Schikane beenden und Verfahren einstellen!

Eine junge Frau hat ihren Kopf zurückgelegt und lacht. Auf gelben Balken steht in schwarzer Schrift "Gerechtigkeit für Yulia!" und auf einem gelben Kreis ist eine schwarze Kerze, die von Stacheldraht umschlängelt wird und in schwarzer Schrift steht "60 Jahre Amnesty International" geschrieben.

Yulia Tsvetkova wird in Russland bedroht und gerichtlich verfolgt, weil sie sich mit ihrer Kunst für Frauen- und LGBT-Rechte einsetzt.

Zeichnungen des weiblichen Körpers sind keine Pornografie und Bilder von gleichgeschlechtlichen Paaren keine Propaganda! Und doch wird die russische Künstlerin Yulia Tsvetkova schikaniert und gerichtlich verfolgt, weil sie sich mit ihren Werken für Frauen- und LGBTI-Rechte einsetzt.

Sie hatte unter anderem Bilder nackter Frauenkörper und abstrakte Vulva-Zeichnungen in den sozialen Medien veröffentlicht, um Frauen zu stärken und sich für ihre Selbstbestimmung einzusetzen. Für die russischen Behörden Grund genug, um sie wegen "Herstellung und Verbreitung von Pornografie" anzuklagen. Bei Verurteilung drohen Yulia bis zu sechs Jahre Haft!

Seit 2019 ist die Künstlerin aus Komsomolsk-on-Amur im Osten Russlands Ziel einer offen homofeindlichen Kampagne. Vier Monate stand Tsvetkova bereits unter Hausarrest. Für die Zeichnung gleichgeschlechtlicher Paare wurde sie zweimal zu horrenden Geldstrafen verurteilt. Zudem werden sie und ihrer Mutter seit der Eröffnung des Strafverfahrens von homofeindlichen Personen belästigt und bedroht.

Beteilige dich an der Online-Aktion und fordere den zuständigen Staatsanwalt dazu auf, die Verfahren gegen Yulia Tsvetkova einzustellen sowie alle Formen der Belästigung gegen sie und ihre Mutter zu beenden.

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Hintergrundinformationen

Die Künstlerin und Aktivistin Yulia Tsvetkova aus Komsomolsk-on-Amur im Osten Russlands wurde am 20. November 2019 willkürlich festgenommen und von der Polizei verhört. Bereits zwei Tage später wurde sie unter Hausarrest gestellt. Der Vorwurf lautete "Herstellung und Verbreitung von pornographischem Material" nach Paragraf 242 (3b) des russischen Strafgesetzbuchs. Dieser bezieht sich auf ihre körperpositiven Zeichnungen des weiblichen Körpers, einschließlich der Genitalien, die sie im Rahmen ihrer Kampagne zur Stärkung der Rolle von Frauen in den Sozialen Medien veröffentlichte. Am Tag ihrer Festnahme wurde ihre Wohnung und der Jugendclub, in dem sie früher arbeitete, durchsucht. Die Polizei beschlagnahmte dabei ihre elektronischen Geräte, Dokumente und Broschüren zu Genderfragen. Yulia Tsvetkova erinnert sich daran, dass die Polizeibeamt_innen sie bei der Durchsuchung als eine "Lesbe, Sexualtrainerin und Propagandistin" bezeichneten. Während sie unter Hausarrest stand, verweigerte der Ermittler ihr mehrmals den Besuch beim Zahnarzt, und am 5. Februar 2020 wurde sie einer psychiatrischen Untersuchung unterzogen. Am 16. März 2020 wurde sie aus dem Hausarrest entlassen, war aber Reisebeschränkungen unterworfen.

Am 12. April 2021 hat der Strafprozess gegen sie begonnen. Im Anschluss an die erste Gerichtsverhandlung trat Yulia in einen mehrtägigen Hungerstreik, um die Einstellung des Verfahrens gegen sie zu fordern. Im Juni, Juli und August 2021 fanden weitere Anhörungen statt. Der Strafprozess dauert an. Obwohl bisher kein Urteil ergangen ist, entschied ein Gericht am 25. Mai, die Gruppe auf der beliebten russischen Social-Media-Plattform VKontakte, in der die Vulva-Zeichnungen veröffentlicht wurden, zu schließen.

