Positionspapiere Deutschland 15. November 2023

Deutschland: Amnesty-Anliegen zur IMK-Herbsttagung 2023

Amnesty-Logo: Kerze umschlossen von Stacheldraht.

Amnesty International in Deutschland äußert sich zu verschiedenen Menschenrechtsthemen, die Relevanz für die Herbsttagung 2023 der ständigen Konferenz der Innenminister*innen und -senator*innen der Länder vom 6. bis 8. Dezember 2023 haben.

Diskriminierungssensiblen Dialog wahren

Amnesty International beobachtet mit Sorge, wie sich die asylpolitische Diskussion weiter verschärft.

Die Ministerpräsident*innen der Länder haben zuletzt auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 06. November eine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten und weitere Leistungskürzungen für Asylsuchende, sowie die Einführung von Bezahlkarten gefordert.[1] Amnesty International weist darauf hin, dass die Annahme, Geflüchtete kämen wegen der Sozialleistungen nach Deutschland, einer wissenschaftlicher Grundlage entbehrt. Eine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten ist zudem weder völkerrechtlich noch praktisch möglich.

In Bezug auf den Gesetzesentwurf zur Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten auf Georgien und die Republik Moldau forderte der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrats Anfang Oktober eine weitergehende Ausweitung auf Indien, Algerien, Armenien, Marokko und Tunesien.[2] Amnesty International lehnt das Konzept grundsätzlich ab und beobachtet sowohl den aktuellen Gesetzesentwurf als auch die Diskussion um eine erneute Erweiterung der Liste mit Sorge.[3]

Aus Sicht von Amnesty International lassen sich die bestehen Herausforderungen auf Ebene der Länder und Kommunen weder durch Leistungskürzungen noch durch eine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten oder eine Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten lösen. Stattdessen bittet Amnesty International um einen sachlichen Diskurs, damit zukunftsorientierte und menschenrechtskonforme Lösungen für bestehende Herausforderungen gefunden werden können.

Amnesty International mahnt an, einen diskriminierungssensiblen und lösungsorientierten Umgang mit dem Thema Asyl zu wahren.

Menschenrechtskonforme Lösungen zur Entlastung der Kommunen weiterverfolgen

Amnesty International begrüßt die Entscheidung der Ministerpräsident*innenkonferenz vom 06. November, die Länder und Kommunen bei der Aufnahme von Schutzsuchenden durch eine "Pro-Kopf-Pauschale" langfristig zu unterstützen und erkennt die aktuellen Herausforderungen bei der Unterbringung von Schutzsuchenden an. Amnesty International mahnt jedoch alle Beteiligten zu einer sachlichen Debatte, damit Überlastungsanzeigen nicht zu einer Stärkung menschenfeindlicher Positionen beitragen. Amnesty International wiederholt mit Nachdruck, dass eine "Integrationsobergrenze" nicht menschenrechtskonform ist. Das Recht auf Schutz vor Verfolgung ist ein individuelles Recht, das nicht zahlenmäßig eingeschränkt werden kann. Bund und Länder sollten die Bedarfe auf lokaler Ebene anerkennen, ohne zu suggerieren, dass Lösungen in stärkerer Zuwanderungskontrolle zu finden seien. Haushaltskürzungen im Migrationsbereich werden die Herausforderungen auf kommunaler Ebene weiter verschärfen. Zu menschenrechtskonformen Lösungen, die eine tatsächliche Entlastung der Behörden auf Ebene der Länder und Kommunen bewirken würden, zählen die geplante Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Aufenthaltsgestattungen, die Aufstockung der Mittel für Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte, eine Digitalisierung der Verwaltung sowie eine kürzere Unterbringungsdauer von Schutzsuchenden und Ausreisepflichtigen in Erstaufnahmeeinrichtungen.[4]

Amnesty International wirbt bei der Innenminister*innenkonferenz dafür, menschenrechtskonforme Lösungen zur tatsächlichen Entlastung der Länder und Kommunen voranzutreiben und insbesondere für flexible Lösungen bei der Unterbringung offen zu sein.

Afghanistan: Formellen Abschiebungsstopp, humanitäre Aufnahme fortsetzen und erweitern

Amnesty International begrüßt, dass angesichts der katastrophalen Menschenrechtslage[5] in Afghanistan keine Abschiebungen stattfinden. Allerdings wäre es deshalb aus unserer Sicht dringend notwendig, einen formellen und umfassenden Abschiebungsstopp zu beschließen.

