Amnesty Report 23. Mai 2018

Amnesty Report 2017/18: Afrika

Report Cover 17/18

Die Lage der Menschenrechte in Afrika war 2017 gekennzeichnet durch gewaltsames Vorgehen gegen friedlich Demonstrierende und konzertierte Angriffe auf Oppositionspolitiker, Menschenrechtsverteidiger und zivilgesellschaftliche Organisationen. In den langjährigen bewaffneten Konflikten auf dem Kontinent wurde die unerbittliche Gewalt gegen die Zivilbevölkerung noch dadurch verschärft, dass die politischen Bemühungen zur Lösung dieser Krisen 2017 ins Stocken gerieten. Es gelang nach wie vor nicht, die fortwährende Straflosigkeit für völkerrechtliche Verbrechen und andere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, die bei bewaffneten Konflikten verübt wurden, zu durchbrechen.

In Afrika wurden Intoleranz gegenüber friedlich geäußerter Kritik und die hartnäckige Missachtung des Rechts auf Versammlungsfreiheit zunehmend zur Regel. Von Lomé bis Freetown, von Khartum bis Kampala, von Kinshasa bis Luanda – überall auf dem Kontinent gingen die Behörden 2017 mit Massenfestnahmen, Schlägen und exzessivem Gewalteinsatz gegen friedlich Demonstrierende vor. Einige von ihnen wurden sogar getötet. 

Politische Blockaden und das Versagen afrikanischer wie internationaler Gremien, langjährige Konflikte zu lösen und deren Ursachen zu beseitigen, drohten ebenfalls zum Normalzustand zu werden und weiteren ungeahndeten Menschenrechtsverletzungen Vorschub zu leisten.

Parallel zu diesen Tendenzen zeigte die Armutsbekämpfung nur langsam und mit Unterbrechungen Erfolge und im Bereich menschliche Entwicklung gab es lediglich begrenzte Fortschritte. Nach Angaben des UN-Berichts über nachhaltige Entwicklung in Afrika ging die extreme Armut allmählich zurück, Frauen und junge Menschen waren besonders stark von Armut betroffen. 

Im Gegensatz dazu war der Mut, den Menschenrechtsverteidiger und ganz gewöhnliche Menschen bewiesen, indem sie sich trotz Repressalien für Gerechtigkeit, Gleichheit und Würde einsetzten, ein Zeichen der Hoffnung und des Fortschritts, auch wenn ihr Einsatz nur selten weltweit Schlagzeilen machte. 

In einigen Ländern wurden 2017 wichtige Reformen auf den Weg gebracht. Gambia machte die Entscheidung rückgängig, aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) auszutreten, ließ politische Gefangene frei und sicherte zu, die Todesstrafe abzuschaffen. In Burkina Faso wurde ein Verfassungsentwurf ausgearbeitet, der Bestimmungen zur Stärkung der Menschenrechte enthielt.

Nicht unerwähnt bleiben sollen auch richtungsweisende Gerichtsurteile zu Menschenrechten, die 2017 gefällt wurden. In Kenia erklärte ein Hohes Gericht die von der Regierung verfügte Schließung des weltweit größten Flüchtlingslagers Dadaab für verfassungswidrig und verhinderte damit die Abschiebung von mehr als einer Viertelmillion Flüchtlingen nach Somalia, wo ihnen schwere Menschenrechtsverstöße drohten. In Nigeria erklärte ein Gericht, die Androhung von Zwangsräumungen ohne die Zustellung der gesetzlich vorgeschriebenen Ankündigung sei rechtswidrig. In einem zweiten Urteil hieß es, rechtswidrige Zwangsräumungen sowie deren Androhung stellten eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung dar. 

In Angola entschied das Verfassungsgericht, dass ein Gesetz, mit dem Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen eingeschränkt werden sollten, verfassungswidrig sei.

Unterdrückung Andersdenkender

Niederschlagung von Protesten

In mehr als 20 afrikanischen Staaten wurde der Bevölkerung das Recht auf friedliche Proteste verweigert, u. a. durch unzulässige Verbote, exzessiven Gewalteinsatz, Schikanen und willkürliche Festnahmen. Das Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen zu können, war auf dem Kontinent eher die Ausnahme als die Regel. 

In Angola, Äthiopien, der Demokratischen Republik Kongo, im Sudan, in Togo, im Tschad und in anderen Ländern ergriffen staatliche Stellen rechtliche, administrative und sonstige Maßnahmen, um friedliche Demonstrationen mit rechtswidrigen Einschränkungen und Verboten bereits im Vorfeld zu unterbinden. 

In Angola verhinderten die Behörden immer wieder Demonstrationen, obwohl sie laut Gesetz nicht vorab genehmigt werden müssen. Im Tschad verboten staatliche Stellen mindestens sechs friedliche Versammlungen; zahlreiche Organisatoren und Teilnehmer wurden festgenommen. Auch in der Demokratischen Republik Kongo wurden 2017 friedliche Proteste verboten und unterdrückt. Dies galt insbesondere für Kundgebungen, die auf die politische Krise im Land aufgrund der verzögerten Wahlen Bezug nahmen. Im Sudan wurden zivilgesellschaftliche Organisationen, Studierende aus Darfur und Vertreter der Opposition daran gehindert, Versammlungen abzuhalten. 

