Amnesty Journal Thailand 27. August 2021

64 sind nicht genug

Thailändische Demonstrant_innen halten Plakate hoch, demonstrieren, eine Demonstrantin spricht in ein Mikrofon; alle tragen Mundnasenschutz.

Am 30. August ist der internationale Gedenktag der ­Verschwundenen. Er erinnert auch daran, dass zu wenige Staaten die Konvention zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen ratifiziert haben.

Ein Gastkommentar von Barbara Lochbihler

Wanchalearm Satsaksit lebte seit fünf Jahren im kambodschanischen Exil, als er am 4. Juni 2020 in Phnom Penh von Unbekannten gewaltsam in ein Auto gezerrt wurde und verschwand. Obwohl es Zeugen des Vorfalls und Videoaufzeichnungen gibt, lassen die kambodschanischen Behörden keine ernsthaften Ambitionen erkennen, nach dem thailändischen Demokratieaktivisten zu suchen. Seine Angehörigen werden damit hingehalten, dass sie keine Beweise für ein gewaltsames Verschwindenlassen vorbringen könnten.

Der UN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen, in dem ich seit zwei Jahren Mitglied bin, hat die Regierung Kambodschas direkt nach der Entführung aufgefordert, unverzüglich mit der Suche zu beginnen und die Verantwortlichen für Wanchalearms Verschwindenlassen zu ermitteln. Bis heute haben wir darauf keine überzeugende Antwort erhalten. Es gibt keine Spur, wo Wanchalearm sein könnte, wohl aber naheliegende Vermutungen. Denn wegen seines Engagements für die Meinungsfreiheit in Thailand und regierungskritischer Facebook-Posts hatte die dortige Militärregierung schon länger seine Auslieferung nach Thailand verlangt.

Fälle in Vietnam, Laos, Kambodscha

Er ist nicht der erste thailändische Aktivist, der im Exil gewaltsam verschwand. Seit 2016 sind neun solcher Fälle in Vietnam, Laos und eben Kambodscha bekannt geworden. Die Leichen von Kraidej Luelert und Chatchan Buphawanin wurden ­inzwischen aufgefunden und identifiziert. Sie waren grausam verstümmelt. Thailand hat die Internationale Konvention zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen nur unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Damit hat unser Ausschuss kein Mandat, gegenüber der thailändischen Regierung tätig zu werden.

Der Fall von Wanchalearm Satsaksit macht in mehrfacher Hinsicht deutlich, was den Kampf gegen das gewaltsame Verschwindenlassen heute so schwierig und gleichzeitig so notwendig macht. Zum einen wird diese schwere Menschenrechtsverletzung von vielen Menschen immer noch zuerst mit den lateinamerikanischen Diktaturen der siebziger und achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts assoziiert.

Doch auch heute verschwinden jedes Jahr Tausende gewaltsam, in allen Regionen der Welt. Irak, Kambodscha, Mali oder Mexiko sind nur einige der Länder, die uns im Ausschuss derzeit Sorgen bereiten. Gewaltsames Verschwindenlassen gefolgt von Straflosigkeit hat zu jeder Zeit Folgen, nicht nur für die Opfer und ihre Familien und Freunde, sondern für die gesamte Gesellschaft eines Landes, in der sich Angst ausbreitet und Vertrauen in staatliche Institutionen verloren geht oder gar nicht erst aufkommt.

Zum zweiten sind Anlässe und Vorgehensweisen inzwischen vielfältiger geworden. Immer noch verschwinden Menschen, weil sie wegen Opposition zur Regierung oder Kritik an Menschenrechtsverletzungen ins Visier der Sicherheitskräfte geraten. In Kolumbien hat dies mit der gewaltsamen Unterdrückung der Proteste gerade erst wieder traurige Aktualität erfahren. In anderen Fällen sollen Zeug_innen verschwinden, um Menschenrechtsverbrecher_innen vor strafrechtlicher Verfolgung zu bewahren. In derzeitigen oder früheren Bürgerkriegsländern wie Irak, Syrien oder Sri Lanka ist das ein akutes Problem.

Migrationspolitik sorgt für mehr Verschwundene

Der "Kampf gegen den Terrorismus" ist ebenfalls ein fruchtbarer Boden, auf dem Verschwindenlassen wächst – auch manche westliche Staaten haben sich mit den etwas in Vergessenheit ­geratenen, perfiden "rendition flights" (Entführung und Überstellung von Terrorverdächtigen ohne rechtliche Grundlage) schuldig gemacht. Außerdem sehen wir zunehmend auch andere Fälle von grenzüberschreitendem gewaltsamen Verschwindenlassen: Für Migrant_innen und Menschen auf der Flucht steigt das Risiko, nicht zuletzt weil ihre Wege angesichts rigider Migrationspolitik immer gefährlicher werden.

