Amnesty Report Suriname 20. Mai 2010

Suriname 2010

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Suriname Regierungschef: Ronald Venetiaan Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft Bevölkerung: 0,5 Mio. Lebenserwartung: 68,8 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 35/26 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 90,4%

Der Prozess gegen die Verantwortlichen der außergerichtlichen Hinrichtungen im Dezember 1982 wurde nach vermeidbaren Verzögerungen fortgesetzt. Der fehlende Schutz indigener Völker gab unverändert Anlass zur Besorgnis.

Straflosigkeit – Prozessentwicklungen

Im Januar 2009 nahm das Militärgericht das Verfahren gegen 25 wegen außergerichtlicher Hinrichtungen im Jahr 1982 angeklagter Personen nach sechsmonatiger Vertagung wieder auf. Der Prozess war im November 2007 nach 25-jähriger Straflosigkeit eingeleitet worden. Unter den Angeklagten befand sich auch der ehemalige Präsident Oberstleutnant Désiré ("Dési") Delano Bouterse, der 1980 durch einen Militärputsch an die Macht gelangt war und 1987 wieder abgelöst wurde. Dési Bouterse und 24 weitere Männer wurden angeklagt, 13 Zivilisten und zwei Armeeoffiziere getötet zu haben. Die Opfer waren damals von Militärbehörden festgenommen und am folgenden Tag im Fort Zeelandia, einem Militärstützpunkt in Paramaribo, hingerichtet worden.

Der Vorsitzende Richter wies den von der Verteidigung 2008 vorgelegten Antrag auf Ausschluss der Medien von der Prozessbeobachtung ab. Zeugen, darunter ehemalige Soldaten, sagten vor dem Militärgericht aus, dass Dési Bouterse bei den ersten Tötungen am Morgen anwesend gewesen sei. Im August sagte der als Zeuge auftretende Bruder eines der Opfer vor dem Gericht aus, dass ein ehemaliger hochrangiger Offizier, der später verstarb, in einem Interview davon gesprochen habe, dass Dési Bouterse an der Tötung von zwei Opfern beteiligt gewesen sei. Dési Bouterse stritt jegliche Beteiligung an den Tötungen ab. Der Prozess war Ende 2009 noch nicht zum Abschluss gekommen.

Rechte indigener Völker

Im Februar prüfte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung den Bericht von Suriname. In seinen abschließenden Feststellungen dazu forderte der Ausschuss Suriname nachdrücklich auf, eine gesetzliche Grundlage zur Anerkennung der kollektiven Rechte der indigenen Völker zu schaffen. Diese umfassen die Rechte, das Land, die Ressourcen und die Siedlungsgebiete ihrer Gemeinschaften nach dem Gewohnheitsrecht und der traditionellen Landordnung zu besitzen, zu entwickeln und zu kontrollieren, sowie das Recht auf Beteiligung an Nutzung, Management und Erhalt der natürlichen Ressourcen. Der Ausschuss forderte Suriname ferner auf, das Bergbaugesetz zu aktualisieren und zu verabschieden. Hierbei sollten die früheren Empfehlungen des Ausschusses berücksichtigt werden, wonach sicherzustellen sei, dass indigene und Stammesgemeinschaften bei Angelegenheiten, die ihre Belange betreffen, hinzugezogen werden und dass ihre Einverständniserklärung bei sie betreffenden Entscheidungen eingeholt wird. Der Ausschuss forderte die Regierung außerdem auf, durch die Identifizierung geeigneter Methoden die juristischen Verfahren zu stärken, um einen effektiven Schutz der indigenen Bevölkerung zu gewährleisten und ihr Rechtsmittel gegen Diskriminierung an die Hand zu geben.

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