Amnesty Report Oman 16. April 2020

Oman 2019

Ansicht einer Hafenstadt, im Hintergrund Hügel

Die omanische Hauptstadt Muscat (Archivbild)

Die Behörden schränkten 2019 die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin in unangemessener Weise ein. Zwar wurden Frauen bezüglich des Rechts auf Freizügigkeit und die freie Wahl ihres Wohnortes mit Männern gleichgestellt, sie blieben jedoch bei Scheidungen benachteiligt und waren nur unzureichend vor häuslicher Gewalt geschützt. Ein neuer Erlass machte Genitalverstümmelung strafbar und gewährte Kindern mehr Schutz. Arbeitsmigrant_innen litten nach wie vor unter Ausbeutung und Misshandlungen. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Hinrichtungen.

Hintergrund

Am 1. Januar 2019 brachen vereinzelt Proteste gegen die Arbeitslosigkeit aus. Daraufhin rief die Regierung ein Nationales Zentrum für Beschäftigung ins Leben. Das Zentrum, das im Januar 2020 seine Arbeit aufnehmen soll, ist für die Umsetzung der 2018 begonnenen staatlichen Politik der "Omanisierung" der Arbeitskräfte zuständig. Ausländische Arbeitskräfte sollen durch omanische Beschäftigte ersetzt werden, um die steigende Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Außerdem soll das Zentrum Arbeitssuchende beraten. Das Arbeitsministerium weitete seine Visasperre für ausländische Arbeitnehmer_innen auf Führungskräfte aus.

Bezüglich der Krise am Golf, die Anfang Juni 2017 ausgebrochen war, als Ägypten, Bahrain, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate ihre Beziehungen zu Katar abgebrochen hatten, nahm Oman weiterhin eine neutrale Haltung ein.

Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in unangemessener Weise ein und nahmen eine Reihe von Protestierenden, Journalist_innen und Internet-Aktivist_innen fest. Im Januar 2019 wurden bei einer Demonstration gegen die Arbeitslosigkeit vor dem Arbeitsministerium in der Hauptstadt Maskat mehrere Protestierende festgenommen und später wieder freigelassen. Zwei Radiojournalisten des Senders Hala FM, die über die Demonstration berichteten, wurden ebenfalls festgenommen, am selben Tag aber wieder freigelassen.

Der Inlandsgeheimdienst setzte seine Kampagne gegen Aktivist_innen fort, die sich kritisch zu den Beziehungen Omans zu Israel äußerten. Im Februar 2019 wurden Musab al-Thehli und Haitham al-Mashaikhi drei Tage bzw. zwei Wochen wegen Kommentaren im Internet inhaftiert. Im Januar 2019 kamen Bader al-Arimi und Obeid bin Hashl al-Hinai frei, die im Dezember 2018 aus ähnlichen Gründen festgenommen worden waren.

Amnesty International erhielt vertrauenswürdige Informationen, wonach drei Angehörige der ethnischen Gruppe der Shuhuh im September 2019 in der Provinz Musandam willkürlich festgenommen und inhaftiert wurden, weil sie sich gegen den Bau einer industriellen Steinbrechanlage ausgesprochen hatten, die sich ihrer Ansicht nach schädlich auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirkt. Die drei Aktivisten kamen später ohne Anklage frei. Die Festnahmen sollten offenbar Andersdenkende in der Provinz zum Schweigen bringen, wie dies bereits in den Jahren zuvor üblich war. Der gewaltlose politische Gefangene Mohammed Abdullah al-Shahi und fünf weitere Männer, die den Shuhu angehörten, verbüßten nach wie vor lebenslange Gefängnisstrafen. Sie waren in einem unfairen Gerichtsverfahren aufgrund von vagen Anklagen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit verurteilt worden. Im November 2019 hielten die Behörden den zivilgesellschaftlichen Aktivisten Musallam al-Ma’ashani für mehrere Tage fest, bevor er gegen Kaution freigelassen wurde. Er hatte ein Buch über die ethnische Gruppe al-Hakli geschrieben, die in den vergangenen Jahren vom Staat eingeschüchtert worden war.

Die 24. Internationale Buchmesse in Maskat, die von staatlicher Seite organisiert wird, zog rund 30 Bücher zurück, ohne Gründe dafür zu nennen.

Kinderrechte

Im August 2019 erließ das Ministerium für Soziale Entwicklung eine Verordnung zur Umsetzung des 2014 erlassenen Kinderschutzgesetzes. Das Gesetz stellt "traditionelle Praktiken, die der Gesundheit eines Kindes abträglich sind", unter Strafe. Laut Verordnung zählen dazu die weibliche Genitalverstümmelung und "Rituale, die dem Körper des Kindes Schaden zufügen". Die Verordnung regelt, dass Kinder unter 15 Jahren nur dann in den Bereichen Landwirtschaft, Verwaltung und Industrie, Fischerei und Handwerk arbeiten dürfen, wenn es sich um Familienbetriebe handelt und die Gesundheit und Bildung der Kinder nicht gefährdet sind. Dies schließt jedoch nicht aus, dass diese Tätigkeiten in einigen Fällen unter den Begriff der Kinderarbeit fallen könnten, die abgeschafft werden muss. Die Verordnung enthält auch Richtlinien zum Aufbau und Betrieb von Kindergärten.

Frauenrechte

Oman zog seine Vorbehalte bezüglich Artikel 15 Absatz 4 des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau 2019 zurück und stellte Frauen in Bezug auf das Recht auf Freizügigkeit und die freie Wahl ihres Wohnortes rechtlich mit Männern gleich. Frauen wurden jedoch nach wie vor durch Gesetze und im Alltag benachteiligt, vor allem in Bezug auf Scheidung, das Sorgerecht für die Kinder, Erbschaftsangelegenheiten und die Übertragung der Staatsbürgerschaft auf die Kinder. Es gab nach wie vor kein Gesetz, das geschlechtsspezifische Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe strafbar machte.

Arbeitnehmerrechte – Arbeitsmigrant_innen

Arbeitsmigrant_innen wurden nach wie vor ausgebeutet und misshandelt. Grund dafür waren die unzulänglichen Arbeitsgesetze und das restriktive Sponsorensystem (kafala), das Arbeitsmigrant_innen eng an ihre Arbeitgeber_innen bindet. Weil Arbeitsmigrant_innen ohne Genehmigung der Arbeitgeber_innen weder ihren Arbeitsplatz wechseln noch das Land verlassen dürfen, ist es für sie kaum möglich, ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen zu entkommen. Besonders stark betroffen waren Hausangestellte, die von den Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts ausgenommen sind.

Todesstrafe

Gerichte fällten 2019 weiterhin Todesurteile. Es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.

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