Amnesty Report Italien 01. Juni 2016

Italien 2016

 

Von Januar bis April 2015 stieg die Zahl der Flüchtlinge und Migranten, die bei der Überfahrt von Nordafrika nach Italien ertranken, stark an. Die Zahl der Todesfälle ging zurück, als die europäischen Regierungen Marineschiffe zur Rettung von Schiffbrüchigen bereitstellten. Die auf EU-Ebene vereinbarte Einrichtung sogenannter Hotspots zur Erfassung der Ankommenden löste Besorgnis aus. Roma wurden weiterhin diskriminiert, und Tausende von ihnen wurden in eigens für sie eingerichteten Lagern untergebracht. Italien versäumte es nach wie vor, Folter als eigenen Straftatbestand in das nationale Recht aufzunehmen. Es gab keine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden nach wie vor nicht rechtlich anerkannt.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

2015 überquerten mehr als 153 000 Flüchtlinge und Migranten in nicht seetüchtigen und völlig überladenen Booten das Mittelmeer, um nach Italien zu gelangen. Die meisten von ihnen starteten an der nordafrikanischen Küste und wurden von Schiffen der italienischen Küstenwache und der Marine sowie von NGOs oder Handelsschiffen aus Seenot gerettet.

Mehr als 3700 Flüchtlinge und Migranten kamen 2015 bei dem Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, ums Leben bzw. galten als auf See vermisst. In den ersten vier Monaten des Jahres nahm die Zahl der Todesfälle erheblich zu. Für diesen Zeitraum wurden 1700 Todesfälle gemeldet, wovon allein mehr als 1000 auf zwei große Bootsunglücke im April 2015 zurückzuführen waren. Die Todesfälle nahmen auch zu, weil die Mittel für Patrouillenfahrten reduziert wurden, nachdem im Herbst 2014 die italienische Operation Mare Nostrum durch die kleinere Operation Triton der EU-Grenzschutzagentur Frontex ersetzt worden war, die sich stärker auf die Überwachung der EU-Außengrenzen konzentrierte.

Ende April 2015 beschlossen die europäischen Regierungen die Wiederaufnahme der Patrouillenfahrten im zentralen Mittelmeer durch Verbesserungen der Operation Triton und unabhängige Such- und Rettungseinsätze einzelner Mitgliedstaaten sowie im Mai die Einrichtung einer EU-Militäroperation im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED, später Operation Sophia), die sich gegen Schleuser richtete. Diese Maßnahmen sowie verstärkte Bemühungen einiger NGOs führten dazu, dass in den folgenden Monaten die Zahl der Todesfälle deutlich zurückging. Weil sich jedoch angesichts der immer schlechter werdenden Lage in den Herkunfts- und Transitländern weiterhin zahllose Flüchtlinge auf den Weg machten und es keine sicheren und legalen Alternativen gab, um in der EU Schutz zu beantragen, verloren auch in den folgenden Monaten viele Menschen im Mittelmeer ihr Leben.

Die italienischen Behörden hatten Mühe, angemessene Aufnahmebedingungen für die Zehntausenden Menschen bereitzustellen, die die Küsten des Landes erreichten. Die Regierung setzte einen Plan zur Verteilung auf Aufnahmezentren im ganzen Land durch. In vielen Fällen stieß sie dabei auf heftigen Widerstand der lokalen Behörden und der örtlichen Bevölkerung, der bisweilen auch in Gewalt mündete. Im Juli 2015 brachen im Quinto di Treviso im Nordosten des Landes Anwohner und Rechtsextreme in Wohnungen ein, die für Asylsuchende bestimmt waren, trugen die Möbel nach draußen und zündeten sie an. Daraufhin brachten die Behörden die Asylsuchenden an einem anderen Ort unter.

Ein im August 2015 verabschiedetes Gesetz setzte die Asylrichtlinien der EU in italienisches Recht um und führte zu einer Umstrukturierung des Aufnahmesystems. Besorgnis riefen Pläne hervor, die Asylsuchenden verstärkt in Identifizierungs- und Abschiebelagern (Centri di identificazione ed espulsione) zu inhaftieren.

