Gerichtsverfahren vertagt

Diese Urgent Action ist beendet.

Ein Militärgericht sprach 22 Soldaten der Streitkräfte von Lesotho (LDF) von der Anklage der "Meuterei" frei. Einen Monat zuvor hatte ein Hohes Gericht im Fall eines weiteren Soldaten eine dauerhafte Aussetzung der Strafverfolgung angeordnet. Die 23 Soldaten waren im Mai bzw. Juni 2015 festgenommen und inhaftiert worden. Im gleichen Jahr wurden sie wegen "Meuterei" angeklagt. Bei einer Verurteilung hätte ihnen die Todesstrafe gedroht.

Menschenrechtsverletzungen in Lesotho

Menschenrechtsverletzungen in Lesotho

Das Gerichtsverfahren gegen 23 Soldaten der Armee von Lesotho vor einem Militärgericht ist auf den 1. Februar 2016 verschoben worden. 19 der Angeklagten befinden sich weiterhin in Gewahrsam. Es wird befürchtet, dass die Männer kein faires Verfahren erhalten. Sollten sie schuldig gesprochen werden, so würde ihnen die Todesstrafe drohen.

Appell an

VERTEIDIGUNGSMINISTER
Hon. Tšeliso Mokhosi

Ministry of Defence and National Security
Along Kingsway, Opposite National Library
P/Bag A166, Maseru 100
LESOTHO
(Anrede: Dear Honourable Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
E-Mail: pglerotholi@gmail.com

MINISTER FÜR JUSTIZ, MENSCHENRECHTE UND STRAFVOLLZUG
Hon. Moeketse Vincent Malebo

LNDC Block C, Level 3
Kingsway
Maseru 100LESOTHO
(Anrede: Dear Honourable Minister / Sehr geehrter Herr Minister)

Sende eine Kopie an

PREMIERMINISTER
Honourable Dr. Pakalitha B. Mosisili
Phase I Government Complex
P.O. Box 527
Maseru 100
LESOTHO
Fax: (00 266) 22 310 102

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS LESOTHO
I. E. Frau Matlotliso Lineo Lydia Ntoane
Kurfürstenstraße 84
10787 Berlin
Fax: 030-25 75 72 22
E-Mail: info@lesothoembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Sesotho, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. Januar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stellen Sie sicher, dass die inhaftierten Soldaten ausreichend Zeit und angemessene Räumlichkeiten erhalten, um sich mit ihren Rechtsbeiständen ungestört beraten zu können. Sorgen Sie bitte zudem dafür, dass ihre Rechtsbeistände vor Einschüchterungsversuchen und Drangsalierungen geschützt sind.

  • Die Soldaten werden zwar jetzt nicht mehr in Einzelhaft gehalten, aber die Zeit ihrer Einzelhaft ging über das erlaubte Maß hinaus. Ich bitte Sie daher eindringlich, sicherzustellen, dass die Gefangenen jederzeit menschlich behandelt werden.

  • Bitte gewähren Sie den Männern ein Verfahren, das völkerrechtlichen Vorschriften und internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entspricht, bei dem keine durch Folter oder anderweitige Misshandlung oder unter Zwang erhaltenen Informationen als Beweismittel zugelassen werden und nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Lesotho authorities to ensure that the detainees are allowed adequate time and facilities to consult with their lawyers in private and that the lawyers are not subjected to intimidation or harassment.

  • Noting that the detainees have been removed from solitary confinement after a prolonged period but calling on the authorities to ensure that the detainees are treated humanely at all times.

  • Calling on them to ensure that trial proceedings conform to international law and standards on fair trial, including by excluding from evidence any information obtained as a result of torture or other ill-treatment or coercion, and do not result in the imposition of the death penalty.

Sachlage

Das Militärgerichtsverfahren gegen 23 Soldaten, denen "Meuterei" zur Last gelegt wird, begann am 1. Dezember mit den ersten Plädoyers. Die Rechtsbeistände der Angeklagten beantragten den Austausch der Richter des Militärgerichts wegen Befangenheit. In ihrem Antrag stellten sie die Unparteilichkeit des Präsidenten des Militärgerichts, Generalmajor Letsoela, in Frage. Die Rechtsbeistände machten geltend, dass er seine Beförderung auf seinen derzeitigen vorübergehenden militärischen Rang direkt vom Kommandeur der Streitkräfte (Lesotho Defence Force - LDF), Generalleutnant Tlali Kamoli, erhalten habe, mit der ausdrücklichen Absicht, ihm den Vorsitz des Militärgerichts zu übertragen. Die Rechtsbeistände hinterfragten auch, ob die Ernennung durch den Kommandeur der Streitkräfte verfahrensrechtlich korrekt war, weil dieser in dem Verfahren gegen die 23 Soldaten Betroffener ist, da er das mutmaßliche Ziel der Meuterei war. Alle Vorbehalte der Rechtsbeistände wurden vom Richtergremium des Militärgerichts jedoch zurückgewiesen.

Nach den ersten Plädoyers wurde das Verfahren auf den 1. Februar 2016 vertagt. Die Atmosphäre im Gerichtssaal soll aufgrund er anwesenden internationalen Beobachter_innen weniger feindselig gewesen sein.

