Amnesty Report Suriname 12. Mai 2009

Suriname 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Suriname Staats- und Regierungschef: Ronald Venetiaan Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft Einwohner: 0,5 Mio. Lebenserwartung: 69,6 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 40/29 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 89,6%

Der Prozess gegen die Verantwortlichen der außergerichtlichen Hinrichtungen im Dezember 1982 wurde fortgeführt. Die Situation der Landrechte des Saramaka-Volks ist weiter ungelöst.

Hintergrund

Im Juli 2008 unterzeichnete Suriname das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.

Landrechte

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte nahm Stellung zu Surinames Antrag auf Interpretation des im November 2007 gefällten Urteils über die Konzessionen für Abholzung und Bergbau auf dem Gebiet der Gemeinschaft der Saramaka. Das Volk der Saramaka stammt von entflohenen afrikanischen Sklaven ab, die im 17. und 18. Jahrhundert Siedlungen im Regenwald Surinames gegründet hatten.

Im Gerichtsurteil heißt es: "Der Staat verletzte das Recht auf Eigentum zum Nachteil der Angehörigen des Saramaka-Volks".

Ende 2008 hatte Suriname die Auflagen des Urteils noch nicht umgesetzt.

Straflosigkeit – Prozessentwicklung

Das Gerichtsverfahren gegen 25 Personen, darunter 17 ehemalige Angehörige der Streitkräfte, wurde in der Hauptstadt Paramaribo fortgeführt. Die Männer wurden der außergerichtlichen Hinrichtung von 13 Zivilpersonen und zwei Armeeangehörige beschuldigt. Die Getöteten waren im Dezember 1982 wegen des Verdachts, einen Umsturzversuch geplant zu haben, festgenommen und in der Armeekaserne Fort Zeelandia in Paramaribo inhaftiert worden.

Einer der Beschuldigten, der ehemalige Präsident Oberstleutnant Désiré ("Desi") Delano Bouterse, verkündete damals im Fernsehen, dass die 15 Inhaftierten bei einem Fluchtversuch getötet worden seien. Berichten zufolge wiesen die Opfer Foltermerkmale auf: zertrümmerte Kiefer, ausgeschlagene Zähne, gebrochene Gliedmaßen und zahlreiche Schusswunden im Gesicht, in der Brust oder im Bauch. Unter den Opfern befanden sich Journalisten, Rechtsanwälte, Universitätsdozenten, Geschäftsleute und ein Gewerkschaftsführer.

Der im November 2007 begonnene Prozess wurde nicht vor einem Zivilgericht, sondern vor einem Militärgericht geführt, obwohl gewöhnliche Straftaten von Militärangehörigen – darunter Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen internationales Recht – in einem ordentlichen Strafprozessverfahren vor einem Zivilgericht verhandelt werden müssen. Die Beschuldigten wurden nicht wegen des Verbrechens der Folter angeklagt.

Während der Anhörungen im Juli und August warf die Verteidigung einem Richter und einer Richterin einen Interessenkonflikt vor und stellte ihre Unparteilichkeit infrage. Das Gericht wies den Misstrauensantrag der Verteidigung gegen den Richter im November zurück. Im Dezember wurde der gegen die Präsidentin des Militärgerichts, Richterin Cynthia Valstein-Montnor, gestellte Antrag ebenfalls abgelehnt.

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