Blog Vereinigte Staaten von Amerika 15. Dezember 2014

Was John Brennan eigentlich über den Folterbericht hätte sagen sollen

Statt Fehler in der "Planung" oder im "Management" einzuräumen, hätte J. Brennan, CIA-Leiter, das Folterprogramm als das bezeichnen sollen, was es ist: Ein Verbrechen.

 

Von Naureen Shah, Amnesty International USA, Leiterin des Programmes "Sicherheit mit Menschenrechten"

John Brennan, Leiter der CIA, nahm heute in einer Pressekonferenz Stellung zum Bericht des US-Senats über die Programme zu Folter- und geheimen Inhaftierungen der CIA. Er gab "Fehler" zu. Er bezeichnete, das Programm als "mangelhaft". Er sagte, dass die CIA nun das "Management" und die "Planung" verbessert habe.

Aber diese Worte stehen in keinem Verhältnis dazu, welche schweren Verfehlungen Folter und Verschwindenlassen darstellen. Sie lassen das Programm systematischer Menschenrechtsverletzungen wie eine Serie von unvorhergesehenen Komplikationen erscheinen. Sie stellen Folter als eine Fehlentscheidung dar, und nicht als das Verbrechen, das sie ist.

Folgendes hätte Brennan sagen sollen:

Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung kann niemals gerechtfertigt sein. Sie ist niemals legal. Acuh während einer Zeit des Krieges oder eines drohenden Krieges, auch während eines Notstandes der das Fortbestehen der Nation bedroht, darf es keine Aussnahmen geben. Dasselbe gilt für das Verschwindenlassen.

Wenn das Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und des Verschwindenlassens verletzt wird, haben die USA menschenrechtliche Verpflichtungen. Solche Fälle müssen unabhängig und unparteiisch untersucht werden. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Niemand kann dieses Verbrechen als rechtmäßig einstufen- kein Anwalt, kein Präsident, kein Arzt, und kein Verhörspezialist.

Die Veröffentlichung der Zusammenfassung des Folterberichtes des US-Senats ist ein Weckruf. Es ist an der Zeit, die Verantwortlichen für diese Menschenrechtsverletzungen vor Gericht zu stellen.

Weitere Artikel