Amnesty Report Puerto Rico 08. Mai 2015

Puerto Rico 2015

 

Das US-Justizministerium strebte auch weiterhin die Verhängung der Todesstrafe für Anklagen nach Bundesrecht an. Trotz einiger rechtlicher Verbesserungen wurde Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen nach wie vor ihr Recht auf Nichtdiskriminierung verweigert. Gesetze zur Beschränkung der Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit wurden aufgehoben.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Im Oktober 2014 bestätigte ein US-Bezirksgericht in San Juan das in Puerto Rico geltende Verbot der Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Personen. In der Begründung hieß es: "Da sich aus der Verfassung kein Recht auf Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Personen ergibt, sollte der Freistaat Puerto Rico nicht gezwungen werden, solche Verbindungen anzuerkennen." Ende 2014 war vor dem zuständigen US-Berufungsgericht ein Rechtsmittel anhängig.

Im Februar 2013 bekräftigte der Oberste Gerichtshof das Verbot der Adoption durch gleichgeschlechtliche Personen. Mit einem Stimmenverhältnis von 5:4 bestätigten die Richter die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, nach dem eine Person kein Kind einer alleinerziehenden, gleichgeschlechtlichen Person adoptieren kann, ohne dass der alleinerziehende Elternteil seine Rechtsansprüche verliert.

2013 gab es Fortschritte bei der Schaffung von Gesetzen zum Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTI). Dazu zählte auch ein Gesetzentwurf, der die Diskriminierung aufgrund von geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung unter Strafe stellt, sowie ein Gesetzesvorschlag, der den Schutz vor häuslicher Gewalt auf gleichgeschlechtliche Paare ausdehnt.

Ein Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuchs, um die Diskriminierung von LGBTI-Personen zum Straftatbestand zu erklären, wurde jedoch nicht angenommen. Das überarbeitete Strafgesetzbuch lag Ende 2014 noch Gouverneur Alejandro García Padilla zur Unterzeichnung vor.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Eine zivilgesellschaftliche Kampagne zur Streichung einer im Jahr 2011 eingeführten Änderung des Strafgesetzbuchs war erfolglos. Es handelte sich um eine Bestimmung, die das Recht von Frauen auf einen Schwangerschaftsabbruch auf Umstände wie den Schutz von Leben oder Gesundheit beschränkt und Zuwiderhandlungen mit einer festen Haftstrafe von zwei Jahren belegt. Die gesetzliche Bestimmung von 2011 verstößt gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA im Fall Roe gegen Wade sowie das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Puerto Rico im Fall Pueblo gegen Duarte.

Polizei und Sicherheitskräfte

Im April 2013 machte Gouverneur Padilla Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zur Beschränkung der Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit rückgängig. Die entsprechenden Bestimmungen hatten Demonstrationen an Schulen, Universitäten und medizinischen Einrichtungen unter Strafe gestellt und auch Protestkundgebungen verboten, die die Arbeit örtlicher Behörden behindern.

Im Juli 2013 einigten sich das US-Justizministerium und die Regierung von Puerto Rico auf eine Reform der puerto-ricanischen Polizei. Das US-Justizministerium hatte 2011 einen Bericht veröffentlicht, in dem nicht verfassungskonformes Verhalten der puerto-ricanischen Polizei dokumentiert wurde, darunter rechtswidrige Tötungen. Nach dem von den Bundesbehörden angeordneten Reformprogramm hat Puerto Rico zehn Jahre Zeit für die Umsetzung der Reformen.

Todesstrafe

Als Freistaat der USA unterliegt Puerto Rico einigen US-Bundesgesetzen. Obwohl die Todesstrafe auf der Insel 1929 abgeschafft wurde, hat das US-Justizministerium jahrelang in mehreren Fällen versucht, bei Anklagen nach Bundesrecht Todesstrafen zu erwirken. Im Laufe des Jahres 2013 stimmten Geschworenengerichte in Puerto Rico in drei Fällen, in denen die US-Behörden Todesstrafen verhängen wollten, für lebenslange Haft. Ende 2014 waren in Puerto Rico keine genehmigten Verfahren wegen Kapitalverbrechen nach Bundesrecht anhängig.

Weitere Artikel