In vielen afrikanischen Ländern wurden friedliche Proteste mit exzessivem Gewalteinsatz und anderen unzulässigen Mitteln aufgelöst. Dabei wurden zahlreiche Menschen rechtswidrig inhaftiert, verletzt oder getötet. Auf die wenigen Demonstrationen, die es in Angola gab, reagierten Polizei und Sicherheitskräfte, indem sie friedliche Teilnehmer willkürlich festnahmen, inhaftierten und misshandelten. Die kamerunischen Sicherheitskräfte unterdrückten Demonstrationen im englischsprachigen Teil des Landes mit Gewalt. In Kenia ging die Polizei nach den Wahlen im August 2017 mit exzessiver Gewalt gegen protestierende Oppositionsanhänger vor. Dabei setzte sie auch scharfe Munition und Tränengas ein. Das gewaltsame Vorgehen forderte zahlreiche Todesopfer. Polizisten erschossen mindestens 31 Frauen und Männer sowie zwei Mädchen.

In Togo trieben die Sicherheitskräfte Demonstrierende häufig mit Schlagstöcken, Tränengas und scharfer Munition auseinander. Das brutale Vorgehen führte zu mindestens zehn Toten, unter ihnen drei Minderjährige und zwei Soldaten. In der sierra-leonischen Stadt Bo eröffneten Sicherheitskräfte das Feuer auf Studierende, die gegen einen Dozentenstreik protestierten. Dabei erschossen sie einen Studenten und verletzten mehrere weitere. Die Regierung Ugandas griff zu Durchsuchungen, Festnahmen, Einschüchterungsversuchen und Repressalien, um friedliche Versammlungen zu unterbinden und die Opposition daran zu hindern, gegen die vorgeschlagene Verfassungsänderung zur Aufhebung der bestehenden Altersgrenze für das Präsidentenamt zu protestieren.

Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Oppositionelle

Die Unterdrückung abweichender Meinungen, die in vielen afrikanischen Ländern üblich war, kam auch in Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger, zivilgesellschaftliche Organisationen, Journalisten und Blogger zum Ausdruck.

In Kamerun wurden 2017 Aktivisten der Zivilgesellschaft, Journalisten, Gewerkschafter und Lehrer willkürlich festgenommen und in einigen Fällen vor Militärgerichte gestellt. Außerdem verhängte die Regierung gegen politische Parteien und zivilgesellschaftliche Organisationen ein Betätigungsverbot. Viele Menschen blieben wegen fadenscheiniger Anschuldigungen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit in Haft.

Im Tschad nahmen die Behörden Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten und Journalisten fest und verfolgten sie strafrechtlich, um die angesichts der Wirtschaftskrise immer lauter werdende Kritik an der Regierung zum Verstummen zu bringen.

Auch in Äquatorialguinea nahm die Polizei politisch engagierte Menschen in Gewahrsam und machte damit einmal mehr deutlich, dass die Behörden nicht zögerten, Gesetze zu missbrauchen, um Kritiker einzuschüchtern und mundtot zu machen.

In Eritrea waren nach wie vor Tausende gewaltlose und andere politische Gefangene ohne Anklageerhebung inhaftiert. Sie hatten weder Zugang zu einem Rechtsbeistand, noch durften sie Besuch von Angehörigen erhalten. Viele befanden sich bereits seit weit über einem Jahrzehnt in Haft.

In Äthiopien wurden Menschen unter Berufung auf die Notstandsgesetze, die bis August 2017 in Kraft waren, weiterhin willkürlich inhaftiert. Die Regierung ordnete die Freilassung von 10000 der 26000 Personen an, die 2016 auf der Grundlage der Notstandsgesetze inhaftiert worden waren. Gleichzeitig wurden 2017 Hunderte Menschen unter den Bestimmungen des Antiterrorgesetzes in Haft genommen, das häufig dazu genutzt wurde, um gegen Regierungskritiker vorzugehen.

Ein Gericht in Mauretanien wandelte das gegen den Blogger Mohamed Mkhaïtir verhängte Todesurteil wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) in eine Freiheitsstrafe um. Er wurde jedoch nicht freigelassen, obwohl er seine Haftstrafe bereits verbüßt hatte. Zwei Aktivisten, die sich für die Abschaffung der Sklaverei einsetzten, befanden sich 2017 noch immer im Gefängnis.

In Madagaskar schüchterten die Behörden Journalisten und Menschenrechtsverteidiger ein und schikanierten sie, um sie zum Schweigen zu bringen. Personen, die es wagten, die Ausbeutung natürlicher Ressourcen und den illegalen Handel damit anzuprangern, wurden immer häufiger gezielt strafrechtlich verfolgt.

Die sudanesische Regierung setzte die Unterdrückung Andersdenkender 2017 konsequent fort. Mitglieder von Oppositionsparteien, Gewerkschafter, Menschenrechtsverteidiger und Studierende gerieten immer stärker ins Visier der Sicherheitskräfte. Ihnen drohten willkürliche Festnahme und Inhaftierung auf Grundlage konstruierter Anklagen. Außerdem wurden sie routinemäßig gefoltert und anderweitig misshandelt.

In Sambia nutzten die staatlichen Stellen das Gesetz über öffentliche Ordnung, um die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit einzuschränken. Sie nahmen dabei insbesondere kritische Vertreter der Zivilgesellschaft und führende Oppositionspolitiker ins Visier. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt gegen friedlich Demonstrierende vor, während sie Gewalttaten von Anhängern der Regierungspartei gegen zivilgesellschaftliche Aktivisten ignorierte.

In Simbabwe wurde der Initiator der Bewegung #ThisFlag, Pastor Evan Mawarire, politisch verfolgt und drangsaliert, bis er nach dem Regierungswechsel im Land im November 2017 freigesprochen wurde.

Die ugandische Universitätsdozentin Stella Nyanzi war über einen Monat lang in Haft, weil sie auf Facebook Staatspräsident Yoweri Museveni und dessen Ehefrau, die Bildungsministerin des Landes ist, kritisiert hatte.

Einschränkung politischer Freiräume durch Gesetze

Einige afrikanische Regierungen gingen 2017 dazu über, die Aktivitäten von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten und politischen Gegnern durch neue Gesetze zu beschränken. 

