Amnesty Report Oman 08. Mai 2015

Oman 2015

 

Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten.

Die Behörden schoben einen politischen Aktivisten nach Bahrain ab, obwohl ihm dort möglicherweise Folter drohte. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.

Hintergrund

Im Januar 2014 ratifizierte der Oman das Sicherheitsabkommen des Golfkooperationsrats. Die Bestimmungen des Abkommens gefährdeten nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung, sondern auch weitere Rechte, die durch die omanische Verfassung und internationale Verträge gewährleistet sind.

Im August 2014 erließ die Regierung ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz, das im Februar 2015 in Kraft treten soll. Das Gesetz erlaubt es Behörden, omanischen Staatsbürgern die Staatsangehörigkeit und die mit ihr verbundenen Rechte zu entziehen, wenn sie einer Gruppierung angehören, die im Verdacht steht, den Interessen des Landes zuwiderlaufende Prinzipien oder Meinungen zu vertreten. Damit könnte die Regierung ihren Kritikern willkürlich die Staatsangehörigkeit aberkennen und sie des Landes verweisen.

Ebenfalls im August ratifizierte der Oman das Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen aus dem Jahr 1997.

Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Am 27. Januar 2014 nahmen die omanischen Behörden den bahrainischen Schauspieler und politischen Aktivisten Sadeq Ja’far Mansoor al-Sha’bani fest und schoben ihn gegen seinen Willen nach Bahrain ab, obwohl zu befürchten war, dass er dort gefoltert werden könnte. In der Folge wurde er zusammen mit acht weiteren Personen in Bahrain zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Anklage lautete u.a. auf "Schüren von Hass gegen die Regierung".

Im Mai nahm die Polizei mehrere Männer fest, die am 12. Juli wieder freikamen. Sie mussten Berichten zufolge schriftlich zusichern, sich nicht mehr an Unterstützungsaktionen oder Aufrufen zum Sektierertum zu beteiligen. Zwei Blogger, welche die Behörden online kritisiert hatten, wurden im Juli festgenommen und kamen nach einigen Wochen ohne Anklageerhebung wieder frei.

Im August verurteilte ein Gericht Dr. Talib al-Ma’mari, ein Mitglied des Rates (Shura), und Saqr al-Balushi, ein Ratsmitglied der Stadt Liwa, zu vier Jahren bzw. einem Jahr Gefängnis. Die Anklagen lauteten auf "öffentliche Versammlung zum Zweck der Störung von Recht und Ordnung" und "Sperrung einer Straße". Die beiden Männer hatten im August 2013 in Liwa an einer Demonstration gegen Umweltverschmutzung teilgenommen.

Im September stattete der UN-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Oman einen sechstägigen Besuch ab. Er stellte fest, die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit in Oman seien "ziemlich restriktiv, was oft faktisch eine völlige Missachtung dieses Rechts bedeutet".

Frauenrechte

Frauen und Mädchen hatten nicht dieselben Rechte wie Männer. Dies betraf sowohl das Strafgesetz, in dem der Aussage einer Frau weniger Gewicht beigemessen wird als der eines Mannes, als auch das Personenstandsrecht, das Männern mehr Rechte bei Scheidungen, dem Sorgerecht für die Kinder und bei Erbschaftsangelegenheiten einräumt.

Rechte von Arbeitsmigranten

Arbeitsmigranten waren durch die Arbeitsgesetzgebung nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Misshandlungen geschützt. Im Mai und November 2014 verlängerte die Regierung um jeweils sechs Monate ein Verbot, das es Arbeitgebern in der Baubranche und in einigen anderen Branchen in weiten Teilen untersagt, ausländische Arbeitnehmer einzustellen. Im Juli wurde das Arbeitsgesetz durch ein neues Dekret geändert.

Dieses sollte sicherstellen, dass ausländische Staatsangehörige nicht in Berufen arbeiten, die omanischen Staatsbürgern vorbehalten sind. Die Regierung ließ auch verlauten, dass sie in Zukunft strikt darauf achten werde, Arbeitsmigranten, die Oman verlassen, erst nach einer Frist von zwei Jahren wieder einreisen zu lassen. Diese Regelung leistete dem Vernehmen nach der Ausbeutung von Arbeitskräften Vorschub.

Todesstrafe

Die Todesstrafe blieb für Mord und andere Verbrechen in Kraft. Der Staatsrat stimmte Vorschlägen zu, die Anwendung der Todesstrafe auf Drogendelikte auszuweiten. Berichte über Hinrichtungen lagen nicht vor.

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