Amnesty Report Armenien 29. März 2022

Armenien 2021

Das Bild zeigt frontal eine Menschenmenge mit Kerzen und Fackeln auf einer Straße

Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan im Jahr 2020 und danach verübt wurden, konnten nicht auf Rechenschaftspflicht oder Gerechtigkeit zählen. Über 100 Personen kamen durch Minen ums Leben, die die armenischen Streitkräfte in an Aserbaidschan abgetretenen Gebieten verlegt hatten. Etwa 36.000 ethnische Armenier_innen waren weiterhin Binnenvertriebene.

Nach der Aufhebung der Coronamaßnahmen und des Kriegsrechts waren friedliche Proteste im Großen und Ganzen erlaubt, doch blieben das Recht auf freie Meinungsäußerung und der Zugang zu Informationen eingeschränkt. Bedenken wegen der Umweltschädlichkeit der Goldmine von Amulsar bestanden weiterhin. Häusliche Gewalt war auch 2021 ein weitverbreitetes Problem, das sich durch die Coronapandemie noch verschärfte.

Hintergrund

Im gesamten Jahr 2021 herrschten unvermindert starke politische Spannungen. Nach monatelangen regierungskritischen Protesten wegen seines Umgangs mit dem Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan trat der Ministerpräsident im April 2021 zurück, kam jedoch wieder ins Amt, als seine Partei bei vorgezogenen Neuwahlen im Juni die Mehrzahl der Stimmen erzielte.

Die Sicherheitslage an der Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan blieb prekär, und die Demarkationslinien waren umstritten. Gelegentliche grenzüberschreitende Scharmützel führten zu Verletzungen unter Militärangehörigen und Zivilpersonen.

Die Coronapandemie und die Folgen des Konflikts im Jahr 2020 verschärften die wirtschaftliche Schieflage Armeniens. Der Weltbank zufolge musste das Land einen Rückgang des BIP um acht Prozent verkraften, was zur Verarmung von 70.000 Menschen und einem wirtschaftlichen Abstieg von 720.000 Menschen führte. Ältere und in Armut lebende Menschen waren unverhältnismäßig stark von der Coronapandemie betroffen und aufgrund der Einschränkungen während des Lockdowns sowie der Umwidmung von Ressourcen im öffentlichen Gesundheitswesen mit größeren Hindernissen beim Zugang zur Gesundheitsfürsorge konfrontiert. Immer mehr Menschen konnten die Kosten für alltägliche Ausgaben – vor allem hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Energiekosten, Nahrungsmittel, Medikamente und medizinische Dienste – nicht mehr aufbringen.

Der Impffortschritt verlief schleppend und wurde von einer Anti-Impfkampagne mit großer Reichweite begleitet, sodass bis Dezember 2021 lediglich 23 Prozent der Bevölkerung vollständig gegen das Coronavirus geimpft waren. Als Reaktion darauf erklärte die Regierung die Impfung für alle Regierungsmitarbeiter_innen und viele Angestellte von Privatfirmen für verpflichtend.

Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht

Die Ermittlungen zu Kriegsverbrechen und anderen Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht während des bewaffneten Konflikts im Jahr 2020 und unmittelbar danach machten keine Fortschritte, und Personen, die im Verdacht standen, sich persönlich strafrechtlich schuldig gemacht zu haben, wurden nicht zur Rechenschaft gezogen.

Berichten zufolge wurden über 100 Personen durch Minen verletzt oder getötet, die die armenischen Streitkräfte in Gebieten verlegt hatten, die von ihnen an Aserbaidschan abgetreten wurden. Armenien übergab Aserbaidschan im Austausch gegen einige gefangen genommene armenische Staatsangehörige mehrere Landkarten mit der Lage von Minenfeldern. Im Dezember 2021 berichtete der Präsident des Europäischen Rates, Armenien habe alle Karten mit Minenfeldern vorgelegt. Die Genauigkeit dieser Landkarten wurde jedoch von Aserbaidschan angezweifelt.