Im September 2015 begann Italien mit der Einrichtung sogenannter Hotspots, in denen Asylsuchende bestimmter Nationalitäten registriert und dann in andere EU-Mitgliedstaaten umverteilt werden sollen, um dort Asyl zu beantragen. Im Rahmen dieses Programms wurden bis Mitte Dezember 184 Flüchtlinge umverteilt. Es wurde befürchtet, dass Asylsuchende und Migranten in diesen Registrierzentren willkürlich festgehalten und zur Abgabe von Fingerabdrücken gezwungen werden könnten. Die sizilianischen Behörden erließen gegen neu ankommende Personen umgehend Ausweisungsbescheide. Dies gab Anlass zu der Sorge, dass Menschen, die nicht für die Aufnahme in das Verteilungsprogramm in Frage kamen, mit ihrer sofortigen Ausweisung rechnen mussten, ohne jede Möglichkeit, Asyl zu beantragen oder Informationen über ihre Rechte zu erhalten.

Ebenfalls im September verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Italien im Fall Khlaifia u. a. gegen Italien wegen der willkürlichen Inhaftierung, Misshandlung und Kollektivausweisung einer Gruppe von Tunesiern im Jahr 2011. Sie waren in einem Aufnahmezentrum auf Lampedusa und auf Marineschiffen festgehalten und dann ohne jegliche Berücksichtigung individueller Umstände kollektiv nach Tunesien abgeschoben worden.

Auch 2015 galten "illegale Einreise und illegaler Aufenthalt" in Italien als Straftaten. Die Regierung hatte diese Bestimmung noch immer nicht per Erlass abgeschafft, obwohl sie bereits im April 2014 vom Parlament dazu aufgefordert worden war.

Diskriminierung von Roma

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wies im Oktober 2015 darauf hin, dass Tausende Roma-Familien weiterhin unter oft extrem schlechten Bedingungen in speziellen Lagern und Unterkünften lebten. Weil die Nationale Strategie zur Integration der Roma (Strategia nazionale di inclusione dei Rom, Sinti e Caminanti) drei Jahre nach ihrer Verabschiedung noch immer nicht umgesetzt war, gab es auch keine nennenswerten Fortschritte bei der Bereitstellung von Wohnraum für Roma-Familien, die nicht für sich selbst sorgen konnten. Vor allem in der italienischen Hauptstadt hatten in Lagern lebende Roma kaum Chancen, eine Sozialwohnung zu erhalten. Aus dem ganzen Land trafen Berichte über rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen ein. Im Februar mussten in Turin etwa 200 Personen, darunter auch Kinder und schwangere Frauen, das Lager Lungo Stura Lazio räumen. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz kritisierte die Zwangsräumungen, die oft ohne verfahrensrechtliche Schutzbestimmungen und ohne Alternativangebote für die Betroffenen vorgenommen wurden. Die Kommission empfahl erneut, die Unabhängigkeit und die Befugnisse der italienischen Gleichstellungsbehörde UNAR (Ufficio Nazionale Antidiscriminazioni Razziali) zu stärken, die die Umsetzung der Nationalen Strategie zur Integration der Roma koordiniert. Die Regierung kürzte jedoch die Mittel der UNAR und griff in ihre Tätigkeit ein.

Im Mai 2015 befand das Zivilgericht Rom in einer bahnbrechenden Entscheidung, dass die Unterbringung von Roma in dem speziell für sie geschaffenen Lager La Barbuta, das in einem für Wohnzwecke ungeeigneten Gebiet unweit des Flughafens Ciampino liegt, diskriminierendem Verhalten gleichkomme und einzustellen sei. Bis zum Jahresende hatten die Behörden noch keine konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils ergriffen.

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle

Im Juli 2015 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Oliari u. a. gegen Italien, das Recht der Beschwerdeführer auf Achtung des Privat- und Familienlebens sei verletzt, weil Italien keine gesetzliche Grundlage biete, um die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare zu schützen. Dennoch versäumte es das Parlament, geplante Gesetze zu verabschieden, um diese Lücke zu schließen. Im Dezember 2015 bestätigte das Berufungsgericht in Rom das Recht einer Frau, ein durch künstliche Befruchtung gezeugtes Kind ihrer Partnerin zu adoptieren.

Im Juli 2015 urteilte der Kassationsgerichtshof, dass transgeschlechtliche Personen auch dann Anspruch auf die Änderung des amtlichen Geschlechts haben, wenn sie sich keinen medizinischen Eingriffen unterziehen.

Eine Gesetzesänderung mit dem Ziel, bei Angriffen gegen Homosexuelle und Transgeschlechtliche dasselbe Strafmaß anzuwenden wie bei anderen Hassverbrechen, war Ende 2015 noch nicht vom Parlament verabschiedet.

