Dichter begnadigt

Mohammed al-Ajami (auch bekannt als Mohammed Ibn al-Dheeb)

Mohammed al-Ajami (auch bekannt als Mohammed Ibn al-Dheeb)

Der katarische Dichter und gewaltlose politische Gefangene Mohammed al-Ajami wurde am 15. März freigelassen, nachdem der Emir von Katar ihn ohne Auflagen begnadigt hatte.

Sachlage

Der katarische Dichter Mohammed al-Ajami, auch bekannt als Mohammed Ibn al-Dheeb, wurde am 15. März um ca. 19:30 Uhr aus dem Zentralgefängnis südwestlich der Hauptstadt Doha entlassen, nachdem der Emir von Katar ihn ohne Auflagen begnadigt hatte. Sein Rechtsbeistand sprach nach seiner Freilassung mit ihm und Mohammed al-Ajami bat ihn, seinen Dank an alle Organisationen auszusprechen, die sich für ihn eingesetzt haben.

Am 24. August 2010 hatte Mohammed al-Ajami in seiner Wohnung in Anwesenheit von ungefähr sieben Personen, von denen er nur drei kannte, ein Gedicht vorgetragen (das "Kairo-Gedicht"). Er lebte zu dieser Zeit in Ägypten und studierte arabische Literatur an der Universität Kairo. Er trug das Gedicht als Antwort auf ein anderes Gedicht vor, das ein Mitglied der Gruppe zuvor vorgetragen hatte. Einer der sieben Anwesenden nahm den Vortrag auf und lud das Video bei YouTube hoch, welches anschließend im Internet verbreitet wurde.

Mohammed al-Ajami wurde am 16. November 2011 auf dem Rückweg von Kairo nach Katar von Angehörigen der Staatssicherheit festgenommen. Er wurde drei Monate lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, bevor man ihm Besuche von seiner Familie und seinem Rechtsbeistand erlaubte. Bis zum Beginn seines Gerichtsverfahrens wurde Mohammed al-Ajami trotz mehrfacher Anträge beim zuständigen Richter in Einzelhaft gehalten, in einer Zelle, die so klein war, dass er sich nicht hinlegen konnte, ohne sich gegen das Waschbecken pressen zu müssen. Während der Einzelhaft wurde er von Beamt_innen gezwungen, ein Dokument zu unterzeichnen, das später Grundlage für seine Verurteilung war. In dem Dokument stand, dass er das Gedicht auf einem öffentlichen Platz vorgetragen habe.

Am 26. März 2012 begann sein Gerichtsverfahren vor dem Strafgericht in Doha. Die Anklagen lauteten auf "öffentliche Anstiftung zum Sturz der Regierung", "öffentliches Infragestellen der Autorität des Emirs" und "öffentliche Beleidigung des Kronprinzen" (beide Anklagen zusammen werden manchmal auch als "Beleidigung des Emirs" bezeichnet). Die Anklagen gründeten auf dem Verfassen des "Kairo-Gedichts" und dem Vortrag des Gedichts bei öffentlichen Zusammenkünften. Das Gerichtsverfahren fand im Geheimen statt, ohne jegliche Erklärung und trotz des Einspruchs der Rechtsbeistände von Mohammed al-Ajami. Der Richter, der den Vorsitz im Fall von Mohammed al-Ajami hatte, hatte bereits die Voruntersuchungen geleitet. Dies stellt einen Verstoß gegen die Grundprinzipien der Unabhängigkeit der Richterschaft dar, nach denen die Beamt_innen mit juristischen Funktionen vollkommen unabhängig von denjenigen sein müssen, die für die Strafverfolgung zuständig sind. Der Vorsitzende Richter wies entsprechende Einsprüche zurück. Das Gericht lehnte außerdem die Rechtsbeistände von Mohammed al-Ajami ab und setzte einen anderen Rechtsbeistand ein.

Mohammed al-Ajami wurde am 29. November 2012 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, die am 25. Februar 2013 von einem Berufungsgericht ohne weitere Erklärung auf 15 Jahre herabgesetzt wurde. Der Kassationsgerichtshof bestätigte das Urteil am 20. Oktober 2013.

Drei Menschenrechtsexpert_innen der Vereinten Nationen veröffentlichten am 20. Oktober 2015 eine Erklärung, in der sie die Freilassung von Mohammed al-Ajami forderten und sagten, dass "die Gründe und Rechtsklauseln, die von den Behörden vorgebracht wurden, um die Haft und das Urteil von Herrn al-Ajami zu rechtfertigen, im Gegensatz zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stehen". Das Bestrafen von Staatskritiker_innen sei "unvereinbar mit internationalen Standards, die die Rechte auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, auch in Form von Kunst und um am kulturellen Leben teilzuhaben, schützen."

Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Es sind derzeit keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich.