Amnesty Report Fidschi 04. Mai 2015

Fidschi 2015

 

Gesetze, Richtlinien und Verfahrensweisen gewährleisteten keinen ausreichenden Schutz der Menschenrechte, was zu weitreichenden Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit führte. Aufgrund der weitgehenden Immunität von Vertretern der Regierung und Angehörigen der Sicherheitskräfte hatten die Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen wie Folter und anderer Misshandlungen nicht die Möglichkeit, ihre Rechte wirksam einzuklagen.

Hintergrund

Im September 2014 fanden in Fidschi die ersten Wahlen seit dem Militärputsch vom Dezember 2006 statt. Neue Wahlgesetze schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung weiter ein. Die Stimmung im Land war von Angst und Selbstzensur geprägt. Immer wieder kam es zu Verstößen der Sicherheitskräfte, bis hin zu einem Todesfall im Gewahrsam der Polizei im August.

Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Menschen, die die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wahrnahmen, mussten mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Aufgrund einer Reihe einschlägiger Erlasse drohten ihnen hohe Geld-, aber auch Haftstrafen.

Durch den Wahlerlass 2014 war es zivilgesellschaftlichen Organisationen verboten, mit Kampagnen für ihre Ziele zu werben; dies umfasste auch Menschenrechtserziehung zu allen Themen, die für die Wahl von Bedeutung waren. Verstöße gegen den Erlass konnten mit einer Geldstrafe von 50000 Fidschi-Dollar (etwa 20000 Euro) und bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden.

Im August 2014 wurden gegen die Menschenrechtsorganisation Citizens’ Constitutional Forum Ermittlungen wegen Verstoßes gegen den Wahlerlass eingeleitet, weil sie einige öffentliche Vorträge zu Demokratie und Menschenrechten organisiert hatte. Im Juni 2014 forderte die Behörde zur Entwicklung der Medienindustrie (Media Industry Development Authority) die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen gegen zwei Hochschullehrer, die die Polizei dazu aufgefordert hatten, die Einschüchterung und Schikanierung von Journalisten zu unterlassen.

Arbeitnehmerrechte

Die Verordnung über die Beschäftigung in Wirtschaftszweigen von nationaler Bedeutung (Essential National Industries [Employment] Decree 2011) verstieß nach wie vor gegen grundlegende Arbeitnehmerrechte. So waren das Recht auf Tarifverhandlungen und das Streikrecht weiter eingeschränkt, bezahlte Überstunden verboten und die zuvor geltenden Tarifverträge in der Zuckerindustrie, der Luftfahrt- und der Touristikindustrie ungültig. Nach den Wahlgesetzen war es Gewerkschaftsvertretern verboten, ein Amt in einer politischen Partei zu bekleiden oder anderen politischen Aktivitäten nachzugehen.

Im Januar 2014 wurde nach einem Streik in einem Hotel in Nadi der Gewerkschaftsführer Daniel Urai festgenommen und wegen Beteiligung an einem nicht genehmigten Streik unter Anklage gestellt. Nach zwei Monaten wurde die Anklage fallengelassen.

Folter und andere Misshandlungen

Die in der Verfassung verankerte weitgehende strafrechtliche Immunität von Staatsbediensteten verhinderte, dass Angehörige dieses Personenkreises für schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und andere Misshandlungen zur Rechenschaft gezogen werden konnten. Angehörige von Militär und Polizei sowie Regierungsbeamte mussten sich für Menschenrechtsverletzungen nicht strafrechtlich verantworten. In vielen Fällen von Folter und anderen Misshandlungen, darunter auch einige, die geflohene und später wieder ergriffene Häftlinge betrafen, kam es nie zu Ermittlungen.

Im August 2014 starb der eines Raubüberfalls verdächtigte Vilikesa Soko im Gewahrsam der Polizei. Dem Autopsiebericht zufolge wies sein Leichnam schwere Verletzungen auf, die auf Misshandlungen hindeuteten und ein Multiorganversagen zur Folge hatten. Der neue Polizeipräsident ordnete zwar unverzüglich eine Untersuchung von Vilikesa Sokos Tod an und suspendierte vier Polizisten, doch bis Ende 2014 war noch keiner der mutmaßlichen Täter unter Anklage gestellt worden.

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