Der Forderung unterschiedlicher politischer Akteur*innen, humanitäre Aufnahmeprogramme einzustellen[6], stellt sich Amnesty dezidiert entgegen. Da die pakistanische Regierung alle nicht-registrierten Afghan*innen kürzlich aufgefordert hat, das Land zu verlassen und so 2.3 Millionen Afghan*innen die Abschiebung nach Afghanistan droht, ist eine zügige Aufnahme besonders schutzbedürftiger Afghan*innen umso dringlicher. Ausdrücklich zu begrüßen sind außerdem alle bestehenden Länderinitiativen der humanitären Aufnahme von Afghan*innen. Dazu zählen neben den Thüringer[7] und Berliner[8] Landesaufnahmeprogrammen nun auch Programme für Bremen[9] und Hessen[10]. In Ländern ohne Landesaufnahmeprogramme, sollten die Innenminister*innen dies nachholen. Über Bundes- und Landesaufnahmeprogramme hinaus sollten Zugangswege für gefährdete Afghan*innen über das Ortskräfte- und das Resettlementverfahren sowie ein zügiger Familiennachzug offengehalten werden.

Aufgrund der aktuellen Lage bittet Amnesty International die Innenminister*innenkonferenz darum, einen formellen Abschiebungsstopp nach Afghanistan zu beschließen. Entsprechende Landesaufnahmeprogramme müssen ausgebaut und zügig umgesetzt werden.

Iran: Umfassenden Abschiebungsstopp beschliessen

Amnesty International begrüßt den IMK-Beschluss zur Aussetzung der Abschiebungen in den Iran auf der letzten Herbstkonferenz 2022, sowie die ausdrückliche Anerkennung der sich verschlechternden Menschenrechtslage im Iran auf der Frühjahrskonferenz 2023.[11] Allerdings klammert der bestehende IMK-Beschluss die Rückführung von "Gefährdern, schweren Straftätern und Personen, bei denen das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt, und Ausreisepflichtigen, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern" aus.[12] Die menschenrechtlichen Risiken bei einer Rückführung in den Iran betreffen auch die o.g. Personengruppen, so dass aus Sicht von Amnesty International ein umfassender Abschiebungsstopp notwendig ist.

Amnesty International bittet die Innenminister- und -senator*innen, einen umfassenden Abschiebungsstopp in den Iran zu beschließen, der für alle Iraner*innen gilt.

Sudan: Formellen Abschiebungsstopp beschliessen

Der Konflikt zwischen der sudanesischen Armee (Sudan Armed Forces - SAF) und der paramilitärischen Gruppierung Rapid Support Forces (RSF) hat sich weiter verschärft. Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) sind bis zum 09. Oktober 2023 fast 1,1 Mio. Menschen in Nachbarländer geflohen. Gleichzeitig wurden mehr als 4,5 Mio. Menschen innerhalb des Landes vertrieben und über 5.000 Personen getötet.[13] Die Konfliktparteien verstoßen eklatant gegen das humanitäre Völkerrecht, indem sie schwere und oft unterschiedslos wirkende Waffen wie Artillerie, Panzer und Düsenflugzeuge in dicht besiedelten Gebieten einsetzen. Die Zivilbevölkerung ist besonders von den Zusammenstößen betroffen, wobei Millionen von Menschen in ihren Häusern eingeschlossen und humanitäre Helfer*innen nicht in der Lage sind, die von dem Konflikt betroffene Zivilbevölkerung zu versorgen. Amnesty International hat wahllose Angriffe und rechtswidrige Tötungen von Zivilist*innen, Angriffe auf medizinische und humanitäre Einrichtungen und sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen dokumentiert.[14]

Amnesty International fordert die Landesinnenminister*innen und -senator*innen auf, einen formellen Abschiebungsstopp in den Sudan zu beschließen und von jeglicher Überstellung sudanesischer Staatsangehöriger in ein Drittland, in dem die Gefahr besteht, in den Sudan zurückgeführt zu werden, abzusehen.

