Amnesty Report 18. Mai 2010

Äthopien 2010

Amtliche Bezeichnung: Demokratische Bundesrepublik Äthiopien Staatsoberhaupt: Girma Wolde-Giorgis Regierungschef: Meles Zenawi Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 82,8 Mio. Lebenserwartung: 54,7 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 138/124 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 35,9%

Neue Gesetze, die in der ersten Jahreshälfte 2009 in Kraft traten, schränkten die Rechte auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit und die Rechte von Menschenrechtsgruppen ein. Menschenrechtsverteidiger waren Opfer von Repressalien. Einige flüchteten außer Landes, um einer möglichen Festnahme bzw. Inhaftierung zu entgehen. Birtukan Mideksa, die Vorsitzende der Oppositionspartei Union für Demokratie und Gerechtigkeit (Unity for Democracy and Justice Party – UDJP), die im Dezember 2008 erneut festgenommen worden war, befand sich weiterhin im Gefängnis, wo sie eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt. Im November wurden 26 Angeklagte in einem Prozess gegen mehr als 30 ehemalige Militärangehörige und Funktionäre der Partei Ginbot 7 für schuldig befunden, Gewaltakte gegen die Regierung geplant zu haben. Äthiopische Sicherheitskräfte nahmen wiederholt führende Politiker und Geschäftsmänner aus der Region Oromo sowie deren Angehörige fest. Die Festgenommenen blieben häufig längere Zeit, in einigen Fällen ohne Anklage, in Haft. In der Region Somali kam es nach wie vor zwischen der äthiopischen Armee und der Ogaden-Befreiungsfront (Ogaden National Liberation Front – ONLF), einer bewaffneten Oppositionsgruppe, zu vereinzelten Kämpfen. Wegen verheerender Dürren benötigten rund 6,2 Mio. Äthiopier – viele von ihnen in der Region Somali – humanitäre Nothilfe. Die Unterstützung internationaler Geber für humanitäre Hilfseinsätze reichte aber nicht aus.

Hintergrund

Mithilfe neuer Gesetze wurden die Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Gruppen beschnitten und der Rahmen für Antiterrormaßnahmen erweitert. In einem Klima allgemein herrschender Angst vor Repression entschieden zivilgesellschaftlich engagierte Personen, ihre Aktivitäten einzuschränken, Journalisten übten Selbstzensur.

Ende Januar hatte Äthiopien fast alle Soldaten aus Somalia abgezogen. Es gab allerdings Berichte, denen zufolge äthiopische Einheiten fast im gesamten Jahr 2009 immer wieder vor allem in das Umland der somalischen Stadt Beletweyne einfielen. Weiteren Berichten zufolge sollen Vertreter der äthiopischen Regierung bei Verhandlungen zwischen dem Präsidenten von Somaliland und Spitzenvertretern von Oppositionsparteien in Hargeisa, der Hauptstadt von Somaliland, im September eine Vermittlerrolle gespielt haben. Zum damaligen Zeitpunkt war in der selbst ernannten Republik Somaliland wegen der wiederholten Verschiebung allgemeiner Wahlen jeder Zeit ein Gewaltausbruch zu befürchten (siehe Länderbericht Somalia).

Äthiopien nahm zwar Tausende von Flüchtlingen aus Eritrea, Somalia und anderen Staaten am Horn von Afrika auf. Gleichzeitig flüchteten jedoch immer mehr prominente Mitglieder der Opposition außer Landes. Unter ihnen waren Menschenrechtsverteidiger und Journalisten, die von den Behörden schikaniert und eingeschüchtert wurden, wodurch sie befürchten mussten, jederzeit festgenommen und ins Gefängnis geworfen zu werden. Im September ließen die Zentralregierung und die Regierungen der Regionen Amhara und Oromo im Rahmen einer Massenamnestie aus Anlass des äthiopischen Neujahrsfestes mehr als 9500 Gefangene frei.

Gewaltlose und andere politische Gefangene

Die Regierung ließ mehrere gewaltlose politische Gefangene und eine große Zahl von politischen Gefangenen weiter in Haft.

  • Die ehemalige Richterin und Vorsitzende der UDJP, Birtukan Mideksa, befand sich weiterhin im Gefängnis, wo sie eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt. Sie war 2007 zunächst begnadigt, aber im Dezember 2008 erneut festgenommen worden. Nach internationalen Appellen, ihre Haftbedingungen zu verbessern, hoben Regierungsvertreter die Einzelhaft auf. Birtukan Mideksa war seither in einer Zelle mit zwei weiteren Frauen untergebracht. Sie wurde regelmäßig von Angehörigen besucht, ihr Anwalt soll sie aber nur gelegentlich besuchen dürfen.