Folter und andere Misshandlungen

Im April 2015 stimmte das Abgeordnetenhaus einem Gesetzentwurf zu, der vorsah, Folter als Straftat in das italienische Strafgesetzbuch aufzunehmen, doch kam es nicht zur Verabschiedung des Gesetzes. Auch die Einführung von Identifizierungsmerkmalen an Polizeiuniformen, die es möglich machen würden, die Verantwortlichen für Übergriffe zu ermitteln, stand noch immer aus.

Im April 2015 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Cestaro gegen Italien, dass bei einem Polizeieinsatz im Armando-Diaz-Schulkomplex während des G8-Gipfels 2001 in Genua, als die Polizei mit Gewalt gegen die dort untergebrachten Demonstranten vorgegangen war, der Straftatbestand der Folter erfüllt wurde. Der Gerichtshof hob hervor, dass kein Polizeibeamter verurteilt worden sei, weil dieser Straftatbestand nicht im italienischen Recht verankert sei, die Polizei sich kooperationsunwillig gezeigt habe und mittlerweile Verjährung eingetreten sei.

Ende des Jahres hatte immer noch keine nationale Ombudsperson für die Rechte von Häftlingen ihre Arbeit aufgenommen.

Todesfälle in Gewahrsam

Es herrschte nach wie vor Besorgnis darüber, dass Todesfälle in Polizeigewahrsam nicht angemessen strafrechtlich verfolgt wurden, auch wenn in einzelnen Fällen gewisse Fortschritte zu verzeichnen waren.

Im Fall von Riccardo Magherini, der bei seiner Festnahme auf der Straße im März 2014 in Florenz starb, wurde im Juni 2015 gegen vier Polizisten und drei freiwillige Helfer des Italienischen Roten Kreuzes ein Verfahren wegen Totschlags eröffnet. In den Monaten zuvor war über mangelhafte Ermittlungen berichtet worden.

Im Fall von Stefano Cucchi, der 2009 eine Woche nach seiner Festnahme in der Häftlingsabteilung des römischen Krankhauses Sandro Pertini gestorben war, tauchten neue Beweise auf, darunter auch Zeugenaussagen. Sie stützten den Verdacht, dass sein Tod möglicherweise durch Schläge verursacht wurde. Im September 2015 leitete die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen gegen Polizeibeamte ein, die an der Festnahme von Cucchi beteiligt waren. Im Dezember 2015 ordnete der Kassationsgerichtshof ein neues Verfahren gegen fünf Ärzte an, die in einem Berufungsverfahren vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden waren.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Im Juni 2015 beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer öffentlichen Verhandlung mit dem Fall Nasr und Ghali gegen Italien. Die Anwälte von Usama Mostafa Hassan Nasr (bekannt als Abu Omar) und seiner Frau Nabila Ghali erklärten, Angehörige der italienischen Polizei und des Geheimdienstes hätten bei der Entführung von Abu Omar im Februar 2003 in Mailand rechtswidrig mit der CIA zusammengearbeitet. Sie seien verantwortlich für seine Misshandlung in Mailand, seine außerordentliche Überstellung nach Ägypten und die Folter und Misshandlung, die er in geheimer Haft in Kairo erlitt. Ende 2015 hatte der Gerichtshof noch kein Urteil gesprochen. Im Dezember 2015 begnadigte Staatspräsident Sergio Mattarella einen ehemaligen CIA-Mitarbeiter und setzte das gegen einen weiteren CIA-Mitarbeiter verhängte Strafmaß herab. Die beiden Agenten waren von italienischen Gerichten wegen ihrer Beteiligung an der Entführung und Überstellung von Abu Omar in Abwesenheit verurteilt worden.

Die im Februar 2015 von der Regierung verabschiedeten neuen Antiterrorgesetze enthalten höhere Haftstrafen für Personen, "die rekrutiert werden, um terroristische Straftaten zu begehen". Auch die Organisation, Finanzierung oder anderweitige Unterstützung von Reisen "mit der Absicht, terroristische Straftaten zu begehen" wurde unter Strafe gestellt. Außerdem werden Personen bestraft, die sich durch "Unterstützung einer terroristischen Organisation" an Konflikten in anderen Ländern beteiligen. Die Regierung erhielt zudem die Ermächtigung, ein Verzeichnis der Webseiten zu führen, die für die Rekrutierung terroristischer Straftäter genutzt werden, und von Internetanbietern die Sperrung der Seiten zu verlangen.

Rechtliche Entwicklungen

Trotz entsprechender Verpflichtungen versäumte es die italienische Regierung 2015 erneut, eine nationale Menschenrechtsinstitution gemäß den Grundsätzen zum Status nationaler Institutionen (Pariser Grundsätze) einzurichten.

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