Amnesty Journal Pakistan 27. März 2017

Im Zweifel für die Angreifer

Eine Frau schaut hinter der Tür einer Kirche in Joseph Colony, hervor, Pakistan, 2013

Eine Frau schaut hinter der Tür einer Kirche in Joseph Colony, hervor, Pakistan, 2013

Pakistans Blasphemiegesetz ermuntert Extremisten zur Selbstjustiz. Falsche Anschuldigungen gegen Christen und andere religiöse Minderheiten werden oft genutzt, um persönliche Rechnungen zu begleichen.

Von Andrzej Rybak, Lahore

Es war ein sonniger Samstagmorgen, als in der Joseph Colony das Inferno ausbrach. Dreitausend muslimische Männer, bewaffnet mit Schlagstöcken und Eisenstangen, stürmten das christliche Viertel im Zentrum der pakistanischen Metropole ­Lahore. Sie plünderten die Häuser, übergossen Einrichtungsgegenstände mit Benzin und zündeten mehr als hundert Gebäude an. Zum Glück wurde bei dem Überfall im März 2013 niemand getötet: Die Einwohner konnten kurz vor dem Angriff fliehen, weil Polizisten sie gewarnt hatten. Doch die Beamten schauten der Gewaltorgie unbeteiligt zu.

Der Mobangriff vor vier Jahren mündete Ende Januar in einem Freispruch für die 115 angeklagten Angreifer vor Pakistans Antiterrorgericht. Der Anlass des Angriffs: Ein Bewohner der Siedlung, der Christ Sawan Masih, war tags zuvor in einen Streit mit einem muslimischen Kollegen geraten. Danach behauptete dieser, Masih habe den Propheten Mohammed beleidigt – und gab die Bezichtigung an eine Moschee weiter. Dort löste die mutmaßliche Gotteslästerung Empörung aus, Prediger stachelten die Gläubigen an und ermunterten sie, die Bestrafung selbst in die Hand zu nehmen. So kam es zu der Gewaltexplosion.

Hat sich Masih aber wirklich der Blasphemie schuldig gemacht, wie ein Gericht in Lahore im März 2014 befand und ihn deshalb zum Tode verurteilte? "Nicht die Bohne! Das war alles ein abgekarteter Schwindel, Masih hat niemanden beleidigt", schimpft Pervez Paulus, Katechet und Messdiener in der kleinen katholischen Kirche in Joseph Colony. "Es geht um das Grundstück, auf dem sich unsere Siedlung befindet. Die Altmetallhändler aus der Umgebung versuchen schon lange, uns zu vertreiben, um expandieren zu können. Sie schüren ganz gezielt Hass, indem sie uns Blasphemie vorwerfen."

Joseph Colony ist eine kleine christliche Insel im muslimischen Ozean. In Pakistan leben etwa zwei bis drei Millionen Christen, bei einer Gesamtbevölkerung von 200 Millionen. Die Einkreisung durch muslimische Wohngebiete sorgt seit dem Angriff für ein Gefühl der Bedrohung in dem Viertel. "Ich werde nachts immer wieder wach und lausche", klagt der 48-jährige Pervez Paulus. An den Wänden in seinem Haus, in dem er mit seiner Frau und vier Kindern lebt, sind hier und da noch Spuren der Feuerbrunst von damals zu sehen. "Jedes seltsame Geräusch versetzt uns sofort in Panik. Man stellt sich gleich vor, dass die Kolonie wieder angegriffen wird. Wir leben in permanenter Angst."

Fundamentalistische Selbstjustiz

Die durch die Entwicklungen in Afghanistan, aber auch durch saudischen Einfluss forcierte religiöse Radikalisierung Pakistans sorgt dafür, dass es immer wieder zu Mobattacken gegen Menschen kommt, die den Islam verunglimpft oder den Propheten beleidigt haben sollen. Das schafft eine Atmosphäre des Misstrauens und der Einschüchterung. Angestachelt durch intolerante Prediger üben gottesfürchtige Dorf- und Stadtbewohner Selbstjustiz aus, statt auf eine Untersuchung durch die Polizei zu warten.

Christliche Bewohnerinnen von Joseph Colony protestieren gegen Gewalt gegen Christen in Lahore, Pakistan, April 2013

Christliche Bewohnerinnen von Joseph Colony protestieren gegen Gewalt gegen Christen in Lahore, Pakistan, April 2013

Seit Anfang der 1990er-Jahre wurden rund 50 Menschen gelyncht, die meisten von ihnen in Punjab, der bevölkerungsreichsten Provinz. Die Mehrheit der Opfer gehörte religiösen Minderheiten an. Neben Christen sind vor allem Angehörige der Ahmadiyya, einer nicht als muslimisch anerkannten islamischen Abspaltung, Ziel der Angreifer.

