beigemessen wird als der eines Mannes, als auch das Personenstandsrecht, das Männern mehr Rechte bei Scheidungen, dem Sorgerecht für die Kinder, bei Erbschaftsangelegenheiten und bei der Übertragung der Staatsbürgerschaft auf die Kinder einräumt.

Todesstrafe

Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Straftaten in Kraft. Berichte über Hinrichtungen lagen nicht vor.

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