Venezuela: Formellen Abschiebungsstopp beschliessen

Zur Unterdrückung von Kritik bedient sich die Regierung Venezuelas einer systematischen Repressionspolitik mit willkürlichen Verhaftungen, außergerichtlichen Hinrichtungen und Folter.[15] Nahezu alle dieser Verbrechen bleiben straffrei.[16] Die ganz überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Venezuela lebt zudem in extremer Armut ohne Zugang zu Gesundheitsversorgung und ausreichenden Lebensmitteln.[17] Angesichts der multiplen Menschenrechtskrise in Venezuela haben knapp 8 Millionen Menschen das Land verlassen, einige von ihnen suchen in Deutschland Schutz.[18] Obwohl sich die menschenrechtliche Lage in Venezuela nicht gebessert hat, ist die Zahl der positiven Asylentscheidungen in den letzten Jahren drastisch gesunken.[19]

Angesichts der unverändert schlechten menschenrechtlichen und humanitären Lage in Venezuela fordert Amnesty International die Landesinnenminister*innen und -senator*innen auf, einen formellen Abschiebungsstopp nach Venezuela zu beschließen und von jeglicher Überstellung venezolanischer Staatsangehöriger in ein Drittland, in dem die Gefahr besteht, nach Venezuela zurückgeführt zu werden, abzusehen.

Tadschikistan: Formellen Abschiebungsstopp für Pamiri und Menschen aus der Region Gorno-Badachschan beschliessen

Seit Mai 2022 gehen die tadschikischen Behörden verstärkt gegen Angehörigen der Minderheit derPamiri, sowie Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und Demonstrierende in der Autonomen Region Gorno-Badachschan (GBAO) in Tadschikistan vor. Friedliche Proteste werden gewaltsam aufgelöst. Hunderte Menschen wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert.[20] Eine substanzielle Zahl der Pamiri hat in Deutschland Schutz gesucht. Bei einer Abschiebung nach Tadschikistan sind Menschen aus der Region GBAO der Gefahr von willkürlichen Festnahmen, Folter, Misshandlungen, Verschwindenlassen und unfairen Gerichtsverfahren ausgesetzt.

Amnesty International fordert die Landesinnenminister*innen und -senator*innen auf, einen formellen Abschiebungsstopp für Pamiri und Menschen aus GBAO nach Tadschikistan zu beschließen und von jeglicher Überstellung in Drittländer wie Russland, in denen die Gefahr besteht, nach Tadschikistan zurückgeführt zu werden, abzusehen.

Keine Dublin-Rücküberstellungen nach Polen, Lettland und Litauen

Amnesty International hat im vergangenen Jahr mehrere Berichte zur Situation von Schutzsuchenden in Polen[21], Lettland[22] und Litauen[23] veröffentlicht und schwere Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtswidrige Pushbacks dokumentiert, die das Non-Refoulement Prinzip verletzen. Weitere Gesetzesänderungen auf nationaler Ebene, wie beispielsweise die Legalisierung von Pushbacks in nationalem Recht, sind aus Sicht von Amnesty International völkerrechtswidrig.[24]

Amnesty International appelliert deshalb an die Innenminister*innen und -senator*innen der

Länder sowie an das Bundesinnenministerium, aktuell keine Schutzsuchenden gemäß der

Dublin III-Verordnung nach Polen, Lettland und Litauen zu überstellen. 

Bekämpfung von strukturellen Diskriminierungen und Rechtsextremismus

Diskurse, die vor einer "Überfremdung" warnen oder andere Ideologien der Ungleichheit beinhalten, nähren das Gedankengut, welches rassistischen und antisemitischen Angriffen zugrunde liegt. Insbesondere staatliche Akteur*innen stehen in der Verantwortung, Hass und Hetze nicht selbst zu befeuern und entmenschlichende Äußerungen nicht stehen zu lassen. Die Länder und der Bund sind gefragt, um systemischen Rassismus in Recht und Praxis anzugehen. Bei der Erarbeitung konkreter Maßnahmen muss die Perspektive von Betroffenen und Selbstorganisationen eine zentrale Rolle spielen.

Amnesty International fordert den Bund und die Länder auf, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen struktureller Diskriminierung als solche zu benennen und ihnen klar entgegen zu treten.

Auseinandersetzung mit struktureller Diskriminierung innerhalb der Polizei

Amnesty International ist besorgt über das erneute Bekanntwerden von rechtsextremen Chatgruppen und rassistische Äußerungen sowie die Zugehörigkeit zu menschenfeindlichen Gruppierungen von Polizist*innen in mehreren Bundesländern. Darüber hinaus werden rassistische Annahmen als "Erfahrungswissen" von Strafverfolgungsbehörden verfestigt. Ein Beispiel hierfür ist die Konstruktion von sogenannter "Clankriminalität", die einer wissenschaftlichen Grundlage entbehrt und rassistische Vorurteile schürt.

