Amnesty Report Malawi 29. März 2022

Malawi 2021

Ein Mann auf einem Fahrrad und ein Mann auf einem Motorrad auf einer staubigen Straße. Im Hintergrund sind weitere Personen und einige provisorisch aufgebaute Verkaufsstände.

Im Geflüchtetenlager Dzaleka in Dowa in Malawi sind die gängigsten Verkehrsmittel Fahrräder und Motorräder (Juni 2021).

Berichtszeitraum: 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen nahm massiv zu. In Fällen von Mord und anderen gewalttätigen Angriffen auf Menschen mit Albinismus wurde die Strafverfolgung immer wieder verzögert. Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit der Verwaltung von Geldern zur Eindämmung der Coronapandemie sowie die Impfstoffknappheit schränkten das Recht auf Gesundheit ein. Trotz Maßnahmen zur Entlastung der Gefängnisse waren diese nach wie vor überbelegt und die Haftbedingungen schlecht. Das Oberste Berufungsgericht erklärte die Todesstrafe für verfassungswidrig, hob das Urteil später aber wieder auf.

Hintergrund

Rund 2 Millionen Menschen in ländlichen Gebieten und 610.000 Menschen in den Städten Lilongwe, Blantyre, Mzuzu und Zomba litten unter akuter Ernährungsunsicherheit.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Trotz zahlreicher Maßnahmen zur Eindämmung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die insbesondere in Schulen ergriffen wurden, stieg die Zahl der Fälle sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt sprunghaft an; die Polizei verzeichnete jeden Monat ungefähr 250 Fälle.

Diskriminierung – Menschen mit Albinismus

Personen mit Albinismus waren gewalttätigen Angriffen und Verstümmelungen ausgesetzt oder wurden getötet. Im Februar ermordeten Unbekannte Dayton Saidi in Mangochi; im selben Monat versuchten Unbekannte ein zwölfjähriges Mädchen in Machinga zu verschleppen. Im August wurde in der Stadt Blantyre die Leiche des 20-jährigen Ian Muhamba gefunden; zwei Personen wurden im Zusammenhang mit seiner Tötung festgenommen. Die Strafverfolgung von mutmaßlichen Verantwortlichen wurde jedoch immer wieder verzögert.

Recht auf Gesundheit

Es wurden Korruptionsfälle gemeldet, die den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen einschränkten. Hohen Regierungsmitgliedern wurde Misswirtschaft bei der Verwaltung der Finanzmittel für die Pandemiebekämpfung vorgeworfen. Im Februar 2021 wurde ein Finanzprüfungsbericht über die Verwaltung von Coronageldern im Jahr 2020 in Auftrag gegeben und im April veröffentlicht. Daraus ging hervor, dass Regierungsbedienstete und Angestellte des Privatsektors rund 1,3 Mio. US-Dollar (gut 1,1 Mio. Euro) an Coronageldern zweckentfremdet hatten. Im April nahm die Polizei in diesem Zusammenhang 64 Personen fest, und der Präsident entließ den Arbeitsminister, nachdem dieser ebenfalls wegen Missmanagements angeklagt worden war.

Der Impfstart im März 2021 begann mit 512.000 Impfdosen. Im Mai genehmigte die Weltbank einen Zuschuss von 30 Mio. US-Dollar (knapp 27 Mio. Euro), um Malawi bei der Beschaffung weiterer Impfdosen zu unterstützen. Tausende Menschen konnten sich nicht impfen lassen, da die Gesundheitsbehörden im Juni mehr als die Hälfte der Impfzentren aufgrund von Impfstoffknappheit schließen mussten. Im August hatten 455.000 Menschen die erste Impfung erhalten und mindestens 139.000 waren vollständig geimpft.

Rechte von Gefangenen

Die Gefängnisse waren 2021 chronisch überbelegt und die Haftbedingungen schlecht. Die Einrichtungen waren baufällig, und es gab keinen ausreichenden Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Durch das Chilungamo-Programm – eine Initiative zur Verbesserung der Justiz und der Rechenschaftspflicht in Malawi – sank die Überbelegung der Gefängnisse bis April von 260 Prozent auf 186 Prozent. Dennoch waren beispielsweise im Chichiri-Gefängnis, der größten Hafteinrichtung in der Southern Region, in Zellen, die für 60 Personen ausgelegt waren, weiterhin mehr als 200 Männer inhaftiert.

Todesstrafe

Im April 2021 urteilte das Oberste Berufungsgericht, dass die Todesstrafe verfassungswidrig sei und gegen das in der Verfassung garantierte Recht auf Leben verstoße. Das Gericht ordnete an, dass alle Verurteilten, denen die Hinrichtung drohte, ein neues Verfahren erhalten sollten. Nachdem der Oberste Richter Dunstain Mwaungulu im August in den Ruhestand getreten war, erließen die verbleibenden Richter_innen jedoch ein sogenanntes verbessertes Urteil, mit dem sie die Entscheidung, dass die Todesstrafe verfassungswidrig sei, wieder aufhoben.

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