Aktivist frei

Amnesty Kerze

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Der kuwaitische Menschenrechtsverteidiger Nawaf al-Hendal wurde am 1. März gemeinsam mit zehn weiteren Männern freigesprochen. Gegen ihn war unter anderem Anklage wegen "illegaler Versammlung" erhoben worden.

Sachlage

Der Menschenrechtler Nawaf al-Hendal und zehn weitere Männer sind am 1. März von einem für Ordnungswidrigkeiten zuständigen Gericht freigesprochen worden. Sie hatten sich bereits gegen Kaution auf freiem Fuß befunden.

Die Männer standen wegen "Teilnahme an einer Versammlung von mehr als fünf Personen auf einem öffentlichen Platz", "Teilnahme an einer illegalen Demonstration" und "Nichtbefolgung der Anweisungen, die Versammlung aufzulösen" unter Anklage. Während der dritten Anhörung am 26. Januar hat der Richter dem Rechtsbeistand von Nawaf al-Hendal nicht erlaubt, einem Polizisten Fragen zu stellen, nachdem dieser vor Gericht seine Aussage gemacht hatte. Stattdessen sollte der Anwalt ohne Vorbereitung die Verteidigung von Nawaf al-Hendal vortragen. Der Rechtsbeistand beschwerte sich daraufhin beim Gerichtspräsidenten. Eine Woche später vertagte der Richter die Anhörung auf den 16. Februar, um dem Anwalt von Nawaf al-Hendal die Möglichkeit zu geben, die Verteidigung seines Mandanten vorzutragen.

Nawaf al-Hendal war am 23. März 2015 festgenommen worden, als er eine friedliche Demonstration beobachtete, die von kuwaitischen Oppositionsgruppen organisiert worden war. Die Teilnehmenden forderten Reformen, darunter "die Aufrechterhaltung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, wie sie in der Verfassung garantiert sind", "die Freilassung von gewaltlosen politischen Gefangenen" und "die Abschaffung von unfairem und als Vergeltungsmaßnahme eingesetztem Entzug der Staatsbürgerschaft aus politischen Gründen". Der Menschenrechtsverteidiger wurde bei der Festnahme geschlagen, und man konfiszierte sein Mobiltelefon. Es wurden noch 15 weitere Männer festgenommen. Elf von ihnen, darunter Nawaf al-Hendal, kamen zwei Tage später gegen Hinterlegung einer Kaution frei. Die übrigen fünf wurden am nächsten Tag freigelassen und ihre Fälle an ein Strafgericht übergeben.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.