Aktuell Positionspapiere 13. Oktober 2023

Amnesty-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückführungen

Amnesty-Logo: Kerze umschlossen von Stacheldraht.

Der Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums zum "Rückführungsverbesserungsgesetz" sieht erhebliche Verschärfungen im Bereich der Abschiebungen und den damit verbundenen Betretens-, Durchsuchungs- und Inhaftierungsmöglichkeiten vor. Zusätzlich soll die Strafbarkeit für unrichtige und unvollständige Angaben im Asylverfahren, sowie für Verstöße gegen Mitwirkungspflichten verschärft werden. Amnesty International kritisiert, dass der Entwurf keine der im Koalitionsvertrag anvisierten Verbesserungen für Schutzsuchende, wie beispielsweise die Erleichterung des Familiennachzuges, enthält. Außerdem hat Amnesty International erhebliche grundrechtliche, sowie europa- und völkerrechtliche Bedenken an den Regelungen.

Amnesty International beobachtet mit Sorge, wie die asylpolitische Debatte zunehmend unsachlich und losgelöst von menschenrechtlichen Vorgaben geführt wird und mahnt zu einem sachlichen und diskriminierungssensiblen Diskurs. Auch die Problem- und Zielbeschreibung des Gesetzesentwurfs suggeriert, die derzeitigen Herausforderungen der Kommunen ließen sich durch eine Intensivierung der Rückführungen lösen. Ähnlich wie die schon in früheren Jahren verabschiedeten Gesetze zur Beschleunigung von Abschiebungsverfahren und zur Ausweitung der Abschiebungshaft wird auch dieses Gesetz nicht die bestehenden Herausforderungen der Kommunen bei der Aufnahme Schutzsuchender lösen und absehbar auch nicht zu mehr Abschiebungen führen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass rechtliche Verschärfungen in diesem Bereich zwar in der Praxis zu härteren, aber nicht zu mehr Abschiebungen führen.

Aufgrund der schwerwiegenden Bedenken fordert Amnesty International eine entsprechende Revision des Referentenentwurfes, bevor dieser dem parlamentarischen Verfahren zugeleitet wird. Außerdem appelliert Amnesty International an die deutsche Bundesregierung, endlich einen Gesetzesentwurf zu den geplanten Erleichterungen im Bereich des Familiennachzugs vorzulegen.

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