Amnesty International begrüßt die Einführung der Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen in Uniform sowie von unabhängigen Polizeibeauftragten in einigen Bundesländern. Die Kennzeichnungspflicht ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit und ein erster Schritt, um Straflosigkeit zu begegnen.[25] Amnesty International bedauert, dass die Ausgestaltung der unabhängigen Polizeibeauftragten nicht alle menschenrechtlichen Anforderungen erfüllt.[26] Dazu gehören insbesondere die Ausstattung mit ausreichenden Ermittlungsbefugnissen und Einflussmöglichkeiten auf den Verfahrensverlauf nach einer Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft oder Disziplinarbehörde. Zudem sind Rechtsgrundlagen für anlasslose und verdachtsunabhängige Kontrollen wie § 22 Abs. 1a BPolG ein Einfallstor für Racial Profiling. Auch fehlt es an verpflichtenden, regelmäßigen Antidiskriminierungs-Trainings in der Aus- und Fortbildung von Polizist*innen auf Landes- und auf Bundesebene.

Amnesty International ruft die Innenminister*innen und -senator*innen der Länder und die Bundesinnenministerin auf, die Auseinandersetzung mit Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen struktureller Diskriminierungen in der Polizei mit konkreten Maßnahmen voranzutreiben. Dazu gehört u.a. eine Auseinandersetzung mit rassistischen Wissensbeständen innerhalb der Polizei und die Einrichtung unabhängiger Untersuchungsmechanismen, welche allen menschenrechtlichen Anforderungen gerecht werden.

Weitere menschenrechtliche Anliegen im Bereich Polizei- und Versammlungsrecht

Amnesty International beobachtet im Bereich des Polizei- und Versammlungsrechts eine Erosion von Freiheitsrechten, der es seitens der Innenminister*innen und -senator*innen entschieden entgegenzuwirken gilt. Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 beobachtet Amnesty International eine Tendenz hin zu repressiven Landesversammlungsgesetzen.[27] Durch die Ausweitung von polizeilichen Kontroll- und Eingriffsbefugnissen wird das Versammlungsrecht untergraben und es entstehen Abschreckungseffekte, die der Versammlungsfreiheit als Kernelement gelebter Demokratie nicht gerecht werden. Besonders kritikwürdig ist die Anordnung von Präventivgewahrsam gegenüber friedlichen Demonstrierenden sowie Bestrebungen, diese grundrechtsintensive Maßnahme auszuweiten. Auch polizeiliche Schmerzgriffe dürfen nicht zu Abschreckungszwecken gegen friedliche Protestierende eingesetzt werden. Amnesty International erinnert außerdem daran, dass es einer sorgfältigen und umfassenden Prüfung etwaiger milderer Mittel vor der Aussprache von Versammlungsverboten als ultima ratio bedarf. Insbesondere darf es nicht zu pauschalen Versammlungsverboten gegenüber bestimmtem Gruppen unter Nichtbeachtung des Rechts auf Nichtdiskriminierung kommen.

Der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG, sog. Tasern) kann zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen, insbesondere wenn Risikofaktoren, wie Herz-Kreislauf-Probleme oder Drogen-Intoxikation, hinzukommen. Er ist daher speziell ausgebildeten Einheiten vorzubehalten und nur verhältnismäßig, wenn anderenfalls der Einsatz tödlicher Gewalt notwendig wäre. Polizeiliche Anweisungen, Schulungen und Maßnahmen zur Rechenschaftsablegung müssen den hohen Risiken Rechnung tragen, die damit verbunden sind.[28]

Eine Ausweitung von Überwachungsbefugnissen lässt sich auch beim Einsatz sogenannter "Staatstrojaner" zur Quellen-TKÜ und/oder Online-Durchsuchung beobachten. Aus Sicht von Amnesty International ist der Einsatz dieser Technologien im Rahmen der Vorfeldaufklärung nicht verhältnismäßig; die Ämter für Verfassungsschutz sollten von ihrer Nutzung grundsätzlich absehen. Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Regelung zum Umgang mit IT-Schwachstellen fehlt weiterhin. Noch unbekannte Schwachstellen sollten nicht geheim gehalten und zur Installation von Überwachungstechnologie genutzt, sondern an den Hersteller gemeldet werden. Der Einsatz der Technologien "Pegasus" und "Predator"[29] gegen Journalist*innen, Oppositionelle und Menschenrechtsverteidiger*innen auch in Deutschland hat gezeigt, dass bei der öffentlichen Beschaffung die Menschenrechtsbilanz der Hersteller von Überwachungstechnologie berücksichtigt werden muss. Es bedarf Maßnahmen, um den Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Menschen mit hohem Risiko (Medien, Zivilgesellschaft und Politik), gegen Späh-Angriffe zu verbessern. Dazu gehören öffentliche Aufklärungsmaßnahmen, IT-Sicherheitstrainings und die Aufklärung von Überwachungsvorfällen.