So verabschiedete das angolanische Parlament ein aus fünf Gesetzen bestehendes Paket, das die Meinungsfreiheit einschränkte und die Schaffung einer Regulierungsbehörde für soziale Kommunikation mit weitreichenden Befugnissen vorsah. 

In Côte d’Ivoire wurde das Recht auf Meinungsfreiheit ebenfalls durch neue Gesetze beschnitten, die u. a. Bestimmungen in Bezug auf Verleumdung, Beleidigung des Staatspräsidenten und Verbreitung falscher Nachrichten enthielten. 

In Nigeria und in Malawi lagen Gesetzentwürfe zu NGOs vor, die exzessive, übergriffige und willkürliche Kontrollen der Arbeit von NGOs, einschließlich Menschenrechtsgruppen, vorsahen.

Medienfreiheit

In mindestens 30 und damit in mehr als der Hälfte aller Staaten des Kontinents war 2017 festzustellen, dass die Medienfreiheit eingeschränkt war und Journalisten kriminalisiert wurden.

In Angola war der Missbrauch des Justizsystems ein gängiges Mittel, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die staatlichen Stellen bedienten sich u. a. der Verleumdungsgesetze, um Kritiker, insbesondere Journalisten und Wissenschaftler, mundtot zu machen. 

Die ugandischen Behörden nahmen die Journalistin Gertrude Uwitware fest, weil sie sich mit Stella Nyanzi solidarisch erklärt hatte.

In Botsuana wurden investigative Journalisten nach wie vor schikaniert und eingeschüchtert. Sicherheitskräfte in Zivil inhaftierten drei Journalisten und drohten ihnen mit Erschießung, nachdem sie Recherchen über den Neubau einer Urlaubsresidenz für Staatspräsident Ian Khama angestellt hatten. 

Kamerun und Togo blockierten das Internet, um Journalisten an ihrer Arbeit zu hindern, und schlossen Medienunternehmen. 

In Äthiopien wurden Journalisten, Blogger und andere Aktivisten zu Haftstrafen verurteilt. Viele von ihnen waren nach dem Antiterrorgesetz angeklagt worden, das terroristische Handlungen sehr vage und weitgefasst definierte. 

Ein Militärgericht in Kamerun hatte den Journalisten Ahmed Abba, Korrespondent des Senders Radio France Internationale, in einem unfairen Prozess zu zehn Jahren Haft verurteilt, nur weil er von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hatte. Er kam im Dezember 2017 frei, nachdem ein Berufungsgericht seine Haftstrafe auf zwei Jahre herabgesetzt hatte. 

Politische Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen bei Wahlen

Angst, Einschüchterung und Gewalt kennzeichneten die Präsidentschaftswahlen in Kenia. Die unverhältnismäßige Gewalt, mit der die Polizei nach den Wahlen im August 2017 gegen protestierende Anhänger der Opposition vorging, führte zu vielen Toten. Mehr als 30 Personen wurden von Polizisten erschossen. Nachdem der Oberste Gerichtshof die Wahl für ungültig erklärt hatte, bedrohten hochrangige Vertreter der Regierungspartei mehrfach die Unabhängigkeit der Justiz. Der staatliche NGO-Koordinierungsausschuss drohte Organisationen, die sich mit Menschenrechten und Regierungsführung beschäftigten und den Wahlprozess kritisiert hatten, mit der Schließung und anderen Strafmaßnahmen.

In Ruanda gewann Amtsinhaber Paul Kagame die Präsidentschaftswahl im August 2017 mit überwältigender Mehrheit. Eine Verfassungsänderung vor der Wahl hatte es ihm ermöglicht, ein drittes Mal anzutreten. Die Wahl fand in einem Klima der Angst statt, das sich in den vergangenen 20 Jahren, in denen Oppositionelle, unabhängige Medien und Menschenrechtsverteidiger Angriffen ausgesetzt waren, gebildet hat. Mögliche Bewerber für eine Präsidentschaftskandidatur wurden gezielt angegriffen, u. a. mit Schmutzkampagnen.

Im Vorfeld der Wahlen in Angola im August 2017 waren zahlreiche Menschenrechtsverstöße festzustellen. Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, die Korruptionsfälle und Menschenrechtsverletzungen aufdeckten, wurden mehrfach eingeschüchtert. Protestierende mussten mit Festnahmen und exzessivem Gewalteinsatz durch die Polizei rechnen.

In Burundi war politische Unterdrückung an der Tagesordnung. Im ganzen Land gab es rechtswidrige Tötungen, willkürliche Festnahmen und Fälle von Verschwindenlassen.

Bewaffnete Konflikte und Gewalt

Die bewaffneten Konflikte in Afrika wiesen Unterschiede auf, was Art und Intensität betraf, allen gemein waren jedoch schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, einschließlich völkerrechtlicher Verbrechen. 

Im Südsudan wütete der bewaffnete Konflikt weiter, der bereits seit vier Jahren zu immensem Leid und vielen Toten geführt und Millionen Menschen dazu gezwungen hat, ihre Wohnorte zu verlassen, während die internationalen Bemühungen zur Lösung der verfahrenen politischen Situation ins Stocken gerieten. Im Bundesstaat Upper Nile wurden Zehntausende Menschen vertrieben, weil Regierungseinheiten Wohnhäuser niederbrannten, beschossen und systematisch plünderten. Die sexualisierte Gewalt hielt im Südsudan auch 2017 unvermindert an. Nachdem die Zwischenstaatliche Behörde für Entwicklung ein Forum einberufen hatte, um das 2015 unterzeichnete Friedensabkommen wiederzubeleben, wurde im Dezember 2017 zwar eine Vereinbarung über die Einstellung der Feindseligkeiten unterzeichnet, doch brachen kurz darauf in verschiedenen Landesteilen erneut Kämpfe aus. 

