Amnesty Report Panama 10. Mai 2011

Panama 2011

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Panama Staats- und Regierungschef: Ricardo Martinelli Berrocal Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 3,5 Mio. Lebenserwartung: 76 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 27/20 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 93,5%

Besorgnis herrschte angesichts der Gewalt an Frauen sowie der Diskriminierung von indigenen Gruppen und Afro-Panamaern. Vier Personen starben bei Zusammenstößen zwischen Protestierenden und der Polizei.

Hintergrund

Der Status der Menschenrechte in Panama wurde im November im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) bewertet. Anlass zur Sorge gaben vor allem die Gewalt an Frauen und die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Im Juli 2010 kam es in der Provinz Bocas del Toro zu Protesten gegen Vorschläge für Änderungen an den Arbeitsgesetzen. Diese wurden als gewerkschaftsfeindlich eingestuft und führten zu einer Verschärfung der Spannungen zwischen Arbeitern und dem wichtigsten Arbeitgeber, einer Bananengesellschaft. Der etwa zwei Wochen dauernde Protest endete in gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Protestierenden. Dabei wurden vier Protestierende getötet und hunderte verletzt.

Eine auf Präsidialerlass eingerichtete Sonderkommission zur Untersuchung dieser Vorfälle kam im Oktober zu dem Schluss, dass über 56 Polizeibeamte und 700 Protestierende verletzt wurden; 55 davon erlitten dauerhafte Schäden an den Augen aufgrund des Tränengaseinsatzes durch die Polizei. Des Weiteren hieß es, dass von den vier Personen, die bei den Protesten getötet wurden, zwei an Schussverletzungen und zwei an Verletzungen infolge des Einsatzes von Tränengas gestorben seien. Die Kommission empfahl, die UN-Grundprinzipien für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schusswaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen in staatliche Richtlinien aufzunehmen. Außerdem legte sie den Behörden nahe, die Klagen wegen "Verbrechen gegen die innere Sicherheit des Staates", die gegen etwa 350 Protestierende erhoben worden waren, fallenzulassen, während für Gewalttaten keine Straflosigkeit bestehen sollte. Zum Jahresende war es im Zusammenhang mit dem Tod der vier Protestierenden noch zu keiner Anklage gekommen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im Februar begrüßte der UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) einen seit 2004 bestehenden Regierungsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen sowie einige Gesetzesänderungen hinsichtlich des Schutzes von Opfern familiärer Gewalt. Allerdings äußerte der Ausschuss seine Besorgnis angesichts der hohen Verbreitung von Gewalt gegen Frauen und des Fehlens angemessener Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für Opfer sowie fehlender Sensibilisierungskampagnen. Laut einem Regierungsbericht, der dem Ausschuss vorlag, wurden bei der Sonderstaatsanwaltschaft von Panama-Stadt zwischen 2005 und 2009 insgesamt 17067 Strafanzeigen wegen Gewalt an Frauen und 1198 wegen Gewalt an Mädchen registriert.

Rechte indigener Gruppen

Im Mai 2010 brachte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung seine Besorgnis über die andauernde Rassendiskriminierung, Marginalisierung, Verarmung und Ungeschütztheit von Afro-Panamaern und indigenen Bevölkerungsgruppen zum Ausdruck. Der Ausschuss forderte u.a. angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der freien, vorherigen und informierten Zustimmung indigener Gemeinschaften, die von Entwicklungsprojekten betroffen sind, eine Beendigung von Vertreibungen dieser Gemeinschaften und die Einführung von Gesetzen gegen Rassendiskriminierung.

  • Im Juni 2010 reichten die Naso, eine aus rund 4500 Personen bestehende indigene Gruppe in der Provinz Bocas del Toro, bei der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte eine Beschwerde ein, in der es u.a. hieß, der Staat habe ihnen keine angemessene Anerkennung gewährt und Viehzüchter unterstützt, die 2009 bei andauernden Landstreitigkeiten Vertreibungen durchgeführt hätten.

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