Amnesty International fordert den Bund und die Länder auf, bestehende Versammlungsgesetze menschenrechtlich zu evaluieren und neue Gesetze im Sinne der Meinungs- und Versammlungsfreiheit auszugestalten. Der Einsatz von Präventivgewahrsam und Distanz-Elektroimpulsgeräten sowie die Verwendung von "Staatstrojanern" ist menschenrechtskonform zu regulieren. Gegen unrechtmäßige Späh-Angriffe müssen Gegenmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.

 

Fußnoten:

[1] MPK, "Beschlüsse der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder", 06.11.2023, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2235232/697bfb257d9c4f697938a53c08b18812/2023-11-07-mpk-fluechtlingspolitik-data.pdf?download=1.

[2] Ausschuss für innere Angelegenheiten des Bundesrats, "Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten", 06.11.2023, abrufbar unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0401-0500/437-1-23.pdf;jsessionid=4036D5E1A5C684B5E92BA29C6455F223.live521?__blob=publicationFile&v=1.

[3] Amnesty International, "Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten", 24.08.2023, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/sites/default/files/2023-08/Amnesty-Stellungnahme-Deutschland-Gesetzenwurf-sichere-Herkunftsstaaten-Georgien-Moldau-August-2023.pdf.

[4] Amnesty International: "Fünf-Punkte-Plan für eine funktionierende Asylpolitik", 03.11.2023, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/deutschland-neuausrichtung-der-asylpolitik-gefordert.

[5] Amnesty International, "Afghanistan: Neues Bündnis für den Schutz der Menschenrechte", 03.03.2022, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/afghanistan-neues-buendnis-fuer-den-schutz-der-menschenrechte;

Amnesty International, "The fate of Thousands Hanging in the Balance: Afghanistan’s Fall into the Hands of the Taliban", 21.09.2023, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/sites/default/files/2021-09/Amnesty-Briefing-Afghanistan-Taliban-Menschenrechtsverletzungen-September-2021.pdf; Amnesty International und International Commision of Jurists, "The Taliban´s war on women", März 2023, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/sites/default/files/2023-05/Amnesty-Bericht-Afghanistan-Frauen-Maedchen-Verbrechen-gegen-die-Menschlichkeit-Mai-2023.pdf.

[6] Vgl. bspw. CDU/CSU, "Pressemitteilung: Die Bundesregierung darf den ungebremsten Anstieg der irregulären Migration nicht länger ignorieren", 21.08.2023, abrufbar unter: https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/die-bundesregierung-darf-den-ungebremsten-anstieg-der-irregulaeren-migration-nicht-laenger-ignorieren.

[7] Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, "Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für afghanische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen – Anordnung des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vom 4. November 2022", 04.11.2022, abrufbar unter: https://bimf.thueringen.de

[8] Der Regerende Bürgermeister Senatskanzlei, "Berliner Senat beschließt Landesaufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige", 14.12. 2022, abrufbar unter: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1157171.php;

Bundesministerium des Innern und für Heimat, "Humanitäre Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern", o.D., abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/humanitaere-aufnahmeprogramme/humanitaere-aufnahmeprogramme-node.html.

[9] Freie Hansestadt Bremen, "Regelung des Landes Bremen zur Aufnahme von afghanischen Flüchtlingen", o.D., abrufbar unter: https://www.service.bremen.de/regelung-des-landes-bremen-zur-aufnahme-von-afghanischen-fluechtlingen-184804.

[10] Staatsanzeiger für das Land Hessen, "Aufnahmeanordnung nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes", 05.06.2023, abrufbar unter: https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2023-06/stanz-hessen-ausgabe-2023-23.pdf.

[11] Innenministerkonferenz, "Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 219. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 16.06.23 in Berlin," TOP 14, 16.06.2023, abrufbar unter: https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2023-06-16-14/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2.

