Amnesty Report Dominikanische Republik 03. Mai 2015

Dominikanische Republik 2015

 

Die Anzahl der Tötungen durch die Polizei stieg wieder an. Nach einem im September 2013 ergangenen Urteil des Verfassungsgerichts blieben die meisten Personen haitianischer Herkunft staatenlos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war nach wie vor weit verbreitet. Ein Gesetz zum besseren Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen war bis Ende 2014 immer noch nicht verabschiedet worden.

Hintergrund

Im September 2013 fällte das Verfassungsgericht ein Urteil (TC 0168-13), das auf breite Ablehnung stieß. Dominikanern ausländischer Herkunft der Geburtsjahrgänge 1929 bis 2010 wurde mit diesem Urteil rückwirkend und willkürlich ihre dominikanische Staatsbürgerschaft aberkannt. Am stärksten waren Dominikaner haitianischer Herkunft davon betroffen. Das Urteil löste auf nationaler wie internationaler Ebene und auch bei den haitianischen Behörden große Empörung aus. Daraufhin hielten die Dominikanische Republik und Haiti mehrere binationale Treffen auf höchster Ebene ab, um über verschiedene im gemeinsamen Interesse liegende Themen, darunter auch Migration und Staatsbürgerschaft, zu debattieren.

Zwölf Jahre nach der gesetzlichen Einrichtung einer Ombudsstelle für Menschenrechte (Defensor del Pueblo) wurde im Mai 2013 die erste Amtsträgerin ernannt. Mehrere Menschenrechtsorganisationen reichten jedoch beim Verfassungsgericht Beschwerden ein, in denen sie die Verfassungsmäßigkeit der Ernennung anfochten. Ende 2014 stand die Entscheidung hierüber noch aus. Die Ombudsfrau für Menschenrechte wurde zwar in einigen Fällen tätig, führte jedoch keine Kampagne zur Information der Öffentlichkeit über die Aufgaben ihres Amtes durch.

Im Juni 2014 untersuchte der UN-Menschenrechtsrat die Menschenrechtssituation in der Dominikanischen Republik im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review – UPR).

Polizei und Sicherheitskräfte

Nach wie vor kam es zu zahlreichen Tötungen durch die Polizei. Dies geschah oftmals unter Umständen, die nahelegten, dass es sich um rechtswidrige Tötungen handelte. Zwischen Januar und Juni 2014 wurde ein Anstieg der Tötungen um 13% gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet. Es gab weiterhin Berichte über mutmaßliche Folter und andere Misshandlungen durch die Polizei.

Obwohl die Dominikanische Republik die UPR-Empfehlungen angenommen hatte, die darauf abzielten, eine umfassende Polizeireform zu beschleunigen, wurde kein Gesetz zur Reform des Polizeiwesens beschlossen. Der Nationale Plan für Sicherheit (Plan Nacional de Seguridad Ciudadana), der im März 2013 offiziell in Kraft getreten war, wurde der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis gebracht, und es gab keine Fortschrittsberichte über seine Umsetzung.

Straflosigkeit

In vielen Fällen wurden Polizisten, denen Rechtsverstöße angelastet wurden, trotz zwingender Beweise nicht zur Verantwortung gezogen. Die Behörden führten keine Ermittlungen durch, um das mutmaßliche Verschwindenlassen von drei Männern – Gabriel Sandi Alistar, Juan Almonte Herrera und Randy Vizcaíno González – aufzuklären. Die Männer waren zuletzt im Juli bzw. September 2009 und Dezember 2013 in Polizeigewahrsam gesehen worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen im Fall des Verschwindenlassens von Narciso González wieder auf, nachdem der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte die Verantwortung der Dominikanischen Republik festgestellt hatte. Bis Ende 2014 waren jedoch keine nennenswerten Fortschritte in diesem Fall zu verzeichnen.

Diskriminierung – dominikanische Staatsangehörige haitianischer Herkunft

Ein vom Präsidenten als Reaktion auf die Debatte um das Verfassungsgerichtsurteil TC 0168-13 ins Parlament eingebrachtes Gesetz wurde im Mai 2014 angenommen (Gesetz Nr. 169-14). Das Gesetz legte jedoch keine automatische Wiederherstellung der dominikanischen Staatsangehörigkeit für diejenigen Personen fest, die diese auf der Grundlage des zwischen 1929 und 2010 geltenden Rechtssystems besessen hatten. Vielmehr sah das Gesetz vor, dass Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt im dominikanischen Personenstandsregister eingetragen waren (Gruppe A), die dominikanische Staatsangehörigkeit erhalten, nachdem sie einen Legalisierungsprozess durch die zentrale Wahlbehörde (Junta Central Electoral) durchlaufen haben.

Diejenigen, die noch nie registriert waren (Gruppe B), sollten einen längeren Prozess durchlaufen, bei dem es erforderlich ist, sich als Ausländer registrieren zu lassen, am Nationalen Plan zur Legalisierung von Ausländern ohne regulären Aufenthaltsstatus (Plan Nacional de Regularización de Extranjeros en Situación Migratoria Irregular) teilzunehmen und dann zwei Jahre später die Einbürgerung zu beantragen. Aufgrund mangelhafter Umsetzung des Gesetzes war es nur einer kleinen Minderheit der zur Gruppe A zählenden Personen möglich, die Anerkennung ihrer dominikanischen Staatsangehörigkeit zu erreichen, und nur wenige Personen, die zur Gruppe B gehörten, konnten sich tatsächlich registrieren lassen.