  • Anfang 2009 wurden 26 Mitglieder von Ginbot 7, einer politischen Partei, deren Vorsitzender Berhanu Negga ist, wegen mehrerer Anklagepunkte verurteilt, in denen ihnen zur Last gelegt wurde, Gewaltakte gegen die Regierung geplant zu haben. Unter den Verurteilten befanden sich ehemalige Armeeoffiziere und andere Personen. Zu denen, die wegen des Prozesses monatelang in Haft gesessen hatten, gehörte auch Tsige Habtemariam, der 80-jährige Vater von Andargachew Tsige, einem führenden Politiker der Partei. Dem Vernehmen nach war Tsige Habtemariam in schlechter gesundheitlicher Verfassung. 18 Angeklagte sollen bei ihrer Festnahme im Mai von den äthiopischen Sicherheitskräften gefoltert oder auf andere Weise misshandelt worden sein.

  • Der unabhängige Vermittler Sultan Fowsi Mohamed Ali, der im August 2007 in der Stadt Jijiga festgenommen worden war, blieb als gewaltloser politischer Gefangener in Haft. Dem Vernehmen nach sollte er durch die Festnahme daran gehindert werden, gegenüber einer UN-Ermittlungskommission in der Region Somali auszusagen.

  • Am 3. August 2009 verurteilte ein Gericht den kanadischen Staatsbürger Bashir Makhtal zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Er war zuvor am 27. Juli wegen vier terrorismusbezogener Anklagepunkte verurteilt worden. So wurde ihm u. a. zur Last gelegt, Mitglied der ONLF zu sein. Die Regierung wies den Vorwurf zurück, der Prozess gegen Bashir Makhtal sei nicht fair gewesen. Der Verurteilte hatte sämtliche Anklagepunkte bestritten. Am 4. Dezember bestätigte der Oberste Gerichtshof in der mündlichen Berufungsverhandlung Urteil und Strafmaß für Bashir Makhtal. Sein Bruder Hassan Makhtal wurde im Oktober aus dem Gefängnis entlassen und starb im November dem Vernehmen nach an Komplikationen, deren Ursache in der Haft erlittene Misshandlungen sein sollen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Behörden brachten mehrere Gesetze ins Parlament ein, die sich negativ auf das Recht auf freie Meinungsäußerung auswirkten. Personen, die im Medienbereich arbeiteten, waren Schikanen durch die Behörden ausgesetzt.

Das Gesetz über gemeinnützige Organisationen und Verbände

Im Januar 2009 verabschiedete das Parlament das Gesetz über gemeinnützige Organisationen und Verbände, das zivilgesellschaftlichen Organisationen, die zum Thema Menschenrechte arbeiten, umfassende Kontrollen und Beschränkungen auferlegt. Falls das Gesetz in Kraft tritt, können auch internationale Organisationen, die sich in Äthiopien im Bereich Menschenrechte und Demokratie engagieren, nicht ohne Sondererlaubnis im Land tätig sein. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass äthiopische Organisationen, die zum Thema Menschenrechte arbeiten, nicht mehr als 10% des Gesamtbudgets aus dem Ausland erhalten dürfen, da sie sonst mit einem Betätigungsverbot belegt werden. Die Mehrzahl der Organisationen ist jedoch dringend auf Hilfe aus dem Ausland angewiesen. Selbst geringfügige Verstöße gegen das Gesetz könnten schwere Strafen nach sich ziehen, darunter auch Geld- und Haftstrafen. Das Gesetz sieht außerdem die Einrichtung einer Behörde für zivilgesellschaftliche Organisationen vor, die umfassende Entscheidungsbefugnisse hat. Sie darf u. a. die Tätigkeit und die Verwaltung äthiopischer Organisationen überwachen und in diese eingreifen. Das neue Gesetz, das voraussichtlich Anfang Januar 2010 in Kraft treten soll, stellt eine ernsthafte Bedrohung für äthiopische und ausländische Organisationen dar, weil sie dann Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien nicht mehr ungehindert beobachten, über sie berichten und gegen sie vorgehen können. Einige Menschenrechtsgruppen haben ihre Aktivitäten vorläufig verringert. Im Oktober begann die nach dem neuen Gesetz erforderliche Neuregistrierung.

Antiterrorgesetz

Im Juli nahm das Parlament das Antiterrorgesetz an. Das Gesetz schränkte nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, sondern möglicherweise auch die Rechte auf friedliche Versammlungen und ein faires Gerichtsverfahren. Dieser Sachverhalt könnte im Vorfeld der 2010 stattfindenden Parlamentswahlen gravierende Auswirkungen haben. Die im Gesetz stehende Definition von "Terrorakten" beinhaltet Sachbeschädigung und die Störung der öffentlichen Ordnung. Wer dieser Straftatbestände für schuldig befunden wird, kann mit bis zu 15 Jahren Haft oder sogar dem Tod bestraft werden. Diese Definition von "Terrorakten" ist sehr unscharf gehalten und könnte auch legitime Ausdrucksformen abweichender Meinungen umfassen.