Hinzu kommen mehrere Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Schon am 11. Dezember 2019 wurde eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Rubel (etwa 730 Euro) gegen sie verhängt, weil sie die Administratorin zweier LGBTI-Online-Communities auf der Social-Media-Plattform VKontakte ist. In der Begründung heißt es, dies sei "Werbung für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen zwischen Minderjährigen", ein Vergehen nach Paragraf 6.21 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten*. Doch beide Online-Communities waren mit "18+" gekennzeichnet – selbst nach der diskriminierenden Gesetzgebung gegenüber LGBTI in Russland stellt dieser Paragraf nur ein Vergehen dar, wenn sich das "Propaganda"-Material an Personen unter 18 Jahre richtet.

Am 17. Januar 2020 informierte Yulia Tsvetkova die Medien darüber, dass gegen sie ein neues Verfahren nach demselben Paragrafen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingeleitet worden sei, diesmal wegen der Social-Media-Veröffentlichung ihrer Zeichnung "Familie ist dort, wo Liebe ist. Unterstützt LGBT+-Familien". Auf der Zeichnung sind zwei gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern zu sehen. Sie hatte die Zeichnung zur Unterstützung eines gleichgeschlechtlichen Paares veröffentlicht, das mit seinen/ihren Adoptivkindern aus Russland fliehen musste, weil die Behörden gedroht hatten, dem Paar die Kinder wegzunehmen. Am 10. Juli 2020 wurde Yulia Tsvetkova schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 75.000 Rubel (etwa 1100 Euro) verurteilt. Am 7. Juli 2020 eröffneten die Behörden ein drittes Administrativverfahren gegen sie; erneut unter Paragraf 6.21 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Yulias Beschwerde gegen ihr zweites Verwaltungsverfahren wegen angeblicher sogenannter LGBT-Propaganda im Juli 2021 angenommen und Yulia und Russland aufgefordert, eine gütliche Einigung zu erzielen. Der Gerichtshof prüft die Artikel 6, 10 und 14 der Europäischen Konvention.

Yulia Tsvetkova ist seit März 2019 das Ziel einer offen LGBTI-feindlichen Kampagne. Die Künstlerin wird seit der Eröffnung des Strafverfahrens wiederholt von homofeindlichen Personen belästigt und per Telefon und Post sowie in den Sozialen Medien bedroht. Darunter auch Morddrohungen. Auch ihre Mutter wurde nicht vor der Hetzkampagne verschont und erhielt beängstigende Anrufe von Unbekannten.

Dabei hat Yulia Tsvetkova keine Straftat begangen. Es wird rechtlich gegen sie vorgegangen, weil sie sich für die Rechte von Frauen und lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen einsetzt. Mit den Verfahren gegen sie verletzen die russischen Behörden sowohl die eigene Verfassung als auch Russlands Verpflichtungen nach internationalen Menschenrechtsnormen.

 

*Das Gesetz zum Verbot der "Propaganda von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen unter Minderjährigen" – auch bekannt als "Homosexuellen-Propaganda-Gesetz" – wurde im Juni 2013 in Russland verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurde Artikel 6.21 in das russische Gesetzbuch für Ordnungswidrigkeiten aufgenommen, der es ermöglicht, willkürlich hohe Geldstrafen gegen jede Person zu verhängen, die öffentlich (auch online) über die Rechte von LGBTI oder damit zusammenhängende Themen diskutiert.

Dieses Gesetz verstößt gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und ist ausdrücklich homofeindlich und diskriminierend. Seit seiner Verabschiedung hat die Zahl der Hassverbrechen gegen LGBTI zugenommen. Amnesty International hat sich für die Abschaffung des Gesetzes eingesetzt. Im Juni 2017 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass das Gesetz diskriminierend ist.