Im Sudan waren die Sicherheitslage und die humanitäre Situation in den Bundesstaaten Darfur, Blue Nile und Südkordofan 2017 unverändert katastrophal. Es gab zahlreiche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen.

Die anhaltenden Kämpfe in der Zentralafrikanischen Republik gingen mit zahlreichen Menschenrechtsverletzungen und -verstößen sowie völkerrechtlichen Verbrechen einher. Außerhalb der von der Regierung kontrollierten Hauptstadt waren bewaffnete Gruppen für eine Vielzahl von Menschenrechtsverstößen verantwortlich. Es gingen weiterhin Berichte ein, in denen Angehörigen der UN-Friedenstruppen sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch vorgeworfen wurde.

In der Demokratischen Republik Kongo hatte die beispiellose Gewalt in der Region Kasaï seit 2016 zu Tausenden Toten geführt. Am 25. September 2017 wurden 1 Mio. Binnenvertriebene gezählt. Mehr als 35000 Menschen flohen in das benachbarte Angola. Kongolesische Soldaten gingen mit exzessiver Gewalt gegen mutmaßliche Mitglieder und Anhänger der bewaffneten Gruppe Kamuena Nsapu vor und töteten dabei zahlreiche Personen. Kamuena Nsapu rekrutierte Kindersoldaten und griff die Zivilbevölkerung und Regierungseinheiten an. Die regierungsnahe Miliz Bana Mura verübte zahlreiche Angriffe auf Angehörige bestimmter ethnischer Gruppen und war für Tötungen, Vergewaltigungen und die Zerstörung von Privateigentum verantwortlich. 

In Kamerun und Nigeria reagierten die Sicherheitskräfte auf die bewaffnete Gruppe Boko Haram und deren anhaltende Kriegsverbrechen mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtlichen Verbrechen. Dazu zählten außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen, willkürliche Festnahmen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und andere Misshandlungen, die in einigen Fällen zum Tod in Gewahrsam führten. In Kamerun wurden nach wie vor Menschen, die wegen Unterstützung von Boko Haram angeklagt waren, von Militärgerichten nach unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt, doch wurde 2017 kein Verurteilter hingerichtet. In Nigeria nahm das Militär Tausende Männer, Frauen, Männer und Kinder willkürlich fest und hielt sie unter sehr schlechten Bedingungen ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. In Niger verhängte die Regierung den Ausnahmezustand über Gebiete im Westen des Landes nahe der Grenze zu Mali und verlängerte den Ausnahmezustand in der Region Diffa. Mehr als 700 Personen, denen Unterstützung von Boko Haram zur Last gelegt wurde, standen vor Gericht. 

Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen

Al-Shabab, Boko Haram und andere bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße und Angriffe gegen die Zivilbevölkerung. Betroffen waren u. a. die Demokratische Republik Kongo, Kamerun, Mali, Niger, Nigeria, Somalia und die Zentralafrikanische Republik. Bei den Angriffen handelte es sich in einigen Fällen um schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen.

Boko Haram verübte in Ländern West- und Zentralafrikas zahlreiche Kriegsverbrechen. Die Angriffe der bewaffneten Gruppe richteten sich gezielt gegen Zivilpersonen, führten zu vielen Toten und zur Vertreibung von noch mehr Menschen. In Kamerun und Nigeria wurden durch die erneut zunehmenden Angriffe der bewaffneten Gruppe Hunderte Zivilpersonen getötet. Im Mai 2017 ließen Boko-Haram-Kämpfer 82 Schülerinnen frei, die 2014 in Chibok im Nordosten Nigerias entführt worden waren. Von Tausenden entführten Frauen, Mädchen und jungen Männern, die Vergewaltigungen und anderen furchtbaren Übergriffen ausgesetzt waren, fehlte jedoch jede Spur. Im Nordosten Nigerias gab es 2017 immer noch 1,7 Mio. Binnenvertriebene, von denen viele dem Hungertod nahe waren. 

In Mali breiteten sich die Angriffe bewaffneter Gruppen auf Zivilpersonen und Angehörige der Friedenstruppen vom Norden ins Zentrum des Landes aus. Im Oktober 2017 wurde der Ausnahmezustand um ein weiteres Jahr verlängert. 

Die bewaffnete Gruppe Al-Shabab verübte in Somalia ihren schlimmsten Anschlag gegen Zivilpersonen seit langem. Bei dem Bombenattentat in der Hauptstadt Mogadischu wurden mindestens 512 Menschen getötet.

Folter und andere Misshandlungen

Aus verschiedenen Ländern gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein, so z. B. aus Äthiopien, Burkina Faso, Eritrea, Kamerun, Mauretanien, Nigeria und dem Sudan. 

Kamerunische Sicherheitskräfte folterten Personen, die im Verdacht standen, Boko Haram zu unterstützen, auch wenn es dafür oft keine Beweise gab. Die Verstöße kamen Kriegsverbrechen gleich, blieben jedoch straflos. 

In Äthiopien gaben Inhaftierte immer wieder vor Gericht an, dass die Polizei sie bei Verhören gefoltert und misshandelt habe. In einigen Fällen wiesen Richter die Äthiopische Menschenrechtskommission an, den Vorwürfen nachzugehen, doch erfüllten die Untersuchungen der Kommission nicht die internationalen Menschenrechtsstandards.

Eine positive Entwicklung war, dass in Nigeria im Dezember 2017 ein Antifoltergesetz in Kraft trat, das den Einsatz von Folter verbot und unter Strafe stellte. 

