Amnesty Report Rumänien 16. April 2020

Rumänien 2019

Mehrere Personen stehen auf einer Treppe und demonstrieren, sie halten Zettel auf denen steht "Justitie Independenta"

Die Europäische Kommission forderte Rumänien 2019 auf, Gesetzesänderungen rückgängig zu machen, die die Rechtsstaatlichkeit bedrohen würden. NGOs kritisierten anstehende Änderungen eines Gesetzes, das die Tätigkeit von Organisationen und Stiftungen reguliert. Die Umsetzung von Gefängnisreformen verlief stockend. Roma wurden weiterhin in vielen Lebensbereichen, darunter Bildung, Wohnen und Arbeit, systematisch diskriminiert. Die Ermittlungen zum exzessiven Einsatz von Gewalt durch die Gendarmerie bei den Protesten vom 10. August 2018 in Bukarest dauerten an.

Rechtliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen

Im Mai 2019 fanden bei einem konsultativen Referendum zwei Vorschläge überwältigende Zustimmung. Beim Ersten handelte es sich um ein Verbot von Amnestien und Straferlassen bei Korruptionsfällen. Der Zweite würde der Regierung verbieten, Notverordnungen in Bezug auf die Justiz zu erlassen, und das Recht ausweiten, diese vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Im Juli wies das Verfassungsgericht zwei von Parlamentsabgeordneten vorgelegte Vorschläge für Verfassungsänderungen zurück. 

Im Juni 2019 lehnte das Parlament einen von einem Abgeordneten eingebrachten Gesetzentwurf ab, in dem vorgeschlagen wird, das Gesetz über die Tätigkeit von NGOs und Stiftungen durch Gründe zu ergänzen, derentwegen solche Organisationen aufgelöst werden können. NGOs vor Ort kritisierten die genannten Gründe als entweder überflüssig, da einige von ihnen bereits durch das Strafgesetzbuch abgedeckt werden, oder subjektiv und anfällig für potenziellen Missbrauch gegenüber kritisch eingestellten Organisationen. Im Jahr 2018 verabschiedete Gesetze über Finanzierung, Organisation und Arbeitsweise von NGOs wurden in ähnlicher Weise kritisiert, da sie sich potenziell einschüchternd auf die Zivilgesellschaft auswirken könnten und nicht im Einklang mit den Rechten auf Vereinigungsfreiheit und Privatleben stehen. 

Die Wiederaufnahme von Diskussionen über die Zustimmung zum Entwurf einer Nationalen Wohnraumstrategie hatte den Entwurf eines neuen Wohnraumgesetzes zur Folge, das im Oktober der Öffentlichkeit zur Beratung vorgelegt wurde, womit sich ein Ausweg aus der vorherigen Sackgasse eröffnete. In ihrem Bericht vom Juni empfahl die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (European Commission against Racism and Intolerance – ECRI), die Wohnraumgesetze zu ändern, um den Zugang zu Sozialwohnungen durch transparente und nicht-diskriminierende Kriterien zu erleichtern, vor allem in Bezug auf gefährdete Bevölkerungsgruppen einschließlich Roma. 

Im Mai 2019 warnte die Europäische Kommission Rumänien, dass sie ein Rechtsstaatsverfahren einleiten werde, falls die Regierung in Bezug auf die Bedrohung der Unabhängigkeit der Justiz; die mangelnde Zusammenarbeit zwischen staatlichen Institutionen, wodurch Effizienz und Unabhängigkeit der Justiz gefährdet sind, sowie auf Maßnahmen, die den Kampf gegen die Korruption negativ beeinflussen, keine Schritte einleite. Ein solches Verfahren könnte Artikel 7 des EU-Vertrags auslösen, wonach einem Mitgliedsstaat wegen anhaltender Verstöße gegen die Gründungswerte der EU gewisse Rechte eine Zeitlang entzogen werden können. Dies folgte den Ansichten der Venedig-Kommission von 2018, die die Schritte der Justizreform als "übereilt und nicht transparent" kritisierte und mehrere verfahrenstechnische und institutionelle Änderungen empfahl. 

Haftbedingungen

Der von den Behörden in Kraft gesetzte Siebenjahresplan zur Behebung der Überbelegung von Gefängnissen sowie unzulänglichen Haftbedingungen, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2017 in seinem Piloturteil gegen Rumänien kritisiert hatte, lief 2019 an. Das Urteil verpflichtete das Land dazu, die beanstandeten strukturellen Funktionsstörungen zu beheben oder Sanktionen zu riskieren. Allerdings äußerten sich NGOs besorgt über Verzögerungen bei der Umsetzung des Plans.

