Aktuell Polen 21. Oktober 2021

Polen: 17 afghanische Schutzsuchende an Grenze gewaltsam zurückgedrängt

Das Bild zeigt eine Person im Vordergrund, dann Stacheldrahtzaun, dahinter zwei Polizeikräfte

Polnische Sicherheitskräfte patrouillieren an der polnisch-belarussischen Grenze, um afghanische Schutzsuchende am Grenzübertritt zu hindern  (29. September 2021).

Polnische Behörden haben am Mittwoch offenbar 17 afghanische Schutzsuchende rechtswidrig nach Belarus zurückgedrängt. Die Gewalt und der erneute Push-Back nach Belarus sind ein grober Verstoß gegen das Völkerrecht und das Menschenrecht auf Asyl. Ein aktueller Amnesty-Bericht zeigt außerdem, dass nicht nur Polen, sondern auch zahlreiche andere Staaten afghanische Schutzsuchende rechtswidrig zurückweisen, inhaftierten und abschieben. 

Amnesty International ist sehr besorgt über Berichte, wonach 17 der 32 Afghan_innen, die seit August 2021 an der polnisch-belarussischen Grenze festsitzen, gewaltsam nach Belarus zurückgedrängt wurden. Nach Angaben der polnischen Organisation Fundacja Ocalenie wurden am 20. Oktober 17 Personen, darunter mindestens eine minderjährige Person, gewaltsam aufgegriffen, nachdem sie den Zaun in Richtung Polen überquert hatten. Eine digitale Recherche von Amnesty International hatte bereits gezeigt, dass dieselbe Gruppe schon im August zurückgeschoben worden war.

Tweet von Franziska Vilmar, Asylrechts-Expertin bei Amnesty in Deutschland:

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"Diese Gruppe von Afghan_innen wird seit zwei Monaten unter miserablen Bedingungen an der polnisch-belarussischen Grenze festgehalten. Die Gewalt und der erneute Push-Back nach Belarus sind ein grober Verstoß gegen das Völkerrecht und das Menschenrecht auf Asyl. Damit wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eklatant missachtet, das die polnischen Behörden anweist, die Gruppe zu unterstützen, und es ihnen verbietet, die Afghan_innen nach Belarus zurückzuschieben, solange diese sich in Polen aufhalten", sagte Nils Muižnieks, Direktor des Regionalbüros Europa von Amnesty International.

Am 25. August erließ der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstweilige Maßnahmen und forderte die polnischen Behörden auf, den 32 Afghan_innen Nahrung, Wasser, Kleidung, angemessene medizinische Versorgung und, wenn möglich, eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Am 27. September verlängerte das Gericht die Anordnung "bis auf Weiteres" und ordnete außerdem an, dass die Gruppe, solange sie sich auf polnischem Hoheitsgebiet aufhält, nicht nach Belarus zurückgeführt werden darf.  

Das Bild zeigt mehrere Personen darunter Kinder, die in einer Schlange warten. Am Ende steht ein Grenzpolizist der die Papiere kontrolliert.

Ein pakistanischer Grenzpolizist kontrolliert die Dokumente afghanischer Schutzsuchender (27. August 2021). 

Kaum sichere Fluchtwege für afghanische Schutzsuchende

 

Auch andere Staaten werden ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber afghanischen Schutzsuchenden nicht gerecht, wie ein neuer Amnesty-Bericht zeigt.

Der Bericht "Like An Obstacle Course: Few Routes To Safety For Afghans Trying To Flee Their Country" macht deutlich, dass Pakistan, Usbekistan, Iran, Tadschikistan und Turkmenistan Menschen aus Afghanistan, die ohne gültige Reiseunterlagen unterwegs sind, nicht einreisen lassen, obwohl diese Menschen bei einer Rückführung nach Afghanistan möglicherweise schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wären. Laut Zahlen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) schoben die iranischen Behörden zwischen dem 27. August und 9. September 2021 insgesamt 58.279 Afghan_innen ohne Papiere ab.

Usbekistan gab am 20. August an, 150 Personen nach Afghanistan zurückgeführt zu haben, basierend auf einer Vereinbarung mit den Taliban. Indessen verkündeten die türkischen Behörden im Juli 2021 angesichts erhöhter Einreisezahlen aus Afghanistan den weiteren Ausbau einer Mauer an der Grenze zu Iran. Gleichzeitig werden in der Türkei weiterhin Afghan_innen ohne gültige Papiere festgenommen und abgeschoben.  

Das Bild zeigt dutzende große braune Zelte aus Vogelperspektive, daneben eine große Gruppe von Menschen, die einer Schlange anstehen

Die internationale Verpflichtung, schutzsuchende Menschen einreisen zu lassen, und die Pflicht zur Einhaltung des Non-Refoulement-Prinzips gelten nicht nur für Afghanistans Nachbarländer, sondern auch für Länder, die auf dem Luft- oder Seeweg bzw. mittels der Durchreise durch andere Länder erreicht werden können.  Nichtsdestotrotz werden Afghan_innen auch aus Ländern wie Bulgarien, Kroatien, Griechenland und Polen zurückgeschoben. 

"Die Ausreise aus Afghanistan gleicht derzeit einem Hürdenlauf. Seit der Machtübernahme der Taliban ist es beinahe unmöglich, Reiseunterlagen zu beantragen, was viele Afghan_innen dazu zwingt, ohne offizielle Dokumente zu reisen, was wiederum durch andere Regierungen bestraft wird", so Francesca Pizzutelli, Leiterin der Abteilung für die Rechte von Flüchtlingen und Migrant_innen bei Amnesty International.

Amnesty International fordert alle Länder auf, ihrer Pflicht zum Schutz aller Menschen vor schweren Menschenrechtsverletzungen nachzukommen, indem sie alle Rückführungen und Abschiebungen nach Afghanistan umgehend beenden und dafür sorgen, dass Zugang zu fairen Asylverfahren besteht. 

 

"Die Welt darf Afghanistan in diesem kritischen Moment nicht im Stich lassen. Wir müssen international geschlossen handeln, um den Menschen aus Afghanistan Schutz zu bieten", so Francesca Pizzutelli.

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