Artikel Deutschland 13. Juli 2021

#BTW21: Deutschlands Rolle in der Welt – Für Menschenrechte weltweit eintreten!

Eine Demonstration mit vielen Menschen, die Regenbogenflaggen schwenken. Im Vordergrund eine Person mit blonden Haaren von hinten, die einen Regenschirm in Regenbogenfarben in die Luft streckt. Rechts unten in der Ecke eine gelbe Sprechblase, darin steht in schwarzer Schrift: Für Menschenrechte weltweit einsetzen! #BTW21

Solidaritätsprotest mit inhaftierten LGBT-Aktivist_innen und gegen Homophobie in Warschau am 8. August 2020

Wir befinden uns an einem entscheidenden Punkt in der Geschichte des internationalen Menschenrechtsschutzes. Verschiedene Staaten arbeiten gezielt und systematisch daran, internationale Menschenrechtsnormen und die Institutionen, die sie schützen, zu schwächen. Ein aktuelles Beispiel ist das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die zukünftige Bundesregierung braucht eine umfassende Strategie, um den internationalen Menschenrechtsschutz zu stärken. Und sie darf selbst nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. Deshalb muss die Bundesregierung eine feministische und damit menschenrechtsgeleitete Außenpolitik verfolgen.

Verschiedene Staaten, darunter geopolitische Großmächte wie China und Russland, arbeiten gezielt daran, das internationale Schutzsystem aus menschenrechtlichen Verträgen zu unterminieren. Die chinesische Regierung folgt dabei einer zweigleisigen Strategie: Einerseits setzt sie darauf, internationale Kritik an der eigenen repressiven Menschenrechtspolitik abzuwenden. Anderseits unternimmt sie seit 2015 gezielte Anstrengungen, die Grundprinzipien, Normen und Regeln des etablierten internationalen Menschenrechtsschutzes mit neuen Interpretationen und vermeintlich konkurrierenden Narrativen zu verändern. Damit stellt sie international gültige Prinzipien wie die Universalität der Menschenrechte und ihre Unteilbarkeit infrage.

Auch der Internationale Strafgerichtshof steht unter Druck. Zahlreiche mächtige Staaten versuchen, eine strafrechtliche Verfolgung systematischer Menschenrechtsverletzungen durch den Strafgerichtshof zu blockieren und ein gemeinsames Vorgehen dagegen zu untergraben.

Weltweit lässt sich außerdem beobachten, wie gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vorgegangen wird, die sich für die Menschenrechte stark machen. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines sich verstärkenden Nationalismus, der nur mit neuen, kohärenten Menschenrechtstrategien beantwortet werden kann. Gleichzeitig versuchen einige Regierungen kontinuierlich, den bestehenden Konsens bezüglich Frauenrechten und Geschlechtergerechtigkeit zu untergraben, indem sie sexuelle und reproduktive Rechte aus lange bestehenden internationalen Übereinkommen streichen wollten.

Die zukünftige Bundesregierung muss deshalb eine feministische und damit menschenrechtsgeleitete Außenpolitik verfolgen. Nur so kann der internationale Menschenrechtsschutz bewahrt und ausgebaut werden.

 

Unsere wichtigsten Forderungen zum Thema:

Internationale Menschenrechtsnormen und Institutionen schützen

  • Die Bundesregierung bekennt sich zu einer feministischen und damit menschenrechtsgeleiteten Außenpolitik und macht Menschenrechte zur Grundlage ihres außenpolitischen Selbstverständnisses. Menschenrechte sind international bindende Rechtsnormen – keine Werte. Sie werden als handlungsleitend in allen Ressorts verankert, die außenpolitische Verantwortung tragen, und als integraler Bestandteil außenpolitischer Maßnahmen verstanden, deren Gewährleistung im Interesse der deutschen Außenpolitik liegt.
  • Die Bundesregierung setzt sich finanziell und politisch für die Stärkung internationaler Instrumente zum Schutz der Menschenrechte ein.
  • Die Bundesregierung setzt ihr Engagement gegen Straflosigkeit von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen nach dem Weltrechtsprinzip fort und stärkt den Internationalen Strafgerichtshof politisch und finanziell.
  • Die Bundesregierung setzt sich für die Verabschiedung eines Übereinkommens über die internationale Zusammenarbeit bei der Untersuchung und Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie für die Verabschiedung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein.
  • Die Bundesregierung ratifiziert Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes wie u.a. das Zusatzprotokoll zum UN­-Sozialpakt und die UN-­Konvention zum Schutz von Wanderarbeiter_innen. Sie setzt die Empfehlungen der Vertragsausschüsse der Vereinten Nationen um.
  • Die Bundesregierung setzt sich kontinuierlich für den Schutz des zivilgesellschaftlichen Handlungs-­ und Beteiligungsraums im UN­-Menschenrechtssystem ein und tritt Repressalien gegen Menschenrechtsverteidiger_innen und Organisationen einschließlich derer, die mit UN­-Organisationen kooperieren, entschieden entgegen.

Außenpolitik in den Weltregionen

  • Die Bundesregierung etabliert ein systematisches Menschenrechtsmonitoring durch Botschaften und Länderreferate.
  • Die Bundesregierung orientiert sich in ihrer Bewertung von Menschenrechtsfragen an objektiven Kriterien und zeigt einen entschlossenen Einsatz gegen Menschenrechtsverletzungen in bilateralen Beziehungen und der internationalen Zusammenarbeit.
  • Die Bundesregierung unterstützt die Zivilgesellschaft insbesondere in den Ländern, in denen der politische Raum immer weiter eingeschränkt wird, und setzt sich für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen ein.
  • Die Bundesregierung baut die Elisabeth­-Selbert-­Initiative aus und hält Mechanismen vor, um bedrohte Menschenrechtsverteidiger_innen in Notfallsituationen unverzüglich in Sicherheit zu bringen.
  • Die Bundesregierung stellt sicher, dass mit den von ihr zur Verfügung gestellten Mitteln keine Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Sie führt eine "Menschenrechtsnotbremse" bei der Umsetzung eigener Projekte ein. Dadurch stellt sie sicher, Projekte zu prüfen, anzupassen und ggf. einzustellen, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen beitragen.
  • Die Bundesregierung knüpft jede Zusammenarbeit Deutschlands mit ausländischen Sicherheitskräften an Menschenrechtsstandards.
  • Die Bundesregierung unterstützt die Opfer von Menschenrechtsverletzungen in strafrechtlichen Verfahren, z. B. durch einen Fonds für Opfer von Menschenrechtsverletzungen für Strafverfolgung.
  • Deutschland kommt seinen internationalen Verpflichtungen nach und unterstützt Aufnahmeländer wieder stärker in der humanitären Versorgung von Flüchtlingen.

Alle Forderungen zum Thema finden sich in unserem Forderungspapier zur Bundestagswahl 2021 "Zukunft.Menschen.Rechte."

 

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