Diskriminierung – Roma

Roma wurden 2019 weiterhin in vielen Lebensbereichen, wie etwa Bildung, Zugang zu Wohnraum und Arbeit, diskriminiert und ausgegrenzt.

Im März 2019 veröffentlichte Blocul, ein Netzwerk aus Organisationen, die für Wohnraumgerechtigkeit eintreten, eine Studie über seit 2001 durchgeführte Vertreibungen. Die Studie stützte sich auf Daten von Onlinemedien sowie von lokalen, regionalen und nationalen Behörden, darunter auch Justizbehörden. Die Studie kam zu dem Schluss, dass seit 1989 im ganzen Land mehr als 100.000 Vertreibungen stattgefunden hatten. Viele dieser Vorfälle stellten rechtswidrige Zwangsräumungen dar, infolge deren die Betroffenen oft obdachlos wurden, da entweder gar kein Ersatzwohnraum bereitgestellt worden war oder man sie auf ungeeignete Unterkünfte verwiesen hatte. Diese Maßnahmen betrafen unter anderem mittellose Familien, in offiziellen sowie in informellen Siedlungen lebende Roma sowie Familien mit Kindern oder erwachsenen Angehörigen mit Behinderungen. 

Im April 2019 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Land im Verfahren Lingurar gegen Rumänien wegen der Misshandlung von vier Roma durch die Polizei und stellte zum ersten Mal fest, dass in Rumänien "Roma-Gemeinschaften oft institutionalisiertem Rassismus ausgesetzt und in Gefahr sind, Opfer von exzessiver Polizeigewalt zu werden". 

In seinem Bericht vom Juni forderte die ECRI die Behörden auf, die von 2015 bis 2020 laufende Strategie zur Inklusion von Roma umzusetzen und durch mehr gezielte Maßnahmen und Wirkungsindikatoren über Bildung, Wohnen und Arbeit zu ergänzen. Dies sollte Maßnahmen einschließen wie die Überwachung der Effektivität der Gesetze gegen Ausgrenzung im Bildungswesen, die Legalisierung informeller Siedlungen sowie die Bereitstellung von Schutzgarantien gegen rechtswidrige Zwangsräumungen.

Recht auf Versammlungsfreiheit

2018 und 2019 fanden im ganzen Land zahlreiche Demonstrationen statt, bei denen die Menschen gegen die Regierung sowie deren Unvermögen protestierten, gegen Korruption, Angriffe auf die Justiz und die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage vorzugehen. 

Das Militärgericht setzte seine Ermittlungen zu Vorwürfen wegen exzessiver Gewaltanwendung durch die Gendarmerie gegen Protestierende am 10. August 2018 in Bukarest fort. Das Büro des Generalstaatsanwalts leitete wegen Straftaten im Zusammenhang mit diesen Vorfällen strafrechtliche Ermittlungen gegen mehrere Gendarmeriechefs sowie einen früheren Staatssekretär ein. Die nationalen und internationalen Medien, die Europäische Kommission sowie mehrere andere Länder äußerten sich kritisch über den Berichten zufolge willkürlichen Einsatz von Wasserwerfern, Tränengas, Pfefferspray und Schlagstöcken durch Sicherheitskräfte beim Auflösen der Demonstration, was zur Folge hatte, dass Hunderte Protestierende und einige Gendarmen ärztlich behandelt werden mussten.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Im September 2019 berief der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor der Großen Kammer eine öffentliche Anhörung im Verfahren Muhammad und Muhammad gegen Rumänien ein. Das Verfahren betrifft zwei pakistanische Studenten, die 2012 aufgrund geheimdienstlicher Informationen, laut denen ihre Aktivitäten eine potenzielle Bedrohung von Rumäniens nationaler Sicherheit darstellten, nach Pakistan abgeschoben worden waren. Die Männer argumentierten, dass man ihnen Einblick in die Gründe für ihre Abschiebung sowie die entsprechenden Beweismittel hätte gewähren müssen, damit sie ihre Ausweisung hätten anfechten können. Ein Urteil in dem Verfahren stand Ende des Jahres noch aus.

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