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Positionspapiere
10. Februar 2022
Amnesty-Gutachten im Verwaltungsverfahren eines tschadischen Staatsangehörigen
Die Wehrdienstentziehung ist in der Republik Tschad mit Strafe bedroht. Das Gesetz sieht in der Regel einen Strafrahmen von zwei bis fünf Jahren vor. Unter besonderen Umständen kommt eine Bestrafung mit Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren in Betracht (Article 88 und 94 des Code de la Justice Militaire).
In Bezug auf die Bestrafung der Wehrdienstverweigerung sind sowohl verfassungsrechtliche Grundlagen als auch einfachgesetzliche Regelungen zu beachten.