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DER AUGENBLICK
Klimaschutz und Menschenrechte gehören zusammen
Am 9. April entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über drei richtungsweisende Klimafälle, darunter die Klage einer Gruppe von Schweizer Seniorinnen. Während das Gericht zwei der Klagen aus formalen Gründen abwies, gaben die Richter*innen in Straßburg den Klimaseniorinnen Recht: Die Schweizer Regierung ist ihren Pflichten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht nachgekommen. Sie hat keine klaren Grenzen für Treibhausgasemissionen festlegt und die Reduktionsziele verfehlt. Deswegen sind die Menschenrechte der Klägerinnen gefährdet. Das Urteil zeigt einmal mehr, dass der Schutz des Klimas untrennbar mit den Menschenrechten verbunden ist. Die Entschlossenheit der Antragsteller*innen in allen drei Fällen ist bemerkenswert, insbesondere der Mut der Menschen, ihre Zukunft und auch die Zukunft kommender Generationen zu schützen. Das Urteil zugunsten der Schweizer Klägerinnen stärkt die rechtlichen Anstrengungen zur Klimagerechtigkeit vor Gericht. Und es sendet eine kraftvolle Botschaft an politische Entscheidungsträger*innen, ihren Einsatz zur Bekämpfung des Klimawandels zu verstärken. Im Bild: Die Klägerinnen am 9. April im EGMR in Straßburg.