Journalist und Anwalt schuldig gesprochen

Der Herausgeber des Nachrichtenmagazins The Nation, Bhekithemba Makhubu, und der Menschenrechtsanwalt Thulani Maseko sind am 17. Juli vor dem Hohen Gericht in Mbabane wegen Missachtung des Gerichts in zwei Fällen für schuldig befunden worden.

Appell an

PREMIERMINISTER
Dr. Barnabas Sibusiso Dlamini
P.O. Box 395, Mbabane
SWASILAND
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Permierminister)
Fax: (00 268) 2404 3943

KÖNIG
His Majesty King Mswati III
Office of the King, Lozitha Palace, PO Box 1
Kwaluseni
SWASILAND
(Anrede: Your Majesty / Majestät)

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SWASILAND
S. E. Herrn Joel Musa Nhleko
188, Av. Winston Churchill
1180 Brüssel
BELGIEN
Fax: (00 32) 2347 4623

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. August 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bin sehr besorgt darüber, dass Bhekithemba Makhubu und Thulani Maseko wegen Missachtung des Gerichts für schuldig befunden wurden. Zudem bin ich besorgt über ihre fortgesetzte Inhaftierung.

  • Bitte lassen Sie die beiden Männer umgehend und bedingungslos frei, denn Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene.

  • Ich fordere Sie auf, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen, zu achten und einzuhalten und die Schikane, Einschüchterung und rechtswidrigen gerichtlichen Schritte gegen Menschenrechtsverteidiger_innen zu unterlassen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Expressing concern at the conviction of Bhekithemba Makhubu and Thulani Maseko on contempt of court charges and their continued detention in custody.

  • Calling for their immediate and unconditional release as Amnesty International considers them to be prisoners of conscience.

  • Calling on the authorities to protect, respect and fulfil the right of freedom of expression and to cease all harassment, intimidation and unlawful legal proceedings against human rights defenders.

Sachlage

Bhekithemba Makhubu und Thulani Maseko befinden sich bereits seit 119 Tagen in Haft, nachdem sie im März willkürlich festgenommen worden waren. Die Haftbefehle, die vom Obersten Richter Michael Ramodibedi zu ihrer Festnahme ausgestellt worden waren, waren fehlerhaft. Den beiden Männern wurde sowohl der Zugang zu Rechtsbeiständen als auch die Möglichkeit, ihre Freilassung gegen Kaution zu beantragen, verweigert. Sie wurden nach einem Schnellverfahren hinter verschlossenen Türen in Untersuchungshaft genommen und auf dieser rechtswidrigen Grundlage wegen Missachtung des Gerichts in zwei Fällen vor Gericht gestellt. Die Anklage steht in Verbindung mit der Veröffentlichung von zwei Artikeln in der Februar-Ausgabe des Nachrichtenmagazins The Nation. Das Magazin und die Swaziland Independent Publishers wurden ebenfalls verurteilt. Die Festsetzung des Strafmaßes wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Das Verfahren gegen die beiden Männer entsprach nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsfahren. Als Reaktion auf die Einwände der Strafverteidiger_innen hatte der Vorsitzende Richter Mpendulo Simelane in einer öffentlichen Sitzung erklärt, dass das Verfahren sui generis durchgeführt wird, d. h. nicht gemäß der üblichen Verfahrensregeln. Gelegentlich verhielt sich der Richter feindselig gegenüber den Angeklagten und ihren Unterstützer_innen. Richter Mpendulo Simelane lehnte einen gegen ihn gerichteten Befangenheitsantrag ab, obwohl der verhandelte Fall auch ihn betraf, da sein Name in einem der veröffentlichten Artikel auftauchte. Tatsächlich brachte er bei der Urteilsverkündung neue Beweise vor, die mit dem in dem Artikel beschriebenen Vorfall in Verbindung stehen. Er war also Zeuge und Richter in seinem eigenen Fall. Begleitet wurde das Gerichtsverfahren von einer einschüchternden Polizeipräsenz sowie von Festnahmen einiger Unterstützer_innen der beiden angeklagten Männer.