Sobald Anschuldigungen erhoben würden, gerieten die Betroffenen in ein System, das ihnen nur wenige Schutzgarantien biete und sie nicht vor Gewalt schütze, stellte Ende 2016 ein Amnesty-Bericht fest. Darin werden die praktischen Folgen der fünf umstrittensten Paragrafen zu "religionsbezogenem Vergehen" im pakistanischen Strafgesetzbuch untersucht. Demnach können Personen, denen Blasphemie vorgeworfen wird, ihre Unschuld nur unter größten Schwierigkeiten beweisen. Und selbst wenn sie freigesprochen und aus dem Gewahrsam entlassen werden, befinden sich die Betroffenen unter Umständen weiterhin in Lebensgefahr.

Beispiele dafür gibt es genug. In der Ortschaft Kot Radha ­Kishan in der Provinz Punjab etwa griffen Hunderte muslimische Männer 2014 ein junges christliches Ehepaar an, nachdem ein Ziegelhüttenbesitzer der Frau vorgeworfen hatte, den Koran verbrannt zu haben. Shama Bibi und ihr Ehemann Sajjad Maseeh wurden zusammengeschlagen und bei lebendigem Leib in einem Ziegelbrennofen verbrannt. Später sagten Zeugen aus, dass sich der Ziegeleibesitzer zuvor mit der schwangeren Bibi über deren Arbeitslohn gestritten hatte.

Im selben Jahr zündeten im 220 Kilometer südwestlich der Hauptstadt Islamabad gelegenen Gujranwala 150 muslimische Angreifer die Häuser mehrerer Ahmadiyya-Familien an, nachdem ein Nachbar Ahmadi Aquib Saleem beschuldigt hatte, das Foto einer auf der Kabaa in Mekka posierenden nackten Frau auf Facebook gepostet zu haben. Eine Ahmadiyya und zwei Kinder starben an Rauchvergiftung, neun Menschen wurden verletzt. Die Polizei stellte später fest, dass Saleem seinen Facebook-Account vor der Anschuldigung wochenlang nicht genutzt hatte.

Blasphemiegesetze aus der Kolonialzeit

Wer der Lynchjustiz entkommt, ist aber noch lange nicht gerettet, denn auf Blasphemie steht in Pakistan laut Paragraf 295-C des Strafgesetzbuches die Todesstrafe. Das Gesetz wurde in der Kolonialzeit von den Briten eingeführt, um religiöse Konflikte zwischen Hindus und Muslimen aus dem Weg zu räumen – es wurde aber kaum angewandt. Erst der Militärdiktator Zia-ul-Haq, der als Förderer des islamischen Extremismus in Pakistan gilt, ließ es 1987 überarbeiten und verschärfen. Heute sieht das Gesetz als Strafe für Blasphemie den Tod durch den Strang vor. Selbst psychische Erkrankungen werden nicht als mildernder Umstand anerkannt; eine Begnadigung ist ebenfalls nicht möglich.

Nachdem es zwischen 1927 und 1986 zu lediglich sieben Anklagen wegen Blasphemie vor Gericht gekommen war, beziffert die Nichtregierungsorganisation Engage Pakistan, die sich für eine Reform des Blasphemiegesetzes engagiert, die Zahl seit 1987 auf 1.335 – ein immenser Anstieg. Und ein deutlicher Hinweis darauf, dass Anklagen wegen Gotteslästerung als Instrument für private Rachefeldzüge, etwa bei Streitigkeiten um Land und Ressourcen, missbraucht werden. Häufig wird das Gesetz auch zur Einschüchterung von Andersgläubigen genutzt: 52 Prozent der Anklagen richteten sich zuletzt gegen Angehörige religiöser Minderheiten, obwohl diese nur vier Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen.

Hafiz Tahir Mahmud Ashrafi streitet nicht ab, dass das Gesetz für private Vendetten missbraucht wird. Der langjährige Vorsitzende des pakistanischen Ulema-Rates, dem etwa vierzig verschiedene religiöse Gruppen angehören, gilt als ein Mann der Mitte – und ist deshalb auch unter den Angehörigen der eigenen Organisation umstritten; Ende Februar wurde er als Vorsitzender abgewählt. Mehrmals war Ashrafi Ziel von Anschlägen geworden, weil er zu Mäßigung und zum Dialog mit den Minderheiten aufgerufen hatte. Dennoch verteidigt er das Blasphemiegesetz vehement. "Wer gegen den Propheten lästert, muss mit aller Härte bestraft werden", sagt der 46-Jährige. "Wir sollten aber jeden Fall gut untersuchen, bevor er aufgerollt wird."

Ashrafi warnt vor jedem Versuch, das Gesetz zu ändern. "Das Blasphemiegesetz hält die Bürger davon ab, selbst für Gerechtigkeit zu sorgen und Bestrafung vorzunehmen", argumentiert der Gelehrte. "Sie wissen, dass der Gotteslästerer seiner Strafe nicht entkommt – und lassen die Polizei ermitteln."

