Amnesty Report Kuwait 29. März 2022

Kuwait 2021

Ein Mädchen am Strand mit einer Mülltüte und Handschuhen. Im Hintergrund ist befindet sich die Skyline von Kuwait.

Ein Kind nimmt an einer Strandreinigungskampagne in Kuwait teil, die mehr Bewusstsein für Umweltschutz schaffen soll (Archivaufnahme vom November 2021).

Berichtszeitraum: 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Die Behörden nahmen Regierungskritiker_innen fest und verfolgten sie strafrechtlich auf der Grundlage von Gesetzen, welche Meinungsäußerungen, die als "Diffamierung" des Staatsoberhaupts angesehen werden, kriminalisieren. Angehörige der staatenlosen Minderheit der Bidun wurden noch immer diskriminiert. Gerichte verhängten Todesurteile, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.

Hintergrund

Im Februar 2021 setzte der Emir das Parlament für einen Monat aus, um seinen Angaben zufolge die Spannungen zwischen der Regierung und dem Parlament zu entschärfen. Ursache für die Spannungen war u. a. ein vorgeschlagenes allgemeines Amnestiegesetz, mit dem mehrere ehemalige oppositionelle Parlamentsabgeordnete, die wegen ihrer Teilnahme an einer Protestaktion im Jahr 2011 schuldig gesprochen worden waren, begnadigt werden sollten. Außerdem ging es um eine Gruppe von Männern, die nach einem unfairen Gerichtsverfahren u. a. wegen "Spionierens für den Iran und die Hisbollah" verurteilt worden waren. Am 8. November 2021 sprach der Emir Begnadigungen bzw. Strafminderungen für 35 Männer aus, darunter elf ehemalige Parlamentsabgeordnete.

Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Die Behörden nahmen Regierungskritiker_innen fest und verfolgten sie strafrechtlich auf der Grundlage von Gesetzen über Internetkriminalität und Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, u. a. wegen Äußerungen, die als "Diffamierung" des Staatsoberhaupts angesehen wurden.

Im April 2021 verabschiedete die Regierung Änderungen an der kuwaitischen Strafprozessordnung, denen zufolge Behörden in Fällen, die mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung zusammenhängen, keine Untersuchungshaft mehr anordnen dürfen. Nach wie vor können Personen jedoch aufgrund der Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung strafrechtlich verfolgt und inhaftiert werden.

Ende Juni 2021 veröffentlichte der Dichter Jamal al-Sayer Beiträge auf Twitter, in denen er sich an den Emir wandte und ihn für die Spannungen zwischen der Regierung und dem Parlament verantwortlich machte. Am 5. Juli nahmen ihn mehrere in Zivil gekleidete Angehörige der Staatssicherheit fest, als er mit seinem Auto auf dem Heimweg war. Jamal al-Sayer wurde neun Tage später wieder auf freien Fuß gesetzt, jedoch wegen "Beleidigung des Emirs, Verbreitung falscher Nachrichten mit dem Ziel, den Staat zu untergraben, und missbräuchlicher Nutzung seines Telefons" angeklagt. Am 9. November wurde er von einem Strafgericht freigesprochen.

Willkürliche Inhaftierung

Anfang November 2021 nahmen Angehörige des Staatssicherheitsdiensts willkürlich 18 Männer fest, darunter zehn kuwaitische Staatsangehörige, und warfen ihnen vor, der Hisbollah im Libanon Geld geschickt zu haben. Dies war Berichten zufolge der erste derartige Fall im Jahr 2021. Viele der Festgenommenen wurden tagelang ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand verhört. Ende des Jahres war noch keine Anklage gegen die Männer erhoben worden.

Recht auf Gesundheit

Bis April 2021 wurden bei der seit Dezember 2020 laufenden kostenlosen Impfkampagne gegen Covid-19 kuwaitische Staatsangehörige bevorzugt. Ausländischen Staatsangehörigen und Arbeitsmigrant_innen, die bis zu 70 Prozent der Bevölkerung ausmachen, wurde der Zugang zu Impfstoffen in der ersten Jahreshälfte verweigert. Ab Juli 2021 konnten sich dann alle in Kuwait lebenden Personen impfen lassen.

Diskriminierung – Bidun

Angehörige der staatenlosen Bidun hatten 2021 weiterhin keinen Zugang zu einer Reihe von öffentlichen Dienstleistungen.