Drittens zeigt der Fall von Wanchalearm Satsaksit ein weiteres Problem auf: Kambodscha hat die Konvention gegen das ­Verschwindenlassen ratifiziert und kann für eklatante Verletzungen seiner Verpflichtungen – wie in diesem Fall – von unserem Ausschuss zur Rechenschaft gezogen werden. Thailand ­hingegen ist keine Vertragspartei und muss sich deshalb zumindest uns gegenüber nicht verantworten. Das gilt leider für die meisten asiatischen Länder und viele weitere in anderen Welt­regionen. Nur rund ein Drittel der afrikanischen und die Hälfte der europäischen Staaten haben die Konvention ratifiziert. Insgesamt sind es bis heute erst 64 Vertragsstaaten. Das ist nicht ­akzeptabel.

Nur Menschen aus diesen Ländern können sich bei der Suche nach Verschwundenen mit der Bitte um Unterstützung an unseren Ausschuss wenden. Nur gegenüber deren Regierungen können wir die Umsetzung der Konvention im Land überprüfen. Die ebenfalls 2006 verabschiedete Behindertenrechtskonvention haben hingegen bereits 182 Staaten ratifiziert. Ein häufiger Einwand gegen diesen Vergleich lautet, dass es ja in jedem Land Menschen mit Behinderung gebe, Fälle des Verschwindenlassens aber nicht.

Das ist schon deshalb kein tragfähiges Argument, weil es den präventiven Aspekt der Konvention verkennt.

Nur weil es heute keine Fälle von Verschwindenlassen in einem Land gibt, heißt das nicht, dass dies nicht morgen schon geschehen könnte. Es geht eben nicht darum, erst zu handeln, wenn Menschen tatsächlich verschwunden sind.

Vielmehr sollen wirksame Suchmechanismen etabliert und Gesetze verabschiedet werden, damit potenzielle Täter wissen, sie bleiben nicht straflos, und damit potenzielle Opfer wissen, sie finden im Ernstfall Unterstützung.

Damit wären wir wieder beim ersten Punkt und dem bei vielen Staaten fehlenden Bewusstsein, warum sie der Konvention beitreten sollten, selbst wenn in ihrem Land niemand gewaltsam verschwindet, und bei der Erkenntnis, dass dieses Menschenrechtsverbrechen inzwischen in der öffentlichen Wahrnehmung weniger präsent ist. 48 Staaten haben die Konvention bald nach ihrem Inkrafttreten unterzeichnet. Das ist aber nicht ausreichend. Im Gegensatz zur rechtsverbindlichen Ratifikation ist eine Unterzeichnung eine bloße Absichtserklärung und ermöglicht dem Ausschuss keinerlei Überprüfung. Fast die Hälfte der UN-Staaten hat weder gezeichnet noch ratifiziert.

Machen wir uns nichts vor, mit der Ratifikation allein ist es nicht getan. Das wurde schon am Beispiel Kambodschas deutlich, das nicht nur im Fall Wanchalearm Satsaksit seine Verpflichtungen ignoriert. Auch in anderen Vertragsstaaten sind die Bedingungen für die Suche nach Verschwundenen und die Ermittlung der Verantwortlichen alles andere als zufriedenstellend. Oft haben Familienangehörige Angst, eine Anfrage zu stellen, und scheitern nicht selten an intransparenten Zuständigkeiten. Der Sudan ist Mitte August endlich der Konvention beigetreten, doch es wird viel Arbeit und politischen Willen brauchen, bis dort tatsächlich kein Mensch mehr gewaltsam verschwindet.

Dennoch gibt es keinen ernsthaften Grund für Staaten, die Konvention nicht zu ratifizieren – es sei denn, sie wollen Verschwundene nicht suchen, Angehörige nicht unterstützen und die Verantwortlichen ungestraft davonkommen lassen. Der internationale Tag für die Opfer des Verschwindenlassens am 30. August ist immer wieder ein guter Anlass, daran zu erinnern.

Barbara Lochbihler ist Mitglied des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen. Von 2009 bis 2019 war sie Mitglied des Europäischen Parlaments und von 1999 bis 2009 Generalsekretärin von Amnesty ­International Deutschland.

 

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