  • Im November und im Dezember drohten die Behörden dem großen Zeitungsverlag Addis Neger mit der Schließung. Mehreren Journalisten des Verlags wurde gedroht, dass man sie festnehmen würde. Dabei sollen sich die Behörden auf das neue Antiterrorgesetz berufen haben. Bis Ende 2009 waren viele Journalisten des Verlags außer Landes geflüchtet.

Unterdrückte Medien

  • Ibrahim Mohamed Ali, Herausgeber der Zeitung Salafiyya, und Asrat Wedajo, Herausgeber der eingestellten Zeitung Seife Nebelbal, wurden in mehreren Anklagen, die bis ins Jahr 2005 zurückreichten und im Zusammenhang mit Artikeln über Menschenrechtsverletzungen standen, zu jeweils einem Jahr Gefängnis verurteilt. Dem Vernehmen nach wurden sie nach einem veralteten Pressegesetz verurteilt, das durch das neue Mediengesetz von 2008 abgelöst worden ist.

  • Den Eigentümern einiger der auflagenstärksten Tageszeitungen, die geschlossen worden waren, als die Regierung 2005 hart gegen die Medien vorging, wurde im November 2009 gedroht, sie vor den Obersten Gerichtshof zu laden. Sie wurden aufgefordert, die Geldstrafen zu zahlen, zu denen sie 2005u. a. verurteilt worden waren, obwohl es zunächst offenbar geheißen hatte, diese seien erlassen worden.

Unterdrückung Andersdenkender

Die Regierung Äthiopiens unterdrückte nach wie vor die Opposition in der Region Oromo und nahm Hunderte von Menschen fest, die unter dem Verdacht standen, Anhänger der Oromo-Befreiungsfront (Oromo Liberation Front – OLF) zu sein. Es wurde vermutet, dass viele von ihnen ohne Möglichkeit des Kontakts mit der Außenwelt in Haft gehalten worden sind. Viele waren auch inhaftiert, ohne dass man sie vor Gericht stellte. Gerichtsverfahren wurden häufig mehrfach verschoben. Die Haftbedingungen waren oft miserabel; einige Häftlinge wurden dem Vernehmen nach misshandelt. Auch 2009 wurden vereinzelt führende Politiker, Mitglieder von Organisationen und Geschäftsmänner aus der Region Oromo festgenommen und inhaftiert. Wie es in Berichten hieß, waren die Festnahmen und Inhaftierungen häufig politisch motiviert.

  • Oppositionsparteien warfen der Regierung vor, ihre Mitglieder im Vorfeld der für 2010 angesetzten Wahlen festzunehmen. Aus den Gefangenenlisten ging hervor, dass die meisten Gefangenen Oromo waren.

  • In der Region Somali nahmen Regierungstruppen Berichten zufolge zahlreiche Menschen fest, die sie für Anhänger der ONLF hielten. Die Truppen sollen für Vergewaltigungen und außergerichtliche Hinrichtungen verantwortlich gewesen sein. Internationale Ermittlungskommissionen bewirkten zwar eine gewisse Linderung der humanitären Krise in der Region Somali, aber in einigen Gegenden beschränkten die äthiopischen Behörden nach wie vor humanitäre Hilfslieferungen.

Todesstrafe

2009 wurden zwar Todesurteile verhängt, doch gingen keine Berichte über Hinrichtungen ein.

  • Im Zusammenhang mit Gewaltakten zwischen Einwohnern der Regionen Benishangul Gumuz und Oromo wegen eines Grenzstreits verurteilte das äthiopische Bundesstrafgericht der ersten Instanz am 2. September 2009 sechs Menschen zum Tode und 97 Menschen zu Freiheitsstrafen.

  • Am 25. Dezember wurden fünf Männer – vier von ihnen in Abwesenheit – zum Tode und 32 Männer sowie eine Frau zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Sie wurden für schuldig befunden, im April und im Mai 2009 an einem Putschversuch beteiligt gewesen zu sein.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International hielten sich im September in Äthiopien auf.

Ethiopia: Government passes repressive new legislation (6 January 2009)

Ethiopia: Arbitrary detention/torture or other ill-treatment: Birtukan Mideksa (AFR 25/003/2009)

Ethiopia: Submission to the UN Universal Periodic Review (AFR 25/004/2009)

Ethiopia: Government must reveal fate of political prisoners (5 May 2009)

Ethiopia: New Anti-Terrorism Proclamation jeopardizes freedom of expression (7 July 2009)

Ethiopia: Canadian citizen sentenced to life: Bashir Makhtal (AFR 25/006/2009)

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