Ex-Generalstaatsanwalt wird nicht mehr gefoltert

Hintergrund: Ballons steigen in den Himmel, Vordergrund: Schriftzug "Erfolg!"

Sachlage

Die Gerichtsverhandlungen gegen den ehemaligen Generalstaatsanwalt von Usbekistan, Raschitschon Kadyrow, und zwölf Mitangeklagte fanden zwischen dem 7. Januar und 26. Juni 2019 hinter verschlossenen Türen statt. Die Anklagen gründeten sich auf zwölf Paragrafen des Strafgesetzbuchs, darunter Bestechung und Unterschlagung sowie die Verfolgung unschuldiger Personen. Glaubwürdigen Berichten zufolge wurde Raschitschon Kadyrow seit seiner Inhaftierung am 21. Februar 2018 sowohl körperlich als auch psychisch misshandelt. Dabei wurden Methoden wie Schlafentzug oder Scheinhinrichtungen eingesetzt, um ihn dazu zu zwingen, gegen sich selbst und andere auszusagen.

Am 8. April 2019 wurden dem Gericht Belege dafür vorgelegt, dass die Angeklagten während der Ermittlungen gefoltert worden waren. Daraufhin wurde Amnesty International tätig. Die Menschenrechtsorganisation startete eine Urgent Action, in der der Präsident dazu aufgefordert wurde, dafür zu sorgen, dass Raschitschon Kadyrow und seine Mitangeklagten vor jeglicher Form der Folter oder anderweitigen Misshandlung geschützt werden und außerdem eine wirksame Untersuchung der Folter- und Misshandlungsvorwürfe eingeleitet wird. Kurz darauf erhielt Amnesty International die Nachricht, dass die Sicherheitsbeamt_innen aufgehört hätten, Raschitschon Kadyrow und seine Mitangeklagten zu foltern und zu misshandeln.

Am 26. Juni 2019 sprach das Strafgericht von Taschkent alle Angeklagten schuldig und verurteilte Raschitschon Kadyrow zu zehn Jahren Haft. Das Gericht wies trotz stichhaltiger Beweise alle Vorwürfe zurück, dass die "Geständnisse" unter Folter erzwungen worden waren.

Vielen Dank allen, die sich an dieser Urgent Action beteiligt haben. Weitere Appelle des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich.

Weitere Infos zu UA-044/2019 (EUR 62/0170/2019 vom 8. April 2019).