Das Hohe Gericht von Lesotho ordnete am 1. Dezember die Freilassung von drei Soldaten gegen Kaution ("open arrest") an, nachdem gegen die Streitkräfte erneut ein Verfahren wegen Missachtung des Gerichts eingeleitet worden war. Die übrigen Soldaten befinden sich nach wie vor im Hochsicherheitsgefängnis in Maseru, wo sie seit Mai festgehalten werden. Ihre fortgesetzte Inhaftierung verstößt gegen mehrere gerichtliche Anordnungen, die Soldaten freizulassen.

Die 19 Soldaten befinden sich seit dem 4. Dezember nicht mehr in Einzelhaft. Dies ist ein wichtiger Schritt, aber die Rechtsbeistände sind nach wie vor um die psychische Verfassung ihrer Mandanten besorgt, da sie über zwei Monate in Einzelhaft gehalten wurden. Einzelhaft über lange Zeiträume (d.h. für mehr als 15 aufeinander folgende Tage) kommt Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gleich. Nach Angaben der Rechtsbeistände sind die Gespräche mit ihren Mandanten auf 15 Minuten reduziert worden, wobei immer bewaffnete Wärter anwesend sind.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nach monatelangen politischen Unruhen wurde am 21. Mai 2015 der Kommandeur der Streitkräfte von Lesotho (Lesotho Defence Forces – LDF), Generalleutnant Maaparankoe Mahao, aus der Armee entlassen. Kurz darauf nahm man etwa 50 Soldaten wegen ihrer mutmaßlichen Loyalität zu Maaparankoe Mahao fest. Rechtsbeistände der Angehörigen der Soldaten beantragten, dass die Inhaftierten einem Gericht vorgeführt werden. Während des Verfahrens gaben viele der Soldaten an, gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein. Etwa die Hälfte der 50 Festgenommenen wurde später freigelassen, 23 blieben jedoch weiter in Gewahrsam und wurden wegen "Meuterei" angeklagt. Einige der freigelassenen Soldaten sind zu "Kronzeugen" im Fall gegen die 23 Angeklagten geworden. Es wird davon ausgegangen, dass ihre Aussagen während ihrer Zeit in Gewahrsam durch Folter erzwungen wurden.

Der ehemalige Kommandeur der Streitkräfte von Lesotho, Lieutenant General Maaparankoe Mahao, wurde am 25. Juni von Soldaten erschossen, als diese ihn unter Vorwürfen, einen Armeeputsch geplant zu haben, festnehmen wollten.

Im Juni, kurz bevor er getötet wurde, war er gerichtlich gegen seine Entlassung vorgegangen und hatte sich dabei darauf berufen, dass diese rechtswidrig sei. Die Regierung von Lesotho gab an, dass Maaparankoe Mahao sich seiner Festnahme wiedersetzt habe. Seine Familie bestreitet dies jedoch und ist der Ansicht, dass es sich um eine von seinen ehemaligen Kollegen bei der Armee geplante Ermordung handelte.

Am 3. Juli wurde zur Untersuchung sicherheitsrelevanter Aspekte in Lesotho, einschließlich der Tötung von Maaparankoe Mahao, ein zehnköpfiger Untersuchungsausschuss der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (Southern African Development Community –SADC) unter dem Vorsitz von Richter Mpaphi Phumaphi aus Botswana eingesetzt. Aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft seitens der LDF war der Ausschuss dazu gezwungen, seine Arbeit frühzeitig zu beenden. Der Ergebnisbericht der Untersuchungen ist bereits an die SADC übermittelt worden. Der Bericht wurde Anfang Dezember in einem Sicherheitsgremium diskutiert, dem drei SADC-Staaten angehören. Die Ergebnisse dieser Gespräche wurden jedoch nicht veröffentlicht. Die Staats- und Regierungschefs der SADC sollen erklärt haben, dass sie den Bericht nicht veröffentlichen werden, bevor über ein Rechtsmittel gegen die Untersuchungskommission vor dem Hohen Gericht von Lesotho entschieden ist. Das Rechtsmittel war von einem leitenden Angehörigen der Streitkräfte, Oberstleutnant Tefo Hashatsi, aus dringenden Gründen eingebracht worden. Oberstleutnant Tefo Hashatsi hatte vor der Untersuchungskommission ausgesagt. Sein Ziel ist nun, die Untersuchungskommission auflösen zu lassen und zu verhindern, dass Untersuchungsergebnisse, die mit ihm in Zusammenhang stehen, veröffentlicht werden. Nach einer Voruntersuchung vor dem Hohen Gericht von Lesotho im Dezember wurde das Rechtsmittelverfahren auf den 18. und 19. Januar 2016 vertagt.

Am 28. Februar 2015 haben in Lesotho Parlamentswahlen stattgefunden. Einen eindeutigen Sieger gab es dabei nicht, sodass eine Koalition zwischen der Partei des Premierministers Pakalitha Mosisili, Democratic Congress, und sechs weiteren Parteien gebildet wurde. Die SADC vermittelte weiterhin zwischen den politischen Rivalen des Landes, um die Spannungen zwischen dem Militär und der Polizei, deren Wurzeln in der Politisierung des Sicherheitssektors liegen, zu deeskalieren.