Folglich blieben Tausende von Dominikanern haitianischer Herkunft staatenlos und waren damit weiterhin von der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte ausgeschlossen. Im Oktober befand der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte, dass das Urteil TC 0168-13 und Teile des Gesetzes Nr. 169-14 gegen die Amerikanische Menschenrechtskonvention verstoßen.

Im November kam das Verfassungsgericht zu dem Urteil, dass die im Jahr 1999 vom Präsidenten unterzeichnete Annahmeurkunde der Gerichtsbarkeit des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte nichtig sei. Empfehlungen, wonach die Dominikanische Republik das Recht auf Staatsbürgerschaft gewährleisten und Maßnahmen zur Identifizierung, Verhinderung und Reduzierung der Staatenlosigkeit ergreifen solle, wurden von den dominikanischen Behörden zurückgewiesen.

Rechte von Migranten

Im Dezember 2013 beschloss die Regierung den Nationalen Plan zur Legalisierung von Ausländern ohne regulären Aufenthaltsstatus. Nach einer ersten Vorbereitungsphase begann am 1. Juni 2014 die zweite Phase des Plans, die den Migranten eine Zwölfmonatsfrist für die Beantragung der Legalisierung ihres Aufenthaltsstatus einräumte. Bis 30. September 2014 waren nur 200 der insgesamt 68814 gestellten Anträge positiv beschieden worden. Laut Angaben von Migrantenrechtsorganisationen war die Zahl so gering, weil die Betroffenen Schwierigkeiten hatten, die benötigten, mit hohen Kosten verbundenen Dokumente zu beschaffen. Hinzu kam, dass die Beamten die Anträge vor allem in der Anfangsphase des Prozesses nur schleppend bearbeiteten.

Der Erlass, mit dem der Nationale Plan zur Legalisierung von Ausländern ohne regulären Aufenthaltsstatus in Kraft gesetzt worden war, untersagte die Abschiebung von Migranten, die einen Antrag auf Legalisierung ihres Aufenthaltsstatus gestellt hatten. Trotzdem berichteten dominikanische Menschenrechtsorganisationen während des ganzen Jahres weiterhin über willkürliche Massenausweisungen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Während der ersten sechs Monate des Jahres 2014 war die Zahl der geschlechtsspezifischen Tötungen 53% höher als im Vorjahreszeitraum. Die Generalstaatsanwaltschaft meldete einen starken Anstieg der Zahl der Verurteilungen wegen geschlechtsbasierter Gewalttaten und legte im Juni 2014 ein festes Verfahren für Ermittlungen zu geschlechtsspezifischen Tötungen fest.

Frauenrechtsgruppen kritisierten weiterhin die mangelhafte Koordination zwischen den relevanten nationalen Institutionen, die Unzulänglichkeit des für die Verhinderung und Bestrafung von geschlechtsbasierter Gewalt vorgesehenen Budgets und die fehlende Umsetzung der vereinbarten Verfahren zur Unterstützung der Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt. Bis Ende 2014 hatte das Abgeordnetenhaus dem 2012 vom Senat beschlossenen umfassenden Gesetz zur Verhinderung und Bestrafung von Gewalt gegen Frauen noch nicht zugestimmt.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Im September 2014 begann die Abgeordnetenkammer mit der Prüfung eines Gesetzentwurfs über sexuelle und reproduktive Rechte, der unter Beteiligung von Frauenrechtsgruppen erarbeitet worden war. Am 28. November legte Präsident Danilo Medina Sánchez sein Veto gegen die vorgesehene Reform des Strafgesetzbuchs ein. In dem Reformentwurf war weiterhin ohne Einschränkungen eine Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorgesehen.

Der Kongress beschloss daraufhin am 16. Dezember 2014 Änderungen, nach denen ein Schwangerschaftsabbruch künftig straffrei bleiben soll, wenn die Schwangerschaft das Leben der Frau oder des Mädchens gefährdet, der Fötus außerhalb des Mutterleibes nicht überlebensfähig wäre oder die Schwangerschaft eine Folge von Vergewaltigung oder Inzest ist. Die Reform des Strafgesetzbuchs wurde am 19. Dezember 2014 beschlossen und wird voraussichtlich innerhalb eines Jahres in Kraft treten.

Recht auf Wohnen – Zwangsräumungen

Lokale NGOs berichteten weiterhin über rechtswidrige Zwangsräumungen. Dabei wendete die Polizei in einigen Fällen unverhältnismäßige Gewalt an.

Die jüngste Version der geplanten Änderungen des Strafgesetzbuchs stellte die Besetzung von Räumlichkeiten in Privatbesitz unter Strafe. Es bestand die Befürchtung, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Falle ihrer Annahme zur Legitimierung von Zwangsräumungen angewendet werden könnten.

Weitere Artikel