Aktuell Erfolg 31. Juli 2020

Magai Matiop Ngong wird nicht hingerichtet!

Collage mit: Porträt von einem Jungen. Im Hintergrund ist ein Foto von Handschellen.

Magai Matiop Ngong im November 2018 in Häftlingskleidung

Der 18-jährige Südsudanese Magai Matiop Ngong war in höchster Gefahr, hingerichtet zu werden. Ein Gericht hat das Todesurteil gegen ihn nun aufgehoben. Amnesty International hatte sich unter anderem im Rahmen des Briefmarathons 2019 für ihn eingesetzt.

Drei Jahre lang musste Magai Matiop Ngong um sein Leben fürchten: Er war 2017 im Alter von 15 Jahren zum Tode verurteilt worden. Seine Zeit im Gefängnis war hart: "Es ist nicht schön, wenn man erfährt, dass man sterben wird. Niemand möchte das. Ich hoffe, dass ich freikomme und wieder zur Schule gehen kann."

Amnesty setzte sich für ihn ein und sammelte weltweit hunderttausende Briefe, Appelle und Petitionsunterschriften, um Druck auf die Behörden zu machen mit Erfolg: Am 14. Juli 2020 hob das südsudanesische Berufungsgericht das Todesurteil gegen Magai Matiop Ngong endlich auf, da er zum Tatzeitpunkt minderjährig war. Der Fall wurde an das Hohe Gericht verwiesen, das nun eine angemessene Strafe verhängen soll. Am 29. Juli wurde Magai Matiop Ngong aus dem Todestrakt verlegt.

Wir begrüßen die Entscheidung des Berufungsgerichts, das Todesurteil gegen Magai Matiop Ngong aufzuheben, da Minderjährige gemäß den Gesetzen des Südsudans und unter dem Völkerrecht nicht zum Tode verurteilt werden dürfen.

Deprose
Muchena
Regionaldirektor für das südliche Afrika bei Amnesty International

Ein Unfall war der Ausgangspunkt für Magais Verurteilung: Bei einer Auseinandersetzung unter Jugendlichen löste sich ein Schuss aus Magais Gewehr und traf seinen Cousin tödlich. Vor Gericht hatte Magai keinen Rechtsbeistand. Er musste sich selbst verteidigen und beteuerte, er habe keinen Mord begangen, es habe sich vielmehr um einen Unfall gehandelt. Doch das Gericht befand ihn für schuldig und verhängte die Todesstrafe, obwohl er damals erst 15 Jahre alt war. Dabei verbieten sowohl das südsudanesische Recht als auch die UN-Kinderrechtskonvention Todesurteile gegen Minderjährige.

"Wir begrüßen die Entscheidung des Berufungsgerichts, das Todesurteil gegen Magai Matiop Ngong aufzuheben, da Minderjährige gemäß den Gesetzen des Südsudans und unter dem Völkerrecht nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Magai konnte glücklicherweise einem grausamen Schicksal entkommen", sagte Deprose Muchena, Regionaldirektor für das südliche Afrika bei Amnesty International.

 

Tweet von Amnesty-Mitarbeiterin Caroline Courtney:

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"Seit Mai 2018 sind im Südsudan mindestens zwei weitere Personen, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Straftaten minderjährig waren, hingerichtet worden. Ihr Leben wurde ausgelöscht, ebenso wie all die Hoffnungen, die ihre Familien für ihren Lebensweg hatten", sagt Deprose Muchena. "Die südsudanesische Regierung muss sich an die Bestimmungen ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung und des Völkerrechts halten, nach denen Menschen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Wir fordern die Behörden auf, diese grausame, unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ganz abzuschaffen."

Hintergrund

Amnesty International machte sich im Rahmen des Briefmarathons 2019 für Magai Matiop Ngong stark und mobilisierte Menschen weltweit, sich bei Präsident Salva Kiir für eine Umwandlung des Todesurteils einzusetzen. Mehr als 765.000 Menschen auf der ganzen Welt wurden aktiv. Sie zeigten sich solidarisch mit Magai Matiop Ngong und forderten Präsident Salva Kiir auf, das Todesurteil in eine Haftstrafe umzuwandeln. Allein aus Deutschland wurden rund 50.000 Briefe und E-Mails für Magai Matiop Ngong verschickt.

Der Südsudan ist einer von vier Staaten südlich der Sahara, die 2018 und 2019 Todesurteile vollstreckten. Amnesty International wendet sich in allen Fällen weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, der Unschuld oder der besonderen Eigenschaften des Verurteilten oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode.

 

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