In einem vorherigen Gerichtsverfahren war Bhekithemba Makhubu zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Da er am 17. Juli wegen ähnlicher Anklagen für schuldig befunden wurde, wird er diese Haftstrafe nun antreten müssen. Amnesty International betrachtet Bhekithemba Makhubu und Thulani Maseko als gewaltlose politische Gefangene, die nur deshalb festgenommen, inhaftiert und in einem unfairen Gerichtsverfahren verurteilt wurden, weil sie friedlich Gebrauch von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gemacht haben.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Thulani Maseko und Bhekithemba Makhubu wurden im März 2014 festgenommen, nachdem in der Februar-Ausgabe des Nachrichtenmagazins The Nation zwei Artikel der beiden Männer erschienen waren, in denen sie ihre Sorge um die Unabhängigkeit der Justiz und politische Entwicklungen in Swasiland zum Ausdruck brachten. Die Männer wurden wegen Missachtung des Gerichts angeklagt und nach Unregelmäßigkeiten in ihrem Verfahren in Haft genommen. Am 18. März verurteilte Amnesty International das Gerichtsverfahren als Verletzung der internationalen Menschenrechtsstandards und der nationalen Gesetzgebung in Swasiland.

Trotz der mutigen Gerichtsentscheidung von Richterin Mumcy Dlamini am 6. April, die zu einer kurzfristigen Entlassung der beiden Männer aus der Haft geführt hatte, wurden sie erneut festgenommen und am 10. April in Untersuchungshaft genommen. Am 17. Juli wurden sie dann in einem unfairen Gerichtsverfahren wegen "Missachtung des Gerichts" schuldig gesprochen.

Bhekithemba Makhubu war bereits im vergangenen Jahr vor dem Hohen Gericht von Swasiland in Verbindung mit der Veröffentlichung von zwei Artikeln, die die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stellen, wegen krimineller Missachtung des Gerichts in zwei Fällen schuldig gesprochen worden. Amnesty International hatte den Schuldspruch verurteilt, der eine drakonische zweijährige Haftstrafe vorsah, falls der Herausgeber nicht innerhalb von drei Tagen eine Geldstrafe von fast 45 000 US-Dollar zahlen sollte. Das Urteil wurde abgewendet, da es den Rechtsbeiständen gelang, vor Ablauf der Frist Rechtsmittel einzulegen. Thulani Maseko, der bei den Anwälten für Menschenrechte Swasiland (Lawyers for Human Rights Swaziland) aktiv ist, war ebenfalls bereits 2009 unter dem Gesetz gegen Aufruhr und subversive Handlungen angeklagt worden, ist bislang jedoch wegen dieser Vorwürfe nicht vor Gericht gestellt worden.

Die Inhaftierung und die Strafverfahren gegen Thulani Maseko und Bhekithemba Makhubu verstoßen gegen internationale Menschenrechtsstandards.

Das Berufungsverfahren von Bhekithemba Makhubu zu den Fällen aus dem vergangenen Jahr fand am 30. Mai statt. Der Oberste Gerichtshof hob den Schuldspruch im Bezug auf den ersten Anklagepunkt auf und bestätigte ihn im Bezug auf den zweiten Anklagepunkt. Das Strafmaß wurde jedoch aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof verhängte wegen des zweiten Anklagepunkts eine andere Strafe: i) eine innerhalb von drei Monaten fällige Geldstrafe von fast 3 000 US-Dollar gegen das Nachrichtenmagazin The Nation; und ii) eine dreimonatige Haftstrafe für Bhekithemba Makhubu, die zur Bewährung ausgesetzt wird, falls er nicht wegen einer ähnlichen Straftat erneut schuldig gesprochen wird. Der Schuldspruch vom 17. Juli bedeutet nun, dass die Bedingungen der Bewährung nicht mehr erfüllt sind und Bhekithemba Makhubu die Haftstrafe antreten muss.