Pressemitteilung Aktuell 16. Februar 2022

Europäische Union: Rechtsstaatsmechanismus muss unmittelbar angewendet werden

Das Bild zeigt eine Demonstration bei Nacht, die Silhouette eines Mannes, der zwei Flaggen in die Höhe hält - die EU-Flagge und die polnische Flagge

Tausende Menschen demonstrierten am 10. Oktober 2021 in der polnischen Hauptstadt Warschau gegen eine Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts, in der nationalem Recht Vorrang vor EU-Recht eingeräumt wurde. 

Der Europäische Gerichtshof hat den Rechtsstaatsmechanismus für rechtens erklärt. Er erlaubt es der EU, Zahlungen an Mitgliedstaaten auszusetzen, wenn diese gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen.

Zu dem heutigen Urteil sagt Janine Uhlmannsiek, Europa-Expertin bei Amnesty International in Deutschland: 

"Angesichts der katastrophalen Lage der Rechtsstaatlichkeit in Ländern wie Ungarn und Polen ist es höchste Zeit, dass der Rechtsstaatsmechanismus jetzt unmittelbar zur Anwendung kommt. Während die Umsetzung des Mechanismus sich mehr als ein Jahr verzögerte, konnten die Regierungen in Ungarn und Polen die Unabhängigkeit der Gerichte weiter untergraben und menschenrechtliche Grundsätze offen angreifen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten müssen alle rechtlichen, finanziellen und politischen Instrumente nutzen, um den Verletzungen von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in den eigenen Reihen entschlossen entgegenzutreten." 

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