Flüchtlinge und Migranten

Die seit Jahren andauernden Konflikte und die damit einhergehenden humanitären Krisen und anhaltenden Menschenrechtsverletzungen zwangen Millionen Menschen, aus ihren Wohnorten zu fliehen und andernorts Schutz zu suchen. Flüchtlinge und Migranten waren in starkem Maße Menschenrechtsverletzungen und -verstößen ausgesetzt. Millionen geflüchteter Menschen, die in afrikanischen Ländern Aufnahme gefunden hatten, wurden von der internationalen Gemeinschaft nur unzureichend unterstützt. 

In Somalia war nach Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) die Hälfte der Bevölkerung infolge von Dürren und des bewaffneten Konflikts auf humanitäre Hilfe angewiesen. 1,1 Mio. Binnenvertriebene lebten unter erbärmlichen Bedingungen in unsicheren informellen Siedlungen. 2017 kamen mehr als 1 Mio. weitere Menschen hinzu, die aufgrund des Konflikts und einer schweren Dürre vertrieben wurden. 

Mehr als 285000 Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia, die in Kenia lebten, benötigten weiterhin dringend Schutz. Im Februar 2017 verhinderte ein Hohes Gericht in Kenia die von der Regierung angeordnete Schließung des Flüchtlingslagers Dadaab, die für mehr als 260000 Flüchtlinge die Abschiebung nach Somalia bedeutet und damit gegen das Völkerrecht verstoßen hätte. Obwohl das Flüchtlingslager nicht geschlossen wurde, weigerte sich die kenianische Regierung weiter, Neuankömmlinge aus Somalia als Flüchtlinge zu registrieren. Mehr als 74000 Flüchtlinge waren im Rahmen des freiwilligen Rückführungsprogramms zwischen Dezember 2014 und November 2017 von Dadaab nach Somalia zurückgekehrt. Es bestanden jedoch weiterhin Zweifel an der "Freiwilligkeit" der Rückführungen und Bedenken, ob angesichts des andauernden Konflikts und der schweren Dürre in Somalia die Bedingungen für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde tatsächlich erfüllt waren. 

Infolge der zunehmenden Kämpfe in der Zentralafrikanischen Republik suchten 2017 Hunderttausende Menschen in Nachbarstaaten Schutz oder lebten als Binnenvertriebene in behelfsmäßigen Lagern. 

Militäreinsätze und der Konflikt mit Boko Haram zwangen in West- und Zentralafrika Millionen Menschen dazu, ihre Wohnorte zu verlassen. In Nigeria gab es in den nordöstlichen Bundesstaaten Borno, Yobe und Adamawa 2017 immer noch mindestens 1,7 Mio. Binnenvertriebene. Nach Angaben der Vereinten Nationen waren 5,2 Mio. Menschen im Nordosten des Landes weiterhin dringend auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen; 450000 Kinder unter fünf Jahren litten unter akuter Mangelernährung. Im Tschad lebten mehr als 408000 Flüchtlinge aus der Demokratischen Republik Kongo, Nigeria, dem Sudan und der Zentralafrikanischen Republik nach wie vor unter miserablen Bedingungen in Flüchtlingslagern.

Botsuana verweigerte Flüchtlingen das Recht auf Freizügigkeit, auf Arbeit und die Integration vor Ort. Asylsuchende waren mit langwierigen Verfahren zur Ermittlung ihres Flüchtlingsstatus konfrontiert und wurden inhaftiert.

Tausende Menschen flohen nach wie vor aus Eritrea, weil der zeitlich unbefristete obligatorische Militärdienst und die allgemeine Menschenrechtslage viele in eine sehr schwierige Situation brachte. Die Flüchtlinge waren in den Transitländern und in einigen Zielländern schweren Menschenrechtsverstößen ausgesetzt. Viele wurden auf dem Weg nach Europa willkürlich inhaftiert, verschleppt, sexuell missbraucht und misshandelt. Im August 2017 schob der Sudan mehr als 100 Flüchtlinge nach Eritrea ab, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverletzungen drohten, und verstieß damit gegen das Völkerrecht.

Im Südsudan flohen etwa 340000 Menschen vor den eskalierenden Kämpfen in Equatoria, die von Januar bis Oktober 2017 zu Gräueltaten und einer Hungersnot in der Region im Süden des Landes führten. Vor allem Regierungstruppen, aber auch Einheiten der Opposition waren für völkerrechtliche Verbrechen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, darunter Kriegsverbrechen, an der Zivilbevölkerung verantwortlich. Seit Beginn des Konflikts im Südsudan im Dezember 2013 waren mehr als 3,9 Mio. Menschen vertrieben worden, was etwa einem Drittel der Bevölkerung entsprach.

Die Nachbarländer, die mehr als 2 Mio. Flüchtlinge aus dem Südsudan aufgenommen hatten, wurden weitgehend alleingelassen. In Uganda befanden sich mehr als 1 Mio. Flüchtlinge, bei denen es sich größtenteils um Minderjährige handelte. Das Land hatte jedoch Schwierigkeiten, seine fortschrittliche und weithin geachtete Flüchtlingspolitik umzusetzen, weil die internationale Gemeinschaft nicht die erforderlichen Finanzmittel bereitstellte. Dementsprechend hatten die ugandische Regierung, der UNHCR und NGOs Mühe, die Flüchtlinge mit dem Nötigsten zu versorgen.

Straflosigkeit

In zahlreichen afrikanischen Staaten und in unterschiedlichen Zusammenhängen war die Unfähigkeit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu gewährleisten und mutmaßliche Täter zur Rechenschaft zu ziehen, ein Hauptgrund für anhaltende Menschenrechtsverletzungen und -verstöße.

