Amnesty Report 11. Februar 2011

Gefährdung von PKK-Sympathisanten nach ihrer Rückkehr in die Türkei

Asyl-Gutachten EUR 44-10.010 zur Anfrage des Verwaltungsgerichts Saalouis

Ist davon auszugehen, dass ein türkischer Staatsangehöriger, der in seinem Heimatland vor dem Jahr 1993 für die PKK Zeitschriften verteilt und Propaganda betrieben hat, 1992 13 Tage inhaftiert und 1993 in der Bundesrepublik Deutschland als aktiver Verfechter des Kurdentums in Erscheinung getreten ist, seit 1997 aber keine Kontakte zur PKK mehr hat, heute bei einer Rückkehr in die Türkei angesichts der Änderung der dortigen politischen Verhältnisse in diesem Zusammenhang keinen Misshandlungen mehr ausgesetzt ist? Wenn nicht, mit welcher Wahrscheinlichkeit drohen bei der Einreise oder zu einem späteren Zeitpunkt Verhöre und/oder Misshandlungen?

Bei einer Einreise in die Türkei wird, wenn aus dem Aufenthaltsstatus oder den Umständen der Einreise - beispielsweise einer Abschiebung - ersichtlich ist, dass es sich um einen ehemaligen Asylsuchenden handelt, in der Regel bei den Polizeibehörden des Heimatortes nachgefragt, ob gegen die betreffende Person etwas vorliegt. Im Falle einer solchen Nachfrage wird der Einreisende bis zum Eintreffen der Antwort in Polizeihaft gehalten. In dieser Situation würde auch die Gefahr von Misshandlungen bestehen, da Gewalt gegen Menschen, die sich in den Händen der Polizei befinden, in der Türkei noch immer sehr verbreitet ist. Das gilt in besonderem Maße für Kurden, bei denen die türkische Polizei generell zu dem Verdacht tendiert, es handele sich um Unterstützer der PKK. [...]

Komplettes Gutachten zum Download unter "weitere Dokumente"

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