Dem Parlament wurden Gesetzentwürfe zur Bidun-Frage vorgelegt, von denen jedoch keiner zur Abstimmung kam. Im Mai 2021 brachten fünf Abgeordnete einen Vorschlag ein, der den Bidun grundlegende soziale und wirtschaftliche Rechte gewähren würde, einschließlich des Zugangs zu Bildung, zur Gesundheitsversorgung und zum Arbeitsmarkt. Im September reichte der Parlamentspräsident einen Entwurf zu demselben Gesetzesvorschlag aus dem Jahr 2019 ein, der nach Inkrafttreten des Gesetzes den Bidun den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen nur dann gewähren würde, wenn sie im Gegenzug auf ihre Ansprüche auf die kuwaitische Staatsangehörigkeit verzichteten.

Rechte von Migrant_innen

Am 1. Januar 2021 trat ein Beschluss in Kraft, der die Verlängerung von Visa für Migrant_innen über 60 Jahren und ohne Hochschulabschluss verbietet. Im Oktober annullierte ein legislatives Beratungsorgan diesen Beschluss, der zur Ausweisung Tausender Menschen hätte führen können, darunter zahlreiche, die bereits seit Jahrzehnten in Kuwait ansässig sind. Daraufhin wurden umstrittene neue Bestimmungen eingeführt, nach denen eine jährliche Visa-Verlängerung gegen Zahlung einer hohen Gebühr möglich ist. Die Betroffenen benötigen zusätzlich jedoch eine private Krankenversicherung. Menschen aus Palästina, Kinder kuwaitischer Frauen und in Kuwait geborene Personen sind von den Gebühren ausgenommen.

Während der Coronapandemie verhängte Kuwait ein Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige, auch für Arbeitsmigrant_innen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis. Am 1. August 2021 wurde das Verbot aufgehoben. Bedingungen für die Einreise waren nun eine gültige Aufenthaltserlaubnis und der Nachweis über eine zweifache Corona-Impfung.

In einem seltenen Fall hatte ein Gericht im Jahr 2020 zwei Arbeitgeber_innen für Menschenrechtsverstöße gegen eine Arbeitsmigrantin zur Rechenschaft gezogen. Das kuwaitische Ehepaar wurde für schuldig befunden, die philippinische Hausangestellte Jeanelyn Villavende ermordet zu haben. Ende Mai 2021 hob das Berufungsgericht das Todesurteil gegen die Ehefrau wieder auf und verkürzte ihre Strafe auf 15 Jahre Freiheitsentzug. Die vierjährige Haftstrafe gegen ihren Ehemann wurde aufrechterhalten.

Frauenrechte

Anfang Februar 2021 starteten kuwaitische Frauen ihre eigene #MeToo-Bewegung gegen sexuelle Belästigung unter dem Namen Lan Asket ("Ich werde nicht schweigen").

Im Laufe des Jahres wurden mindestens zwei Frauen ermordet, darunter eine Bidun-Frau, die von ihrem Bruder getötet wurde. In einem der Fälle wurde Farah Hamza Akbar im Januar 2021 von Fahad Subhi Mohieddin Mohammed belästigt, entführt und kurzzeitig festgehalten. Sie erstattete Anzeige gegen ihren Peiniger, der auf freiem Fuß blieb, nachdem er sich schriftlich verpflichtet hatte, ihr keinen Schaden mehr zuzufügen. Es wurde ein Verfahren wegen Entführung eröffnet. Mitte April wurde sie von Fahad Mohammed getötet. Am 6. Juli wurde er wegen Mordes zum Tode und am 26. Juli zusätzlich wegen Entführung zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Er legte gegen beide Urteile Rechtsmittel ein.

Im Mai 2021 wurden zwei Frauen, eine kuwaitische Staatsangehörige und eine Bidun, festgenommen, weil sie Straßenschilder mit den Initialen weiblicher Opfer männlicher Gewalt und der Art ihres Todes angebracht hatten. Sie wurden später freigelassen.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI+)

Am 3. Oktober 2021 wurde Maha al-Mutairi, eine trans Frau, von einem Strafgericht für schuldig befunden, gegen das Kommunikationsgesetz von 2014 verstoßen und gemäß Paragraf 198 des Strafgesetzbuchs "das andere Geschlecht imitiert" zu haben. Grundlage waren ihre Online-Aktivitäten im Jahr 2021. Sie wurde zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt und im Zentralgefängnis für Männer inhaftiert. Maha al-Mutairi hat Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung eingelegt.

Todesstrafe

Gerichte verhängten auch 2021 wieder Todesurteile, es wurden jedoch keine Hinrichtungen gemeldet.

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