Amnesty Report Panama 08. Juni 2016

Panama 2016

 

Der Beginn des Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen Machthaber Manuel Noriega im Zusammenhang mit dem Verschwindenlassen von Heliodoro Portugal im Jahr 1970 wurde ausgesetzt. Eine indigene Gemeinschaft protestierte gegen ein Wasserkraftprojekt, für das sie ihren Angaben zufolge keine freie und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung erteilt hatte. Zivilgesellschaftliche Organisationen prangerten schlechte Haftbedingungen in einem auf einer Marinebasis gelegenen Gefängnis an.

Hintergrund

Der Oberste Gerichtshof bewilligte die Aufnahme neuer Ermittlungen gegen den ehemaligen Präsidenten Ricardo Martinelli Berrocal (2009–14) wegen Korruption und rechtswidriger Telefonüberwachungen sowie elektronischer Observation von Oppositionspolitikern, Journalisten, Gewerkschaftsführern und anderen bekannten Mitgliedern der Gesellschaft. Ricardo Martinelli, der das Land verlassen hatte, stritt alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe ab und bezeichnete sich als ein Opfer politischer Verfolgung.

Rechte indigener Bevölkerungsgruppen

Nachdem im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung Mängel festgestellt worden waren, ließ die Nationale Umweltbehörde (Autoridad Nacional del Ambiente) im Februar 2015 die Bauarbeiten am Staudamm Barro Blanco vorübergehend einstellen, die im Zentrum eines Landkonflikts mit der indigenen Gemeinschaft der Ngöbe-Buglé standen. Später erklärte die Regierung jedoch, dass die Arbeiten an dem schon fast fertiggestellten Damm fortgesetzt würden. Die Gemeinschaft der Ngöbe-Buglé hatte über Jahre hinweg gegen den Staudamm protestiert, unter Hinweis darauf, dass sie vor Baubeginn nicht zu dem Projekt konsultiert worden sei und ihr Land durch den Staudamm überflutet werde.

Straflosigkeit

Das Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Machthaber Manu-el Noriega wegen des Verschwindenlassens des Gewerkschaftsführers und Aktivisten Heliodoro Portugal im Jahr 1970 wurde kurz vor dem für Mai 2015 anberaumten Beginn ausgesetzt. Zuvor hatte der Anwalt von Manuel Noriega Rechtsmittel mit der Begründung eingelegt, dass das Verfahren gegen die Bedingungen der Auslieferung Noriegas von Frankreich an Panama im Jahr 2011 verstoße. Es blieb offen, wann das Gericht eine Entscheidung bezüglich des Rechtsmittels treffen würde und ob das Gerichtsverfahren fortgesetzt werden würde.

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Jahr 2008 geurteilt, dass Panama sowohl für das Verschwinden-lassen von Heliodoro Portugal als auch für die Unterlassung einer Untersuchung des Verbrechens verantwortlich war. Der Gerichtshof hatte die Regierung angewiesen, eine effektive Untersuchung durchzuführen, die Bestrafung der Täter sicherzustellen und die Familienangehörigen von Heliodoro Portugal zu entschädigen.

Obwohl Panama im Jahr 2011 das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ratifiziert hatte, erkannte das Land die Zuständigkeit des UN-Ausschusses über das Verschwindenlassen nicht an, Mitteilungen von Opfern bzw. im Namen von Opfern oder von anderen Vertragsstaaten entgegenzunehmen und zu prüfen.

Im Juni 2015 reiste der ecuadorianische Staatsangehörige Jesús Vélez Loor nach Panama, um vor einem Staatsanwalt über seine Inhaftierung und Folter durch panamaische Behörden zwischen 2002 und 2003 auszusagen. Im Februar 2015 fand vor dem Inter-amerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Anhörung mit Regierungsvertretern Panamas zur unvollständigen Umsetzung eines im Jahr 2010 gefällten Urteils im Fall von Jesús Vélez Loor statt. In dem Urteil war Panama angewiesen worden, die gegen Jesús Vélez Loor verübten Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und die Behandlung von Migranten zu verbessern.

Haftbedingungen

Lokale Menschenrechtsorganisationen, der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, un-menschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und der Vorsitzende der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen forderten die Behörden auf, Gefangene nicht weiter in ein Hochsicherheitsgefängnis zu verlegen, das sich auf einer Marinebasis auf der Insel Punta Coco befindet. Die UN-Experten führten an, dass das Gefängnis außerhalb des offiziellen Strafvollzugssystems operiere, dort unhygienische Bedingungen herrschten und die Anwälte und Familien der Gefangenen vor einer Verlegung dorthin nicht informiert würden. Gabriel Pinzón Lombana, Direktor der Strafvollzugsbehörde, stritt ab, dass in dem Gefängnis die Menschenrechte der Gefangenen verletzt würden, erklärte jedoch, dass die Regierung einen Unterausschuss zur Untersuchung der Vorwürfe einrichten werde.

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