Amnesty Report Bulgarien 07. April 2021

Bulgarien 2020

Das Bild zeigt eine Frau in einem Krankenbett. Zwei Pflegerinnen in medizinischen Schutzanzügen setzen ihr eine Schutzmaske auf.

Die Freiheit der Medien und die Vereinigungsfreiheit gerieten im Jahr 2020 weiter unter Druck, da die Behörden Journalist_innen und Oppositionelle ins Visier nahmen und rigoros gegen regierungskritische Proteste vorgingen. Mehrere Stadtverwaltungen ordneten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Zwangsquarantänen für Roma-Gemeinschaften an und schränkten die Bewegungsfreiheit ihrer Mitglieder erheblich ein. Staatsbedienstete äußerten sich offen rassistisch über Roma. Häusliche Gewalt war nach wie vor weitverbreitet und die Unterstützung der Opfer noch immer unzureichend. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche wurden diskriminiert und sozial ausgegrenzt.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Zuge der Notfallmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie schlug die Regierung im März 2020 Änderungen des Strafgesetzbuchs vor, die hohe Geld- und Haftstrafen für die Verbreitung von Falschinformationen vorsahen. Der Präsident legte jedoch vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs sein Veto ein mit der Begründung, dass sich die Gesetzesänderungen negativ auf das Recht auf Meinungsfreiheit auswirken würden.

Die Freiheit der Medien wurde weiter eingeschränkt. Politik und Staatsanwaltschaften übten enormen Druck auf Journalist_innen aus, die über organisierte Kriminalität und Korruption berichteten, u. a. durch Drohungen und Einschüchterungen.

Im Juli 2020 vernahm die Staatsanwaltschaft den Investigativjournalisten Nikolaj Stajkow und drohte ihm mit strafrechtlicher Verfolgung, weil er eine Dokumentation veröffentlicht hatte, der zufolge die Staatsanwaltschaft in ein Finanzdelikt verwickelt war.

Die Polizei griff mehrere Journalisten, die im September über regierungskritische Proteste in Sofia berichteten, tätlich an; ein Journalist wurde für mehrere Stunden in Gewahrsam genommen. Die Menschenrechtskommissarin des Europarats nannte die Vorgänge "inakzeptabel" und forderte die Behörden auf, die Übergriffe zu untersuchen.

In ihrem Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit äußerte sich die Europäische Kommission im September 2020 besorgt über mangelnde Transparenz hinsichtlich der Besitzverhältnisse bei Medienunternehmen und stellte fest, dass die Medien nach wie vor einer systematischen politischen Kontrolle unterlagen. Auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen stand Bulgarien auf Platz 111 von 180 Ländern weltweit und war von allen EU-Mitgliedstaaten das Land mit dem geringsten Maß an Pressefreiheit. 

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Im Juli 2020 schlug die Partei der Vereinigten Patrioten, der kleinere Partner in der Regierungskoalition, Änderungen des Gesetzes über nicht gewinnorientierte juristische Personen vor. Für Organisationen, die Geld aus dem Ausland erhielten, waren darin unverhältnismäßig strenge Kontrollen und Anforderungen für die Rechnungslegung vorgesehen. Ein Zusammenschluss von NGOs wies darauf hin, dass die Gesetzesänderungen nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und mit EU-Recht vereinbar seien und ein feindliches Umfeld für zivilgesellschaftliche Organisationen schaffen würden.

Im September 2020 wurden zahlreiche Menschen verletzt, darunter auch Journalist_innen und Polizist_innen, und Hunderte festgenommen, als die Bereitschaftspolizei in Sofia nach monatelangen regierungskritischen Protesten gewaltsam gegen Demonstrierende vorging. Die Einsatzkräfte setzten Pfefferspray, Tränengas und Wasserwerfer gegen die Protestierenden ein, die den Rücktritt des Ministerpräsidenten und des Generalstaatsanwalts sowie eine Reform der Regierungsführung forderten. Das Europäische Parlament übte scharfe Kritik am "gewaltsamen und unverhältnismäßigen Vorgehen" der Polizei und forderte die Behörden auf, Berichten über einen exzessiven Einsatz von Gewalt nachzugehen.

Die Behörden nahmen Firmen und Einzelpersonen ins Visier, die mit den Protesten in Verbindung standen. Dem Vernehmen nach wurden sie politisch motivierter Strafverfolgung ausgesetzt und gezielt Finanzprüfungen unterzogen. Die regierungskritischen Proteste hielten bis Dezember an.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Häusliche Gewalt blieb weitverbreitet und wurde nur selten zur Anzeige gebracht. Frauenrechtsorganisationen berichteten, dass die Corona-Pandemie die Situation verschärft habe. Ihren Angaben zufolge wurden während des zweimonatigen landesweiten Lockdowns von März bis Mai 2020 mindestens acht Frauen von ihren Partnern getötet.