In der Zentralafrikanischen Republik gab es 2017 gewisse Fortschritte, was die Einrichtung eines Sondergerichts betraf, vor dem sich Personen verantworten sollen, denen schwere Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen zur Last gelegt werden, die während des seit 14 Jahren andauernden bewaffneten Konflikts verübt wurden. Im Mai 2017 nahm der Sonderankläger des Gerichts seine Tätigkeit auf. Weil das Gericht aber noch nicht voll funktionsfähig war, herrschte weiterhin Straflosigkeit.

Im Südsudan waren drei Organe der Übergangsjustiz, auf die man sich im Friedensabkommen von 2015 geeinigt hatte, immer noch nicht eingerichtet. Die Kommission der Afrikanischen Union und die Regierung einigten sich im Juli 2017 auf einen Fahrplan zur Schaffung des mit internationalen und südsudanesischen Richtern besetzten Gerichtshofs (Hybrid-Gericht). Eine förmliche Vereinbarung dazu gab es allerdings nicht. 

In Nigeria sprach ein vom Militär eingerichteter Sonderausschuss zur Untersuchung schwerer Menschenrechtsverletzungen führende Militärangehörige vom Vorwurf völkerrechtlicher Verbrechen frei. Der Bericht des Ausschusses, an dessen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit Zweifel bestanden, blieb unter Verschluss. Im August 2017 setzte der Vizepräsident des Landes, der zu diesem Zeitpunkt die Amtsgeschäfte führte, ein Untersuchungsgremium des Präsidenten ein, um mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen des Militärs nachzugehen. Das Gremium hielt von September bis November mehrere öffentliche Anhörungen ab, doch gab es bis zum Jahresende noch keine Ergebnisse. Mutmaßliche Boko-Haram-Mitglieder standen in einem Massenprozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht. Innerhalb von vier Tagen wurden 50 Angeklagte zu Gefängnisstrafen verurteilt. 

In der Demokratischen Republik Kongo zeigte sich 2017 einmal mehr, wie dringend notwendig es ist, die Gewalt zu beenden, als im März in der Provinz Kasaï Central zwei UN-Experten außergerichtlich hingerichtet wurden und drei ihrer Fahrer sowie ein Dolmetscher "verschwanden". Die Ermittlungen der kongolesischen Behörden waren weder transparent noch glaubwürdig. Im Juni beschloss der UN-Menschenrechtsrat, eine unabhängige internationale Expertengruppe in die Demokratische Republik Kongo zu entsenden, um die Untersuchung schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Provinz Kasaï zu unterstützen. Im Juli ernannte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte ein dreiköpfiges Expertenteam, das seine Erkenntnisse voraussichtlich im Juni 2018 veröffentlichen wird. 

In Äthiopien genossen Polizei und Armee weiterhin Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen, die sie in den Jahren 2015 und 2016 verübt hatten. Die Regierung ignorierte Forderungen nach unabhängigen und unparteiischen Untersuchungen der Menschenrechtsverletzungen, die in mehreren Regionen im Zusammenhang mit Protesten begangen worden waren. 

Die Außerordentlichen Afrikanischen Kammern im Senegal bestätigten das Urteil gegen den früheren tschadischen Präsidenten Hissène Habré, der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter eine lebenslange Haftstrafe erhalten hatte. 

Internationaler Strafgerichtshof 

Burundi war das erste Land, das aus dem Internationalen Strafgerichtshof austrat. Seine Aufkündigung des Römischen Statuts wurde im Oktober 2017 wirksam. Dessen ungeachtet teilte die Vorverfahrenskammer des IStGH im November mit, sie habe einem Antrag der Chefanklägerin zur Untersuchung von Verbrechen stattgegeben, die in die Zuständigkeit des Gerichts fallen und die von April 2015 bis Oktober 2017 in Burundi oder von burundischen Staatsbürgern im Ausland mutmaßlich verübt wurden. 

Es zeichnete sich allerdings ab, dass die lautstarken Forderungen nach Austritt aus dem IStGH auf dem afrikanischen Kontinent allmählich abflauten. Die Afrikanische Union verabschiedete im Januar 2017 eine "Entscheidung über den Internationalen Gerichtshof", die trotz des irreführenden Titels Pläne für eine Zusammenarbeit mit dem IStGH und anderen Partnern enthielt. Noch ermutigender war, dass AU-Mitglieder, wie z. B. Kap Verde, Liberia, Malawi, Nigeria, Sambia, Senegal, Tansania und Tunesien dem IStGH ihre ausdrückliche Unterstützung zusicherten und dem Vorschlag eines massenhaften Austritts eine Absage erteilten.

Gambias neue Regierung brach das Verfahren zum Austritt des Landes aus dem Römischen Statut ab. In Botsuana verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur Umsetzung des Römischen Statuts in nationales Recht. 

Die südafrikanische Regierung kündigte im März 2017 an, sie werde ihr 2016 eingereichtes Austrittsschreiben zurückziehen, nachdem das Hohe Gericht von Nord-Gauteng den Rückzug vom IStGH ohne Zustimmung des Parlaments für verfassungswidrig und ungültig erklärt hatte. Anfang Dezember 2017 wurde jedoch ein Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der deutlich machte, dass die Regierung weiterhin entschlossen war, den IStGH zu verlassen. 

Die Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs stellte unterdessen fest, dass Südafrika verpflichtet war, den Haftbefehl des IStGH gegen den sudanesischen Staatspräsidenten Omar Al-Bashir zu vollstrecken, als dieser das Land im Juni 2015 besuchte. In der Entscheidung wurde bekräftigt, dass Präsident Al-Bashir keine Immunität genoss und dass alle Vertragsstaaten des Römischen Statuts verpflichtet waren, ihn beim Betreten ihres Hoheitsgebietes zu verhaften und an den IStGH zu überstellen. 