Rechte von Binnenvertriebenen

Viele der etwa 91.000 Personen, die während der intensivsten Kampfhandlungen im Jahr 2020 vertrieben worden waren, kehrten 2021 nach Stepanakert/Khankendi und in andere Teile der Region Bergkarabach zurück, die unter armenischer Kontrolle verblieben waren. Etwa 36.000 Personen lebten nach wie vor als Vertriebene in Armenien und in von Armenien kontrollierten Gebieten in Bergkarabach. Von ihnen stammten 24.000 aus Gebieten, die von Aserbaidschan kontrolliert wurden, und mussten daher mit dauerhafter Vertreibung rechnen. Rückkehrer_innen waren mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Erwerbsmöglichkeiten, Bildung und Gesundheitsfürsorge konfrontiert.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Friedliche Proteste und Demonstrationen waren das ganze Jahr über weitgehend erlaubt. Bis Januar 2021 hatte die Regierung die meisten Einschränkungen aufgehoben, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit und den Notstandsgesetzen aus Sicherheitsgründen und wegen der Coronapandemie verhängt worden waren, darunter auch die Einschränkung öffentlicher Versammlungen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter in unzulässigem Umfang eingeschränkt.

Die Regierung legte mehrere Gesetzesänderungen vor, die unabhängige Medien und andere kritische Stimmen beschneiden sollten. Im März 2021 erhöhte die Nationalversammlung die Höchststrafe für Beleidigung und Verleumdung auf sechs Millionen Armenische Dram (ca. 10.600 Euro). Im August wurde durch eine Reihe weiterer Gesetzesänderungen die Beleidigung öffentlicher Personen unter Strafe gestellt, wobei wiederholte Beleidigungen mit bis zu drei Monaten Haft bestraft werden konnten. Im September leitete die Polizei auf Grundlage dieses Gesetzes wegen "Beleidigung des Ministerpräsidenten" ein Strafverfahren gegen einen Facebook-Nutzer ein, weil dieser ein Foto des Ministerpäsidenten kommentiert hatte.

Die Behörden setzten die strafrechtliche Verfolgung aufgrund fabrizierter Anschuldigungen gegen den Menschenrechtsverteidiger Sashik Sultanian fort, die als Vergeltungsmaßnahme für seine Kritik am Umgang mit der ethnischen Minderheit der armenischen Jesid_innen betrachtet wurde. Seit Oktober 2020 wurde wegen mutmaßlicher Anstiftung zu nationalem Hass gegen ihn ermittelt, nachdem er ein Online-Interview veröffentlicht hatte, in dem es um die Probleme ethnischer Jesid_innen ging. Sein Verfahren begann im August 2021 und dauerte Ende des Jahres noch an. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm drei bis sechs Jahre Haft.

Die Generalstaatsanwaltschaft und staatliche Ermittlungsstellen gingen Übergriffen und Drohungen gegen NGOs und Medienunternehmen im Anschluss an den bewaffneten Konflikt von 2020 nicht wirksam nach, u. a. der Plünderung der Büroräume von Radio Free Europe/Radio Liberty und der NGO Open Society Foundations.

Umweltzerstörung

Die Arbeiten in der Goldmine von Amulsar im südlichen Armenien blieben unterbrochen, während man auf den Ausgang laufender strafrechtlicher Ermittlungen hinsichtlich der gezielten Vertuschung von Umweltfolgen wartete. Die Ermittlungen waren als Reaktion auf die seit 2018 anhaltenden Proteste von Anwohner_innen und Umweltschützer_innen eingeleitet worden.

Rechte von Frauen und Mädchen

Frauen waren während der Coronapandemie weiterhin in einem erhöhten Maß häuslicher Gewalt ausgesetzt, zugleich blieb ihr Zugang zu Hilfsdiensten und Schutz weiter unzureichend. Die Pandemie verschärfte zudem die schwere Belastung durch unbezahlte Pflegearbeit, die nach wie vor überwiegend von Frauen und Mädchen geleistet wurde.

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