Aktuell 27. August 2014

Gegen das Verschwindenlassen

Die Verschwundenen Héctor Rangel Ortiz, Prageeth Eknaligoda, Juan Almonte Herrera und Sombath Somphone (v.l.n.r.)

Die Verschwundenen Héctor Rangel Ortiz, Prageeth Eknaligoda, Juan Almonte Herrera und Sombath Somphone (v.l.n.r.)

August 2014 - Ein Mensch verschwindet. Mitten aus der Gesellschaft, in der er lebt. Dies ist kein Einzelfall, sondern geschieht täglich und ist das Schicksal vieler Menschen weltweit. Staatliche Stellen lassen Menschen von einer Minute auf die andere von der Bildfläche verschwinden und entziehen sie so jedem gesetzlichen Schutz. Meist ist das Verschwindenlassen der erste Schritt zu Folter und Mord. Angehörige finden in der Ungewissheit um das Schicksal der Opfer oft lebenslang keine Ruhe.

Mit einer symbolischen Aktion weist Amnesty International zum Internationalen Tag der Opfer des Verschwindenlassens am 30. August darauf hin, dass weltweit immer noch jedes Jahr Tausende Menschen in staatlichem Auftrag oder mit staatlicher Billigung gefangengenommen und an unbekannten Orten eingesperrt werden. Der Künstler Nicholas Kashian malt als Mahnung die Portraits von vier Verschwundenen auf das Pflaster, mit einer Farbe, die innerhalb von Minuten verblasst.

Video von der Aktion

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Das Verschwindenlassen ist international als Verbrechen anerkannt und gilt als eine der schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen. Kernstücke der UN-Konvention zum Schutz aller Menschen gegen das Verschwindenlassen von 2006 sind erstens die Verpflichtung, das Verschwindenlassen unter eine angemessene Strafe zu stellen, zweitens strafrechtlichen Ermittlungen durch lange Verjährungsfristen eine realistische Chance zu geben und drittens die weltweite Strafverfolgung zu ermöglichen.

Auch Deutschland ist seit 2009 Vertragsstaat der Konvention. Jedoch hat Deutschland die Konvention bis heute nicht vollständig umgesetzt. Die Folge ist ein lückenhafter Rechtsschutz. Zum einen fehlt es an einer ausreichend langen Verjährungsdauer. Denn häufig vergehen viele Jahre, bis Beweise für dieses Verbrechen gesichert und genutzt werden können. Zum anderen ist eine Strafverfolgung von ausländischen Tätern, die sich in Deutschland aufhalten, an zu enge Voraussetzungen geknüpft.

Vom deutschen Bundestag fordert Amnesty, endlich die UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen vollständig umzusetzen und dieses schwere Verbrechen auch in Deutschland zu einem eigenen Straftatbestand zu machen. Mit dieser Forderung wendet sich Amnesty zeitgleich mit der Aktion in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten im Justiz- und im Menschenrechtsausschuss.

Helfen Sie mit und setzen Sie sich für die vier Verschwundenen ein, die Teil unserer Aktion sind: Héctor Rangel Ortiz aus Mexiko, Juan Almonte Herrera aus der Dominikanischen Republik, Prageeth Eknaligodaaus Sri Lanka sowie Sombath Somphone aus Laos.

Drucken Sie die Briefe aus und schicken Sie sie unterschrieben an die Verantwortlichen.

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