In Bezug auf Nigeria teilte die Chefanklägerin des IStGH im Dezember 2017 in einem Bericht mit, es werde weiterhin geprüft, ob die acht möglichen Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die im Rahmen von Vorermittlungen festgestellt worden waren, die notwendigen Kriterien erfüllten, um ein offizielles Untersuchungsverfahren einzuleiten. Die Anklagebehörde sei außerdem dabei, Beweise für weitere Verbrechen zusammenzutragen.

Diskriminierung und Ausgrenzung

In vielen Ländern Afrikas litten Frauen und Mädchen weiterhin unter Diskriminierung, Ausgrenzung und Menschenrechtsverstößen. Oft waren dafür kulturelle Traditionen und Normen oder ungerechte Gesetze verantwortlich, die ihre Benachteiligung legitimierten. In Staaten, in denen bewaffnete Konflikte herrschten oder in denen viele Flüchtlinge und Vertriebene lebten, wurden Frauen und Mädchen Opfer von Vergewaltigungen und anderen Formen sexualisierter Gewalt. 

Schwangere Mädchen waren in Sierra Leone und Äquatorialguinea, aber auch in anderen Ländern weiterhin vom Schulbesuch ausgeschlossen. Der tansanische Präsident kündigte im Juni 2017 an, schwangere Mädchen dürften nicht an staatliche Schulen zurückkehren, und leistete damit der Stigmatisierung und Diskriminierung von Mädchen und Opfern sexualisierter Gewalt Vorschub. 

Liberia, Malawi, Mosambik, Südafrika und Swasiland zählten zu den Staaten, in denen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein hohes Ausmaß erreichte. 

In Ländern wie Burkina Faso bestand für Frauen und Neugeborene ein hohes Risiko, Geburtskomplikationen und Infektionen zu erleiden oder gar zu sterben, weil es in den Krankenhäusern an medizinischer Ausrüstung, Medikamenten und Personal fehlte. Die Zahl weiblicher Genitalverstümmelungen ging in Burkina Faso zurück. Doch obwohl sie per Gesetz verboten war, blieb die Praxis dennoch weit verbreitet. 

Unsachgemäß vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche waren ein Hauptgrund dafür, dass Liberia eine der höchsten Sterblichkeits- und Verletzungsraten von Müttern in ganz Afrika aufwies. Überlebende von Vergewaltigungen hatten in Liberia so gut wie keinen Zugang zu sicheren und bezahlbaren Schwangerschaftsabbrüchen. 

In Südafrika stießen Frauen und Mädchen trotz einer fortschrittlichen Gesetzgebung auf erhebliche Hindernisse, wenn sie einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten. Es bestand ein hohes Risiko, dass sie bei unsachgemäßen Eingriffen gesundheitliche Schäden erlitten oder sogar starben. Die Regierung unternahm nichts, um eine Lösung dafür zu finden, dass medizinische Fachkräfte sich weigerten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. 

Die Regierung Angolas legte 2017 einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuchs vor, nach der Schwangerschaftsabbrüche nicht länger rechtswidrig wären, wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist oder die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr bringt. Das Parlament wies den Vorschlag jedoch zurück. Nach einem öffentlichen Aufschrei über die Ablehnung wurde die endgültige parlamentarische Abstimmung auf unbestimmte Zeit vertagt. 

Menschen mit Albinismus

Der Aberglaube, Körperteile von Menschen mit Albinismus hätten magische Eigenschaften, führte zu einer Welle von Gewalt gegen die Betroffenen. In Malawi und Mosambik wurden Menschen mit Albinismus entführt und getötet, um an ihre Körperteile zu gelangen. In Mosambik entführten Unbekannte einen siebenjährigen Jungen mit Albinismus und ermordeten ihn. Trotz großer öffentlicher Empörung unternahm die Regierung so gut wie nichts, um das Problem zu bekämpfen. 

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche wurden in zahlreichen afrikanischen Ländern Opfer von Diskriminierung, Schikanen und Gewalt, u. a. in Ghana, Malawi, Nigeria und im Senegal. Ghanas Parlamentspräsident forderte 2017 eine Verfassungsänderung, um Homosexualität vollständig zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Ein Mann, der 2012 in Liberia festgenommen und wegen "freiwilliger homosexueller Handlungen" nach dem Strafgesetzbuch angeklagt worden war, war weiterhin inhaftiert, während der Prozess gegen ihn noch ausstand. Aus Nigeria trafen Berichte über Festnahmen, öffentliche Beschimpfungen, Erpressungen und Diskriminierungen von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ein.

Ein Hohes Gericht in Botsuana urteilte in einer richtungsweisenden Entscheidung, dass die Weigerung der Regierung, die Geschlechtsangabe in den Ausweisdokumenten einer Transfrau zu ändern, nicht fundiert sei und gegen ihre Rechte verstoße. Das Gericht wies die Regierung an, die Geschlechtsangabe zu ändern. 

Recht auf Wohnen – Zwangsräumungen

Angesichts zunehmender Verstädterung, Arbeitslosigkeit, Armut und Ungleichheit wurde das Versagen vieler afrikanischer Staaten deutlich, erreichbaren, erschwinglichen und nutzbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

In Äthiopien kamen 115 Menschen ums Leben, als im März 2017 auf einer Deponie am Rande der Hauptstadt Müllberge ins Rutschen gerieten. Die meisten Opfer lebten direkt neben der Deponie und verdienten ihren Lebensunterhalt mit Müllrecycling.

In Guinea wurden mindestens zehn Menschen, unter ihnen zwei Kinder, von rutschenden Müllbergen begraben und getötet.

