Amnesty Journal Deutschland 10. Juni 2020

"Menschenrechte gelten nicht nur in guten Zeiten"

Eine junge Frau mit blonden Haaren blickt in die Kamera, hinter ihr sieht man eine Terrasse, die mit Baustellenband abgesperrt ist.

Digitale Technologien sollen helfen, die Corona-Pandemie einzudämmen. Aus menschenrechtlicher Sicht sind sie oft fragwürdig. Anne Busch-Heizmann vom Verein Digitale Gesellschaft erklärt, was bei der Einführung einer Corona-App zu beachten ist.

Interview: Lea De Gregorio

Inwieweit darf das Recht auf Privatsphäre wegen der Gesundheit zurückgestellt werden?

Wir von der Digitalen Gesellschaft sagen: Menschenrechte gelten nicht nur in guten Zeiten. Wenn Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus eingeführt werden, sollten sie das Recht auf Privatsphäre so wenig wie möglich gefährden.

Welche Technologie ist besonders kritisch?

Derzeit wird besonders über die Corona-App diskutiert. Über das Smartphone sollen Kontakte zwischen Personen abgebildet und Infektionsketten nachvollzogen werden. Inzwischen hat man sich darauf geeinigt, dass es eine dezentrale Speicherung der Daten geben soll – keine zentrale. Das ist ein guter Schritt. Risiken und Kritikpunkte bleiben aber.

Welche?

Es stellt sich die Frage des Zwecks. Sollte die App eingeführt werden, darf sie nur dazu dienen, der Corona-Pandemie entgegenzuwirken. Außerdem muss die Frage der Verhältnismäßigkeit geklärt werden – inwiefern eine solche App die Pandemie eindämmen kann. Kritisch ist auch zu sehen, ob die Nutzung wirklich freiwillig sein wird. Der Europaabgeordnete Axel Voss hat mögliche Anreize für Nutzer der App ins Spiel gebracht – etwa, dass sie früher in Restaurants reinkommen oder früher wieder reisen dürfen. Dann wäre der Druck hoch, die App zu installieren, es wäre eine Pseudofreiwilligkeit.

Was ist bei der Einführung solcher Technologien noch zu beachten?

Sie müssen zunächst einmal das Ergebnis einer öffentlichen Diskussion sein. Bei der App gibt es in Deutschland viel Gegenwind. Wenn sie tatsächlich eingeführt wird, muss es eine gesetzliche Grundlage geben, in der die Zweckbindung und  die Freiwilligkeit geregelt sind. Außerdem muss klar sein, dass die App außer Kraft gesetzt wird, sobald die Pandemie vorbei ist.

Die Telekom übermittelt bereits anonymisierte Handydaten an das Robert-Koch-Institut. Ist das auch problematisch?

Die Frage ist, was Anonymisierung bedeutet. Man muss sich vorstellen, dass Daten, die heute anonym sind, durch neue Techniken in Zukunft möglicherweise nicht mehr anonym sind. Und auch hier stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Bei der Datenübermittlung geht es um Funkzellendaten. Die Daten, die erhoben werden, stammen von Sendemasten. Der ermittelte Radius, in dem sich die Leute aufgehalten haben, ist jedoch zu groß, um Kontakte verlässlich abzubilden.

China nutzt in hohem Maße Überwachungstechnologie. Werden nun auch andere Länder zum Überwachungsstaat?

Das hängt von der Stärke des Rechtsstaats und von der Kultur des Landes ab. Davon, wie die Zivilgesellschaft ihre Stimme erhebt. Die Frage ist, inwiefern Tabubrüche und Grenzüberschreitungen geduldet werden. Derzeit besteht außerdem die Gefahr, dass im Hintergrund Gesetze beschlossen werden, die Grundrechte beschneiden: zum Beispiel der Einsatz von Upload-Filtern für rechtswidrige Inhalte. Die öffentliche Debatte wird vom Virus überschattet. Im Hintergrund können Gesetze auf den Weg gebracht werden, die unsere Freiheitsrechte gefährden.

Der gemeinnützige Verein Digitale Gesellschaft setzt sich seit 2010 für Grundrechte und Verbraucherschutz im digitalen Raum ein.

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