[12] Innenministerkonferenz, "Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 218. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 02.12.22 in München (BY)", TOP 16, abrufbar unter: https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2022-12-02/beschluesse.pdf;jsessionid=4D8ED7D3A84C69904020F5493557EFAD.2_cid365?__blob=publicationFile&v=2.

[13] UNHCR, "Sudan Situation", 09.10.2023, abrufbar unter: https://data.unhcr.org/en/situations/sudansituation; UNITAMS, "SRSG for Sudan and Head of UNITAMS Volker Perthes remarks to the Security Council on 13 September 2023", 13.09.2023, abrufbar unter: https://unitams.unmissions.org/en/srsg-sudan-and-head-unitams-volker-perthes-remarks-security-council-13-september-2023.

[14] Amnesty International, "Death Came To Our Home’: War Crimes and Civilian Suffering In Sudan", 03.08.2023, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/sudan-angriffe-zivilpersonen-kriegsverbrechen-beider-konfliktparteien.

[15] Amnesty International, "Life Detained – Politically-motivated arbitrary detentions continue in Venezuela", 29.08.2023, abrufbar unter: https://www.amnesty.org/en/documents/amr53/7077/2023/en/.

[16] UNHRC, "Independent International Fact-Finding Mission on the Bolivarian Republic of Venezuela", abrufbar unter: https://www.ohchr.org/en/hr-bodies/hrc/ffmv/index.

[17] Amnesty International, "International protection needs for Venezuelan nationals", 19.10.2023, abrufbar unter: https://www.amnesty.org/en/documents/amr53/7331/2023/en/.

[18] Inter-Agency Platform for Refugees and Migrants from Venezuela, "Refugees and Migrants from Venezuela", 05.08.2023, abrufbar unter: https://www.r4v.info/en/refugeeandmigrants; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, "Antrags- Entscheidungs- und Bestandsstatistik", 31.10.2023, abrufbar unter: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Asylgeschaeftsstati…

[19] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, "Asylgeschäftsstatistik 2021, 2022, 2023", 01.10.2023, abrufbar unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/AsylGesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-node.html.

[20] Amnesty International: "Tajikistan: Prominent members of Pamiri minority arbitrarily detained, tortured and unfairly convicted", 21.09.2023, abrufbar unter: https://www.amnesty.org/en/documents/eur60/7218/2023/en/.

[21] Amnesty International, "POLAND: ruelty Not Compassion, at Europe’s Other Brothers", 11.04.2022, abrufbar unter: https://www.amnesty.org/en/documents/eur37/5460/2022/en/.

[22] Amnesty International, "LATVIA: RETURN HOME OR NEVER LEAVE THE WOODS", 13.10.2022, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/sites/default/files/2022-10/Amnesty-Bericht-Lettland-Schutzsuchende-Inhaftierung-Folter-Abschiebungen-Oktober-2022.pdf.

[23] Amnesty International, "LITHUANAIA: FORCED OUT OR LOCKED UP", 27.06.2022, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/sites/default/files/2022-06/Amnesty-Bericht-Litauen-Pusbacks-Misshandlung-von-Schutzsuchenden-Juni-2022.pdf.

[24] Amnesty International, "Litauen: Parlament erlaubt völkerrechtswidrige Pushbacks", 20.04.2023, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/litauen-parlament-erlaubt-voelkerrechtswidrige-pushbacks.

[25] Amnesty International, "Kennzeichnungspflicht für Polizist_innen", September 2018, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/sites/default/files/2019-03/Amnesty-Positionspapier-Kennzeichnungspflicht-fuer-Polizist_innen-November-2018.pdf.

[26] Amnesty International, "Positionspapier Unabhängige Untersuchungsmechanismen in Fällen von rechtswidriger Polizeigewalt in Deutschland", 21.11.2018, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/informieren/positionspapiere/deutschland-amnesty-positionspapier-zu-unabhaengigen.

[27] Amnesty International, "Stellungnahme Versammlungsgesetz NRW", 30.09.2021, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/sites/default/files/2021-10/Amnesty-Stellungnahme-Einfuehrung-Versammlungsgesetz-NRW-September-2021.pdf.

[28] Amnesty International, "Positionspapier zu Distanz-Elektroimpulsgeräten", 21.01.2021, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/informieren/positionspapiere/positionspapier-zu-distanz-elektroimpulsgeraeten.

[29] Amnesty International, "Untersuchung "Predator Files" enthüllt Angriffe durch Überwachungssoftware - auch in Deutschland", 09.10.2023, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/untersuchung-predator-files-angriff-privatsphaere-deutschland.

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