Im nigerianischen Bundesstaat Lagos vertrieben die Behörden mindestens 5000 Personen rechtswidrig aus den Siedlungen Otodo Gbame und Ilubirin am Ufer der Lagune von Lagos. Dabei setzten die Sicherheitskräfte Tränengas und scharfe Munition ein. Die Zwangsräumungen verstießen gegen die Anordnung eines Hohen Gerichts, das den Behörden untersagt hatte, in diesen Gemeinden Häuser abzureißen. 

In Nigerias Hauptstadt Abuja erklärte ein Hohes Gericht, dass der geplante Abriss der Siedlung Mpape rechtswidrig sei, und bot damit Hunderttausenden Bewohnern Rechtsschutz. Das Gericht befand, die Behörden hätten die Pflicht, von Zwangsräumungen abzusehen, und sollten Maßnahmen ergreifen, um das Recht auf angemessenen Wohnraum zu gewährleisten. 

Unternehmensverantwortung

In den Kobaltminen der Demokratischen Republik Kongo setzten Minderjährige und Erwachsene, die dort für einen Dollar pro Tag arbeiteten, ihr Leben und ihre Gesundheit aufs Spiel. In Südafrika lebten die Bergarbeiter der Platinmine Marikana weiterhin im Elend, obwohl ihr Arbeitgeber, der britische Platin-Gigant Lonmin Plc, sich schon vor mehr als zehn Jahren rechtlich dazu verpflichtet hatte, 5500 neue Häuser zu bauen. Niemand wurde für die Erschießung von 34 streikenden Bergarbeitern im Jahr 2012 zur Rechenschaft gezogen, die gegen die katastrophalen Zustände in dem Bergwerk protestiert hatten.

Gleichzeitig gab es in einigen Ländern Anzeichen dafür, dass der Druck auf Unternehmen, ihrer Verantwortung nachzukommen, zunahm, nicht zuletzt durch entsprechende öffentliche Forderungen und Aktionen. 

Im Juni 2017 wurde ein wegweisender Zivilprozess gegen Shell in den Niederlanden angestrengt, bei dem der Vorwurf erhoben wurde, das Unternehmen sei mitschuldig an der rechtswidrigen Festnahme, Inhaftierung und Hinrichtung von neun Aktivisten der Ogoni, die 1995 von der nigerianischen Militärregierung durch Erhängen hingerichtet worden waren. Internationale Organisationen forderten, die mutmaßliche Beteiligung des Unternehmens an den schweren Menschenrechtsverletzungen, die die nigerianischen Sicherheitskräfte in den 1990er Jahren in Ogoniland begangen hatten, müsse untersucht werden.

Einige Regierungen ergriffen positive Maßnahmen. Die Regierung der Demokratischen Republik Kongo kündigte an, die Kinderarbeit im Bergbau bis zum Jahr 2025 abzuschaffen. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um dem Einsatz von Kindern, die teilweise erst sieben Jahre alt sind, bei gefährlichen Bergwerksarbeiten ein Ende zu setzen. Ghana ratifizierte das UN-Übereinkommen von Minamata über Quecksilber, mit dem Arbeiter vor dem giftigen Flüssigmetall geschützt werden sollen. Es sieht einen verringerten Einsatz von Quecksilber im kleingewerblichen Goldbergbau und den Schutz von Kindern vor.

Ausblick

Charakteristisch für die Menschenrechtssituation in Afrika im Jahr 2017 waren Probleme, die bereits lange andauerten und in einigen Fällen sogar schlimmer wurden. Gleichzeitig bot das Jahr aber auch Anlass zur Hoffnung und Chancen für Veränderungen. Zu den wichtigsten Hoffnungsträgern gehörten die zahllosen Frauen und Männer, die sich auf dem gesamten Kontinent für Menschenrechte, Gerechtigkeit und Würde einsetzten und dabei häufig ihr Leben und ihre Freiheit riskierten. 

Afrikanische Institutionen spielten weiterhin eine Schlüsselrolle, um Verbesserungen zu erreichen, und sie hatten auch viele Möglichkeiten dazu. Die Afrikanische Union präsentierte 2017 einen ehrgeizigen Plan zur Umsetzung ihres Versprechens, "die Waffen bis zum Jahr 2020 zum Schweigen zu bringen". Sie brachte umfangreiche institutionelle Reformen auf den Weg, die u. a. vorsahen, erhebliche Mittel für ihre Arbeit und für friedenssichernde Einsätze zur Verfügung zu stellen. Dieser ganzheitliche Ansatz und der Wille der Afrikanischen Union, die Ursachen für Konflikte anzugehen, boten eine echte Chance, auf afrikanischer Ebene wirksam tätig zu werden, um die Zivilbevölkerung besser zu schützen, die Achtung für die Menschenrechte zu stärken und die tiefverwurzelte Kultur der Straflosigkeit aufzubrechen.

Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker feierte 2017 ihr 30-jähriges Bestehen. Sie hat in den vergangenen Jahren trotz zahlreicher Probleme wichtige Beiträge zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte geleistet, indem sie u. a. eine beeindruckende Zahl von Instrumenten und Standards ausarbeitete. Allein 2017 nahm die Kommission mindestens 13 derartige Instrumente an, die dazu dienen, die weitgefassten Bestimmungen der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und des Zusatzprotokolls über die Rechte der Frauen in Afrika mit konkreten Inhalten zu füllen.

Die Kommission sollte auf diesen Erfolgen aufbauen und auf eine Stärkung ihrer Prozesse und Mechanismen hinarbeiten. Sie sollte einheitliche Leitlinien für die Berichterstattung der Staaten entwickeln und das Verfahren für die Nachverfolgung der Umsetzung ihrer Entscheidungen und Empfehlungen konsequent anwenden.

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Afrika Amnesty Report

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