Damit ein Fall von häuslicher Gewalt als schwere Straftat eingestuft wurde, musste er sich laut Strafgesetzbuch in einem Umfeld "systematischer Gewalt" zugetragen haben, oder die Gewalt musste bei drei separaten Ereignissen vom selben Täter verübt worden sein. Das verlängerte den Zeitraum, in dem die Opfer der Gefahr ausgesetzt waren, und erschwerte es ihnen, rechtliche Schritte einzuleiten. Gewaltopfer sahen sich mit Hürden konfrontiert, wenn sie Hilfsangebote und rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen wollten, zudem reichten die Kapazitäten der bestehenden Frauenhäuser nicht aus. Im Mai verabschiedete die Regierung ein nationales Präventionsprogramm gegen häusliche Gewalt mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der in diesem Bereich tätigen Institutionen und Organisationen zu verbessern.

Die im Strafgesetzbuch verwendete Definition von Vergewaltigung schloss Vergewaltigung in der Ehe aus und machte den Nachweis erforderlich, dass sich das Opfer körperlich gewehrt hatte, was internationalen Standards widersprach. Die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen forderte Bulgarien nachdrücklich auf, das Strafrecht abzuändern und das Zustimmungsprinzip zur Grundlage der Definition von Vergewaltigung zu machen sowie Vergewaltigung in der Ehe ausdrücklich einzuschließen. Ein Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) für unvereinbar mit der bulgarischen Verfassung erklärt hatte, verhinderte weiterhin dessen Ratifizierung. 

Diskriminierung

Die Corona-Pandemie und der landesweite Lockdown verschlimmerten die ohnehin weitverbreitete Diskriminierung der Roma noch.

Von März bis Mai 2020 erließen die lokalen Behörden in Sofia, Nowa Sagora, Kasanlak, Jambol und Sliwen Sonderbestimmungen, zu denen auch eine Zwangsquarantäne zählte, die in unverhältnismäßigem Ausmaß auf mehrheitlich von Roma bewohnte Viertel angewendet wurden. Bewaffnete Polizeikräfte setzten die Quarantänevorschriften durch, bauten Straßensperren auf und hinderten die Menschen am Verlassen der Siedlungen. Gleichzeitig sorgten die Behörden nicht dafür, dass die Bewohner_innen während der Quarantäne angemessenen und sicheren Zugang zu Wasser, sanitären Einrichtungen, Medikamenten und Nahrungsmitteln hatten, wodurch sich für sie das Risiko einer Covid-19-Infektion wie auch das Risiko, in Armut zu fallen, weiter erhöhten.

In Burgas setzten die Behörden Drohnen mit Wärmesensoren ein, um aus der Ferne die Körpertemperatur der Bewohner_innen von Roma-Siedlungen zu messen und ihre Bewegungsprofile zu überwachen. In Jambol benutzten die Behörden Flugzeuge, um ein Roma-Viertel zu "desinfizieren", in dem Corona-Infektionen aufgetreten waren. Derartige Maßnahmen wurden nur bei Roma-Gemeinschaften angewendet.

Während der Pandemie nahmen Roma-feindliche Äußerungen zu, und politisch Verantwortliche beteiligten sich ganz unverhohlen an Hassreden. Die Partei Bulgarische Nationale Bewegung (VMRO) stellte Roma als kollektive Bedrohung für die allgemeine Bevölkerung dar,  zugleich drohten Kabinettsmitglieder mit strengeren Coronamaßnahmen für Roma und unterstellten ihnen, sie würden sich bewusst nicht an Abstandsregeln halten.

Im Mai 2020 forderten die UN-Sonderberichterstatterin über zeitgenössische Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz und der UN-Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen die politisch Verantwortlichen auf, Hetzreden Einhalt zu gebieten und Restriktionen aufzuheben, die sich gegen Roma-Viertel richteten, da diese die Rechte der Bewohner_innen auf Gleichheit und Bewegungsfreiheit verletzten. 

 

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Bei einem homophoben Überfall in Plowdiw attackierte im September 2020 eine Gruppe junger Fußballfans mehrere Jugendliche, die ihrer Ansicht nach homosexuell waren. Einige der Opfer waren erst 14 Jahre alt. Berichten zufolge wollten die Angreifer das Stadtzentrum von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen "säubern". Die Staatsanwaltschaft von Plowdiw leitete strafrechtliche Ermittlungen ein, die bis zum Jahresende noch nicht abgeschlossen waren.

Laut einer Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sahen sich mehr als 70 Prozent der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen in Bulgarien gezwungen, ihre sexuelle Orientierung zu verbergen, und 40 Prozent vermieden bestimmte Orte aus Angst, angegriffen oder bedroht zu werden. 

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