Ein christlicher Bewohner Lahores beobachtet von einem Hausdach die Proteste gegen Gewalt gegen Christen, April 2013

Ein christlicher Bewohner Lahores beobachtet von einem Hausdach die Proteste gegen Gewalt gegen Christen, April 2013

Menschenrechtsverteidiger im Visier

Dass kaum ein Angeklagter mit dem Leben davonkommt, dafür sorgt in Pakistan auch die Bewegung Khatm-e-Nubuwwat, eine Allianz reaktionärer Juristen, die Kläger in Blasphemie­fällen kostenlos vertritt. In der Provinz Punjab gehören rund 700 Anwälte der Allianz an – sie ist an fast allen Blasphemie­anklagen beteiligt. Tahir Naveed, der Vorsitzende der Pakistan Minorities Alliance, der regelmäßig Blasphemieprozesse besucht, sagt: "Die Leute von der Anwaltsallianz wissen, wie man Druck auf die Richter ausübt. Sie kommen in Begleitung von Mullahs, die während der Verhandlung den Koran rezitieren und die Stimmung anheizen."

Es gehört viel Mut dazu, Stellung gegen die Hetzer zu be­ziehen. Anwälte der Verteidigung und Richter, die Angeklagte freisprechen, werden immer wieder bedroht. Seit 1990 sind in Pakistan 65 Anwälte und Richter ermordet worden. Wer es wagt, das Blasphemiegesetz infrage zu stellen, wird von den Extremisten selbst der Blasphemie beschuldigt – und auf die Abschussliste gesetzt. Im Januar 2011 wurde der Gouverneur von Punjab, Salman Taseer, von seinem Leibwächter erschossen, weil er sich für eine Reform des Gesetzes eingesetzt hatte. Acht Wochen später traf es den Minister für religiöse Minderheiten, Shahbaz Bhatti – auch er hatte mehr Toleranz gegenüber religiösen Minderheiten gefordert.

Seit diesen beiden Morden ist jegliche Kritik an dem Blasphemiegesetz verstummt. Das Oberste Gericht verurteilte den Mörder des Gouverneurs von Punjab zum Tode – und ließ ihn auch hinrichten. Für viele Pakistaner bleibt der verurteilte Mumtaz Qadri aber ein Held: In Islamabad errichtete man einen Schrein, zu dem täglich Hunderte Menschen pilgern.

"Die Situation hat einen Punkt erreicht, wo man keine logische Diskussion mehr führen kann", sagt Kamran Arif, Ko-Vorsitzender der Menschenrechtskommission in Islamabad. "Jeder hat Angst, sich zu äußern, weil er fürchtet, auf der Abschussliste zu landen."

Grund dafür sei die anhaltende Radikalisierung seines Landes: "Es gibt viele militante Gruppen in Pakistan. Für sie ist das Blasphemiegesetz eine Art juristische Nuklearwaffe." Und die Basis für weiter gehende Angriffe: So nennt Arif die Selbstmordanschläge auf zwei Kirchen des Christenviertels Youhanabad in Lahore im März 2015 als weiteres Beispiel dafür, wie schutzlos Minderheiten extremistischen Hetzern ausgesetzt seien. 21 Personen wurden bei dem Doppelanschlag vor zwei Jahren getötet.

Die Terrorangriffe in Youhanabad und die Selbstjustiz in der Joseph Colony haben die moderaten Muslime Lahores aufgeschreckt. Die Untätigkeit der Polizei, die unschuldige Bürger und deren Eigentum nicht schützte, sorgte für heftige Kritik. Die Regierung von Punjab sah sich gezwungen, den betroffenen Familien in Jospeh Colony Entschädigungen zu zahlen, damit die Christen ihre verbrannten Häuser wieder aufbauen konnten. Doch damit hörte die Gerechtigkeit auf: 115 mutmaßliche Angreifer, die wegen des Angriffs im Frühjahr 2013 vor Gericht standen, wurden Ende Januar "aus Mangel an Beweisen" wieder freigelassen.

"Dieses Urteil ist ein Skandal", schimpft Asif Sardar, der Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation Kawish Resource Center, die sich in Lahore für Minderheiten einsetzt. "Die Regierung gibt damit zu: In Pakistan sind Christen Menschen zweiter Klasse."

Die meisten Bewohner der Joseph Colony fühlen sich nicht mehr wohl in ihrer 38 Jahre alten Siedlung. Sie würden lieber heute als morgen wegziehen. "Aber wohin sollen wir gehen?", fragt Jumah Mashid. "Wir sind arm, wir können woanders kein Land kaufen und ein Haus bauen." Der 69-jährige Christ betrieb einen kleinen, aber gut gehenden Lebensmittelladen, der bei dem Angriff 2013 geplündert und abgefackelt wurde. "Wir haben alles verloren", sagt er. Nun fängt er wieder von vorn an, verkauft Shampoo, Kekse und Nudeln. Etwas anderes bleibt ihm nicht übrig: "Ich habe eine Familie zu ernähren, und Jobs für Christen gibt es kaum."

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Dieser Artikel ist in der Ausgabe April / Mai 2017 des Amnesty Journals erschienen.

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