Amnesty Report Andorra 29. März 2022

Andorra 2021

Das Foto zeigt mehrere Frauen bei einer Demonstration mit Schildern und Plakaten.

Protest für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen der Frauenrechtsorganisation "Stop Violències" in Andorra (Archivbild 2018)

Menschenrechtsverteidiger_innen

Im Januar 2021 forderten drei UN-Sonderberichterstatter_innen gemeinsam mit der UN-Arbeitsgruppe zur Diskriminierung von Frauen und Mädchen die andorranischen Behörden auf, die augenscheinlichen Repressalien gegen Vanessa Mendoza Cortés einzustellen. Die Menschenrechtsverteidigerin und Präsidentin der Organisation Stop Violències wurde wegen ihrer Zusammenarbeit mit UN-Menschenrechtsmechanismen strafrechtlich verfolgt.

Im Februar 2021 musste sich Vanessa Mendoza Cortés vor einer Richterin verantworten. Sie war 2020 von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden, nachdem die andorranische Regierung Strafanzeige gegen sie erstattet hatte, weil sie sich im Vorjahr vor dem UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und gegenüber der Presse für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die Verbesserung der Frauenrechte ausgesprochen hatte. Ursprünglich war sie u. a. wegen Verleumdung des Kofürsten und der Regierungsinstitutionen angeklagt worden. Im Juni ließ die Staatsanwaltschaft zwei mit Haftstrafen belegte Anklagen wegen Verleumdung fallen, behielt aber die Anklage wegen Verleumdung der Institutionen bei, die eine Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen kann.

Ende des Jahres waren alle Anklagen gegen Vanessa Mendoza Cortés noch anhängig.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Das diskriminierende absolute Abtreibungsverbot blieb bestehen. Dadurch waren Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigten, gezwungen, nach Frankreich oder Spanien zu reisen. Im März 2021 lehnte Andorra alle Empfehlungen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat (UPR-Prozess) zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ab.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Verleumdung und ähnliche Tatbestände gegen Staatsbedienstete und öffentliche Einrichtungen galten weiterhin als Straftaten. Im März 2021 empfahl der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des UPR-Prozesses, Verleumdung den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechend zu entkriminalisieren. Die Behörden Andorras lehnten diese Empfehlung ab.

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